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GGS Merkstein Erweiterungsbau
hier: Präsentation der Vorentwurfsplanung


Letzte Beratung
Donnerstag, 18. August 2022 (öffentlich)
Federführend
Amt 65 - Hochbauamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8798

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und gibt der Verwaltung die Vorentwurfsplanung (Stand 18.08.2022) sowie den Abschluss der Leistungsphase 2 frei.

 

 

Sachverhalt:

Insbesondere durch die Neubaugebiete in Merkstein prognostizieren sich neue Schülerzahlen für die Grundschule Alt Merkstein mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung.

Daraus resultierend sowie auch aufgrund der neuen pädagogischen Konzepte für multiprofessionelle Teams ist ein zusätzlicher Raumbedarf notwendig.

Ergänzung soll auch bspw. die Raumsituation der Schulverwaltungsräume wie das Schulleiterbüro, Sekretariat, OGS-Leitung; Sozialarbeiter etc.) in der Raumgröße, Funktionalität sowie der gesamten Wege- und Blickbeziehung verbessert werden.

Hierzu erfolgten durch die Verwaltung verschiedene fachliche Untersuchungen eines Erweiterungsbaus, inklusive Sanierung der Altbaugebäude an der Hauptstr vs. eines Ersatzneubaus im Bereich des geplanten Wohngebietes; unter Berücksichtigung der Qualität, Kosten und Termine.

Diese Ergebnisse wurden in verschiedenen Fachausschüssen vorgestellt und beraten.

Abschließend wurde in der Sitzung für Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement am 22.04.2021 die Planung und Umsetzung eines Erweiterungsbaus auf dem derzeitigen Schulgrundstück an der Hauptstraße / Sommerweg beschlossen (Drucksachen-Nr.: V/2020/148-E02).

Auf Grundlage dieses Beschlusses wurde mittels einer europaweiten Ausschreibung ein Team aus Fachplanern zusammengestellt, wobei das Hochbauamt die ganzheitliche Projektsteuerung leitet.

Parallel zur Grundlagenermittlung für die exemplarischen Bereiche Vermessung Architektur, Brandschutz, technische Gebäudeausrüstung, Gutachter, Freianlagen etc. erfolgte in Rahmen der LPH 0 und 1 die Abstimmung mit der Schulleitung und der OGS-Koordination, vor allem in Bezug auf die Vorentwurfsplanung der notwendigen Raum- und Flächenzuordnungen sowie die Beziehung der einzelnen Nutzungen für die pädagogischen Konzepte zueinander.

Auch wurde im Rahmen dieser Vorplanung abgestimmt, dass durch die flexiblen Räume wie bspw. die Differenzierungsräume oder die Clusterlernbereiche einen Spielraum für zukünftige Konzepte zugelassen wird.

Ferner werden diese schülergerechten Aspekte im Bereich „Bewegung“ auch bei der Planung der Freianlagen berücksichtigt, da durch den zukünftigen Entfall der beiden bestehenden Containerklassen die Schulhoffläche entsprechend dem heutigen Stand mit verschiedenen Spielgeräten, Tischtennisplatten, Fußballtore, Sitzstufen für Spiele und Veranstaltungen etc. aufgewertet wird.

Ergänzend wurden diese Skizzen des Erweiterungsbaus inklusive der Bestandsgebäude frühzeitig und regelmäßig in enger Abstimmung im dezernatsübergreifenden Fachaustausch mit dem A40 Schul- Sport- und Kulturamt, dem A 61 Stadtplanung und A 63 Bauordnungsamt (Planungsrechtliche Zulässigkeit), dem A67 Technisches Betriebsamt (Baumschutz, Belange Schulhöfe, Abstimmung Außenmobiliar Stadt Herzogenrath) sowie dem Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung (Planung Mensa, Küche, Nebenräume) festgelegt. Die Planung der Erschließung, Stellplätze etc. werden, wenn es soweit ist, mit dem Tiefbauamt A66 im Detail abgestimmt.

Darüber hinaus wurde in der Vorplanung für den Erweiterungsbau ein Barrierefrei Konzept berücksichtigt. Ergänzend ist es gelungen, durch die Anordnung einer Aufzugsanlage aller verschiedenen Höhen innerhalb der Bestandsgebäude aus den Baujahren 1889 und 1962, inklusive der Anbindung an den Erweiterungsbau barrierefrei zu erschließen. Idealerweise kann der Zugang zum Aufzug über die Gebäudeteile zu einem von der Hauptstraße sowie über den Sommerweg erreicht werden.

Eine vollumfängliche Barrierefreiheit ist auch nicht Bestandsteil der Bedarfsplanung, da im Rahmen des gemeinsamen Lernens für die Aufnahme von SuS mit körperlicher und motorischer Entwicklung die Dietrich Bonhoeffer Grundschule in Merkstein vorgesehen ist, was zwischen dem Amt 40 sowie dem Schulamt bei der Städteregion Aachen abgestimmt wurde.

Ein weiteres Ziel ist es, den Erweiterungsbau nach neuesten geltenden energetischen Anforderungen zu konzipieren; auch unter Berücksichtigung des politischen Antrags i.d.S. Photovoltaikanlage, Lüftungsanlagen oder andere klimatische Maßnahmen wie Fassadenbegrünungen etc. Auch in den Bestandsgebäuden werden die Energiewerte durch energetische Sanierungen reduziert.

In der Sitzung des Ausschussesr Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement am 18.08.2022 wird die Vorentwurfsplanung in einer Power-Point-Präsentation, die aktuell noch erstellt wird, vorgestellt. Bestandteile diese Präsentation werden im Wesentlichen die Ergebnisse aus dem Raumprogram vom Dezernat II sowie der Schulleitung und den fächer- und ämterübergreifenden Hinweise sein, welche in Form von Planunterlagen dargestellt werden. Ergänzend zu dieser Vorentwurfsplanung wird aktuell ein erster Bauabschnittsplan erarbeitet, der zeigt, in welchen Phasen die bauliche Umsetzung, auch während der Unterrichtszeit erfolgen wird. Auch wird hierzu ein ganzheitlichen Terminplan sowie eine Kostenschätzung zu dem Sachstand bis zur Sitzung vorgelegt.

Ziel ist es, nach der Präsentation bestenfalls mit den Meilenstein Leistungsphase 0-2 abschließen zu können und in die Entwurfs- sowie Genehmigungsplanung ab Ende des 3. Quartals einsteigen zunnen.

Rechtliche Grundlagen:

 

 

 

 

Anlage/n:

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Donnerstag, 18. August 2022Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement

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Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement
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