Teilen:

Zuschüsse im Rahmen der Billigkeitsrichtlinie I & II für kommunale
Klimaschutzinvestitionen


Letzte Beratung
Donnerstag, 24. November 2022 (öffentlich)
Federführend
S 64 - Mobilität und Klimaschutz
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11857

Beschlussvorschlag:
Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er unterstützt die Zielsetzungen der Billigkeitsrichtlinie.
  2. Er beauftragt die Verwaltung, im Rahmen des „Erlasses zur Kompensation von Schäden in Folge ausgebliebener Investitionen in den Klimaschutz in den Kommunen durch die Corona-Pandemie vom 19.10.2022 entsprechende Zuschussanträge im Rahmen der Billigkeitsrichtlinie II zu stellen und die Maßnahmen umzusetzen.
  3. Er beschließt, die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 260.509,42 € wie folgt auf folgende Projekte zu verteilen:
    1. r die Errichtung einer Fahrradabstellanlage am Straßenverkehrsamt sollen 70.509,42 € beantragt werden.
    2. r den Ausbau des Radweges an der K 37 werden Mittel in Höhe von 140.000,00 € beantragt.
    3. r die Einrichtung von Dauerzählstellen für den Radverkehr im städteregionalen Radverkehrsnetz für den Alltagsverkehr werden 50.000 € beantragt.

 

 

Sachlage:

Kommunen sind wichtige Akteure, um die Klimaschutzziele und die Treibhausgasneutralität zu erreichen. Die Corona-Pandemie hat zu einem erheblichen Rückgang der Steuereinnahmen insbesondere auch auf kommunaler Ebene geführt. In nahezu allen Kommunen haben sich wichtige Klimaschutzmaßnahmen in der Pandemie verzögert oder sind ganz ausgeblieben. Aufgrund der vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW veröffentlichten Richtlinie

nnen Kommunen Kompensationsleistungen (Billigkeitsleistungen) für ausgebliebene Investitionen in den Klimaschutz durch die Corona-Pandemie beantragen.

Nun sind kurzfristig weitere 5 Millionen Euro in der II. Billigkeitsrichtlinier die Kreise vorgesehen (vgl. 2022/0029). Die Aufteilung der Mittel erfolgt nach Einwohnerzahl. Die StädteRegion Aachen kann einen Zuschuss in Höhe von maximal 260.509,42 € bis zum 30.11.2022 beantragen.

Die Kompensationsleistungen können für Maßnahmen des kommunalen Klimaschutzes beantragt werden. Nach einem intensiven Abwägungsprozess ist die Verwaltung zu dem Schluss gekommen, dass die Mittel der II. Billigkeitsrichtlinie mit untenstehenden Projekten am effektivsten verwendet werden können.

Nachdem bei der Verwendung der I. Billigkeitsrichtlinie der Klimaschutz im Fokus stand (Aufstockung der städteregionalen Förderrichtlinie vgl. 2022/0320 und die Erstellung einer Potenzialanalyse vgl. 2022/0321) wird nun der Schwerpunkt auf Mobilitätsprojekte gelegt, die ebenfalls auf den Klimaschutz einzahlen. Hierbei wurde darauf geachtet, dass die Maßnahmen einem größtmöglichen Personenkreis in der StädteRegion zu Gute kommen.

Die Verwaltung beabsichtigt für folgende Maßnahmen Zuschüsse zu beantragen:

1. Fahrradabstellanlage am Straßenverkehrsamt

r das Straßenverkehrsamt (A 36) und das Amt für Verbraucher-, Tierschutz und Veterinärwesen (A 39) soll in 2023 eine überdachte und geschlossene Fahrradabstellanlage errichtet werden.

Als Standort wurde der Stellplatzbereich an der rückwärtigen Gebäudeseite hinter dem Fußweg und in Nähe des Eingangs vorgesehen. Daneben befinden sich 4 reservierte Stellplätze für die Amtsleitung. An dieser Stelle können 15 Fahrradabstellplätze errichtet werden. Zudem bietet dieser Standort Erweiterungsoptionen die bedarfsgerecht in Anspruch genommen werden können.

Die Anlage soll als Stahl-Glas-Konstruktion hergestellt werden, mit verglasten Seitenwänden sowie abschließbarem Ein-/ Ausgang als verglastes Schiebetor. Für die Dachkonstruktion sind umlaufende Stahlprofile und eine Eindeckung aus Profilblechen sowie extensiver Dachbegnung vorgesehen. Zudem soll die Installation einer Ladestation für E-Bike- Akkus und einer Fahrrad-Servicestation geprüft werden.

Die Fahrradständer sollen als einseitige Anlehnparker mit Radeinstellung sowie abwechselnder Tief-/ Hochstellung in Schrägaufstellung (nach ADFC-Empfehlung) ausgeführt werden.

r die Errichtung der Radabstellanlage werden Mittel in Höhe von 70.509,42 € beantragt.

2. Ausbau des Radweges an der K 37 von Ortsausgang Aachen-Richterich bis Kreuzung Ferberberg

Auf Aachener Stadtgebiet ist an der K 37 (Aachen-Richterich bis Herzogenrath-Berensberg) außerorts der vorhandene Zweirichtungsradweg in einem schlechten Zustand (Alter geschätzt ca. 50 Jahre).

Das Betonsteinpflaster hat sich teilweise gesetzt, weist Unebenheiten auf und ist aufgrund der Fugen nur mit größerem Aufwand von Bewuchs freizuhalten.

Die Verbindung Richterich-Berensberg ist im Entwurf sowohl des städteregionalen Radverkehrsnetzes als auch des Radhauptnetzes der Stadt Aachen als regionale Verbindung enthalten. Ein grundlegender Ausbau ist von strategischer Bedeutung.

Mit Hilfe der Zuschüsse aus der Billigkeitsrichtlinie soll im Teilabschnitt Richterich Ferberberg der Radweg in Asphaltbauweise ausgebaut und teilweise verbreitert werden.

Die geschätzten Baukosten betragen ca. 120.000 € brutto zuzüglich Planungskosten.

Aus den Mitteln der II. Billigkeitsrichtlinie sollen 140.000,00 €r diesen Zweck verwendet werden.

3. Einrichtung von Dauerzählstellen und mobilen Zählstellenr den Radverkehr im städteregionalen Radverkehrsnetz für den Alltagsverkehr

Mit Radzählstellen sollen die Wirkungen der getätigten und geplanten Ausbaumaßnahmen an wichtigen regionalen Radachsen verfolgt werden. Damit sollen Rückschlüsse gezogen werden, ob die jeweiligen Maßnahmen für die gewünschte Steigerung der Radfahrendenzahlen ausreichen und ob weitere Verbesserungen erforderlich sind.

In den Haushaltsentwurf 2023 wurden 45.000 € hierfür eingebracht.

Mit den Fördermitteln der Billigkeitsrichtlinie sollen zusätzlich noch weitere Radzählstellen eingerichtet werden, um die Ausstattung regionaler Radachsen zu beschleunigen. Hierfür sind mehrere Standorte am Bahntrassenradweg Aachen-Jülich vorgesehen.

Darüber hinaus sollen zwei mobile Zählstellen, die in der gesamten StädteRegion Aachen eingesetzt werden können, angeschafft werden.

50.000 €r ca. 6 Dauerzählstellen sowie zwei mobile Zählstellen werden im Rahmen der II. Billigkeitsrichtlinie beantragt.

Kompensationsleistungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Die Auszahlung der Kompensationsleistung erfolgt unmittelbar nach Bewilligung. Die Zuwendung muss bis zum 30.11.2022 beantragt werden.

Die Vorhaben müssen bis zum 30.06.2023 abgeschlossen sein.

Die Umsetzungsfrist von Maßnahmen der Billigkeitsrichtlinie I wird bis zum 30.06.2023 verlängert. Hierdurch ergibt sich eine Verschiebung der Mittel für die geplante Potenzialanalyse (vgl. 2022/0321 und 2022/0321-E1) aus dem Haushaltsjahr 2022 ins Haushaltsjahr 2023.

Rechtslage:

Die beantragte Kompensationsleistung darf nur für die im Antrag unter Nummer 3.1 - 3.7 genannten Maßnahmen verwendet werden. Die geplanten Maßnahmen befinden sich auf dem Gebiet der antragstellenden StädteRegion Aachen und werden dort bis zum 30.06.2023 umgesetzt.

Die Verwendungsnachweisessen bis spätestens 30.09.2023 bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die dargestellten Maßnahmen führen zu den folgenden Veränderungen im Haushalt 2023:

1. Fahrradabstellanlage am Straßenverkehrsamt

Die im Entwurf des Haushaltes 2023 bei Kostenträger 961140 Investitionsnummer 61961140.6 angesetzten 150.000,00 €r die Fahrradabstellanlage werden über die Billigkeitsrichtlinie anteilig mit 70.509,42 € finanziert und sind im SK 231101 zu berücksichtigen.

2. Ausbau des Radweges an der K 37

Im Haushalt 2023 war die Maßnahme bisher nicht im Investitionsbereich vorgesehen. Es sind 140.000,00 bei Sachkonto 045101 unter Investitionsnummer I64K37/1 im Haushalt 2023 zu berücksichtigen sowie 140.000,00 € bei SK 231101.


3. Einrichtung von Dauerzählstellen und Beschaffung von mobilen Zählstellen

Der Ansatz im Sachkonto 071110, in der Kostenstelle 464000 und im Produkt 12.02.01 muss entsprechend der Förderung um 50.000 € erhöht werden.

Die Mittel der Billigkeitsrichtlinie sind mit 50.000 € im SK 231101 zu berücksichtigen.

Übertragung der Mittel aus der Billigkeitsrichtlinie I in den Haushalt 2023

r die Erstellung der Potentialanalyse stehen im Produkt 14.01.02 im Sachkonto 543211 im Haushalt 2022 100.000 € aus der Billigkeitsrichtlinie außerplanmäßig zur Verfügung. Die Maßnahme wird vollständig mit Mitteln aus der Billigkeitsrichtlinie finanziert. Durch die verlängerte Umsetzungsfrist der Billigkeitsrichtlinie I ssen die in 2022 nicht genutzten Mittel im Haushalt 2023 mit je 100.000 € als Ertrag und Aufwand berücksichtigt werden.

Ökologische Auswirkungen:

Die geplanten Maßnahmen tragen zu einer erheblichen Verbesserung der Radinfrastruktur sowie zu den Zielen des Klimaschutzes und der Mobilitätswende bei.

Im Auftrag:

gez.: Lo Cicero-Marenberg

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Donnerstag, 24. November 2022Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Mittwoch, 16. November 2022Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität
Details
Tagesordnung