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Katastrophenschutz - Sachstand Verteilung von Kaliumiodidtabletten


Letzte Beratung
Donnerstag, 03. März 2022 (öffentlich)
Federführend
A 38 - Amt für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11451

Sachlage:

Bisherige Rahmenbedingungen

Aufgrund des Unglücks im japanischen Fukushima im Jahre 2011 wurden die Radien um kerntechnische Anlagen und damit auch die Zumessungen von Kaliumiodidtabletten zur Blockade der Schilddrüse im Falle einer Freisetzung großer Mengen radioaktiven Jods aus einem havarierten Reaktorblock geändert. Seit der Neufassung der Empfehlung der Strahlenschutzkommission in 2015 war die gesamte Bevölkerung unter 45 Jahre für diese Maßnahme zu berücksichtigen. Eine entsprechende Nachlieferung der fehlenden Tabletten r die so genannte Außenzone seitens des Bundes fand aber aufgrund eines verzögerten Beschaffungsprozesses erst im Jahre 2019 statt.

Nachdem das Thema ‚Tihange 2 in das Augenmerk der Öffentlichkeit und damit auch der Verwaltung gelangt war, wurden ab dem 23.05.2016 durch die Kreise Heinsberg, Düren und Euskirchen sowie Stadt und StädteRegion Aachen mehrere Maßnahmen beschlossen und umgesetzt, unter anderem die Verteilung von Kalium-iodidtabletten an die Bevölkerung. Konzepte für eine Verteilung von Kaliumiodidtabletten im Ereignisfall und eine Vorverteilung der Ereignisfallkontingente in die Kommunen gab es bis dahin noch nicht.

In der zweiten Jahreshälfte 2017 wurden daher auch in der StädteRegion Aachen Kaliumiodidtabletten zur Blockade der Schilddrüse an die Bevölkerung ausgegeben. Begleitend zur Verteilung der Tabletten wurden Konzepte zu einer Verteilung im Ereignisfall entwickelt und eine Vorverteilung entsprechender Tablettenkontingente in die Kommunen vorgenommen. Die Tabletten, die für den Katastrophenschutz vorgehalten werden, verfügen über kein Verfallsdatum. Ihre Wirksamkeit wird seitens des Bundes durch die regelmäßige Untersuchung von Stichproben sichergestellt.

Da für die Verteilung in die Bevölkerung die Apotheken in Anspruch genommen werden mussten und die hierüber verteilten Tabletten nicht dem Katastrophenrecht, sondern der Medikamentenverordnung unterliegen, waren diese Tabletten mit einem Ablaufdatum zu versehen (Dezember 2021).

Aktuell wurde aufgrund vereinzelter Anfragen aus der Bevölkerung die Frage aufgeworfen, ob eine erneute Verteilung als sinnvoll anzusehen ist.

Durchführung im Jahr 2017

Vorgenommen wurde die Verteilung der Tabletten in die Bevölkerung mit Hilfe der Einwohnermeldeämter der Kommunen, des Apothekengroßhandels sowie der Apothekerkammer und insgesamt 292 Apotheken in der Region vom 01.09. bis zum 30.11.2017. Die Gesamtzahl der bezugsberechtigten Personen betrug in der StädteRegion Aachen (ohne Stadt Aachen) 160.439 Einwohner. Es wurden schließlich 15.252 Anträge für 36.302 zu berücksichtigende Personen gestellt. Insofern konnten 22,63 % der bezugsberechtigten Bevölkerung versorgt werden. In der Stadt Aachen war diese Quote geringfügig höher (24 %), in den Kreisen Heinsberg, Düren und Euskirchen in dieser Reihenfolge deutlich geringer.

In den Einwohnermeldeämtern der StädteRegion Aachen (ohne Stadt Aachen) wurden für den Zeitraum der Vorverteilung ca. 25 speziell für ein anlassbezogen programmiertes Online-Verfahren (Jodsoft) geschulte Mitarbeitende eingesetzt, bei der StädteRegion waren zwei Mitarbeitende überwiegend mit dem Projekt beschäftigt. In der Stadt Aachen waren im Verteilungszeitraum fünf Mitarbeitende mit diesen Aufgaben gebunden.

Bis zur ersten Tablettenverteilung bedurfte es inklusive der Etablierung der notwendigen Gremien eines Vorlaufes von knapp einem Dreivierteljahr.

Kosten des Projektes in 2017 (ohne eigene Personalkosten):

r das gesamte Verfahren waren für die StädteRegion Aachen (ohne Stadt Aachen) Kosten in Höhe von 42.358,34 € zu verzeichnen. Diese ergeben sich aus den Vergütungen für die Apotheken und den Großhandel, die regioIT und Verpackungsmaterial. Nicht enthalten hierin sind Personalkosten der Kommunen und der städteregionalen Verwaltung, flankierende Kosten für Informationsmaterial und Broschüren sowie die Kosten für die Tabletten. Die Tabletten wurden einmalig zu dem Zweck der Vorverteilung vom Land NRW zur Verfügung gestellt, da sich die Aufstockung der Kontingente seitens des Bundes verzögerte.

Heute lägen die Kosten für eine Beschaffung der entsprechenden Menge Kaliumiodidtabletten r 160.000 Bezugsberechtigte in der StädteRegion Aachen (ohne Stadt Aachen) zu aktuellen Marktpreisen bei ca. 900.000 €.

Neue Rahmenbedingungen und Auswirkungen einer erneuten Verteilungsaktion

Es ist nicht davon auszugehen, dass Bund oder Land die Kosten einer erneuten Verteilaktion durch kostenfreie Zurverfügungstellung von Tabletten unterstützen, da mittlerweile eine mehr als auskömmliche Versorgung der Bevölkerung im Ereignisfall garantiert werden kann (Lieferungen des Bundes aus dem Jahr 2019 sowie Überbestände aus der Verteilung von 2017). Insofern käme, wie oben beschrieben, auf die StädteRegion Aachen ein beträchtlicher finanzieller Aufwand zu.

Zudem ist die Verteilung im Ereignisfall aufgrund abgesprochener Konzepte mit Hilfe der Kommunen zwischenzeitlich sehr gut vorgeplant, so dass in dem aller Wahrscheinlichkeit nach zur Verfügung stehenden Zeitfenster eine flächendeckende Ausgabe von Kaliumiodidtabletten in die Bevölkerung glich ist.

Damit sind die Rahmenbedingungen, unter denen das Land NRW im Jahre 2017 ausnahmsweise einer Vorabverteilung in die Bevölkerung zugestimmt hat, nicht mehr gegeben.

Ein operativ-taktischer Mehrwert einer Vorhaltung von Kaliumiodidtabletten durch die Bevölkerung besteht nicht mehr. Eine Vorverteilung an die Bevölkerung bringt auch im Hinblick auf eine obligatorische Verteilung durch die Behörden im Ereignisfall rechtlich wie tatsächlich keine Entlastung.

Sollten im Einzelfalle Einwohner weiterhin ein Interesse an Kaliumiodidtabletten haben bzw. ihre abgelaufenen Tabletten ersetzen wollen, wird darauf hingewiesen, dass diese über die Apotheken kommerziell zu erwerben sind. Es handelt sich hier um das Produkt ‚Kaliumiodid Lannacher 65mg in einer 20er-Packung, dessen Einzelpreis derzeit unter 5 € liegt.

Die Bürgermeisterkonferenz der StädteRegion Aachen ist im Juni 2021 über den Vorschlag der Verwaltung informiert worden und war mit diesem einverstanden. Auf eine erneute Verteilung von Kaliumiodidtabletten soll verzichtet und für den Einzelfall auf die Eigenvorsorge der Bevölkerung hingewiesen werden.

Eine Nachfrage im Januar 2022 bei den zuständigen Ämtern / Fachbereichen der Nachbarkreise (Heinsberg, Euskirchen, Düren) ergab ein gleiches Ergebnis.

Fazit

Festzuhalten ist, dass eine erneute Verteilungsaktion unter den veränderten operativ-taktischen Gesichtspunkten nicht zielführend und eine finanzielle Unterstützung seitens des Landes NRW nicht zu erwarten ist. Der finanzielle wie personelle Aufwand für eine erneute Verteilung ist unter diesen Aspekten nicht zu rechtfertigen.

Die Bevölkerung kann sich, falls im Einzelfall gewünscht, aus kommerziellen Quellen mit dem oben genannten Präparat versorgen. Die Tabletten, die für den Katastrophenschutz vorgehalten werden, verfügen über kein Verfallsdatum.

Eine Neuverteilung von Kaliumiodidtabletten an die Bevölkerung ist daher nicht vorgesehen.

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

Im Auftrag

gez.: Jansen

 

 

 

 


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Kenntnisnahme
Ausschuß
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