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Beitritt der StädteRegion Aachen zur Landesarbeitsgemeinschaft
Gesundheitskioske in Nordrhein-Westfalen (LAG GK NRW)


Letzte Beratung
Donnerstag, 08. Dezember 2022 (öffentlich)
Federführend
Dezernat III
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11941

Beschlussvorschlag:

Der Sdteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

1.Er befürwortet den Beitritt der StädteRegion Aachen zur Landesarbeitsgemeinschaft Gesundheitskioske in Nordrhein-Westfalen (LAG GK NRW) zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

2.In die Mitgliederversammlung der LAG GK NRW wird für die Dauer seiner Wahlperiode zur Vertretung der StädteRegion Aachen

-die Dezernatsleitung für Soziales, Gesundheit und Digitalisierung (zurzeit Herr Dr. Michael Ziemons)

-und als dessen Stellvertretung die Leitung des Gesundheitsamtes (zurzeit Frau PD Dr. Monika Gube)

entsendet.

3.Er stellt fest, dass Mitgliedsbeiträge zunächst nicht erhoben werden sollen. Sofern es hier zu Änderungen kommt, wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende Mittel ab dem Jahr 2024 im Haushaltsentwurf einzuplanen.

 

 

Sachlage:

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 29.09.2021 dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der AOK Rheinland/Hamburg zum Aufbau und zur Einrichtung eines Gesundheitskiosks zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, das Projekt als Netzwerkpartnerin zu unterstützen (vgl. Sitzungsvorlage 2021/0450). Der Gesundheitskiosk in der Trägerschaft von SPRUNGbrett gGmbH hat zum 01.04.2022 sein operatives Geschäft aufgenommen und stellt seitdem ein niedrigschwelliges Beratungs- und Unterstützungsangebot für die Zielgruppe der Menschen in sozial benachteiligten Quartieren dar. Die Erfahrungen des ersten halben Jahres belegen den Erfolg dieses Gesundheitsnetzwerks.

In den Städten Bochum, Dortmund, Köln, Solingen, Wuppertal und Essen gibt es ebenfalls bereits Gesundheitskioske bzw. befinden sich in der Planung. Gleichzeitig hat das Bundesgesundheitsministerium (BGM) eine Initiative ins Leben gerufen mit dem Ziel, insgesamt 1.000 Gesundheitskioske in Deutschland zu initiieren, davon rd. 225 in NRW. Diese vom BGM vorgegebene Größenordnung hat aber unter Umständen dazu geführt, dass sich ein Teil der gesetzlichen Krankenversicherungen von dieser gesundheitspolitischen Initiative abwendet und sich derzeit aus der Finanzierung zurückzieht.

Der Stadtdirektor der Stadt Essen hat vor diesem Hintergrund eine Konferenz einberufen, zu der die Vertreter_innen der o. a. Kommunen eingeladen waren, zusammen mit Vertreter_innen der Träger der bestehenden/geplanten Gesundheitskioske, sowie Vertretungen der AOK Rheinland/Hamburg und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.

Die Anwesenden waren sich einig, dass es erforderlich ist, neben den üblichen Interessenvertretungsstrukturen der Städte/Kreise für das recht neue Aufgabenfeld der Gesundheitskioske eine starke Stimme in NRW zu organisieren, auch weil es ganz unterschiedliche Trägerkonstellationen gibt, z. T. ohne direkte kommunale Beteiligung. Dieses Bündnis der Gesundheitskioske in NRW will sich in den Entwicklungskurs der zukünftigen Gesundheitsregionen gemäß dem Koalitionsvertrag NRW sichtbar einbringen und ein Forum aller sein, die das Angebot von Gesundheitskiosken als öffentliche oder freie Träger im Gesundheitswesen unterstützen. Gleichzeitig will die LAG GK NRW die Interessenvertretung ihrer Mitglieder gegenüber gesetzlichen Krankenversicherungen, Kassenärztlichen Vereinigungen, Ärztekammern, Krankenhausverbänden sowie der Landesregierung und weiteren politischen und gesellschaftlichen Entscheidungsträgern wahrnehmen.

Die LAG GK NRW ist ein freiwilliger Zusammenschluss, der die Eigenständigkeit der Mitglieder und deren Aktivitäten nicht einschränkt. Näheres ist dem als Anlage beigefügten Entwurf der Satzung der LAG GK NRW zu entnehmen.

Die Verwaltung befürwortet diesen Zusammenschluss und ist bereit, sich entsprechend der Vorgaben der Satzung und im Sinne der Ziele des Gesundheitskiosks der StädteRegion Aachen in die Arbeit der LAG GK NRW einzubringen.

Rechtslage:

Der Beitritt zur LAG GK NRW ist eine freiwillige Aufgabe. Gem. § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Bildung der Städteregion Aachen (Aachen-Gesetz) i. V. m. § 26 Abs. 1, Satz 2, Buchstabe s) der Kreisordnung NRW ist der Städteregionstag r die Entscheidung zuständig.

 

 

Personelle Auswirkungen:

keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Entwurf der Satzung der LAG GK NRW sind gestaffelte Mitgliedsbeiträge vorgesehen; Näheres soll eine Beitragsordnung regeln (vgl. § 3 Ziff. 4). Diese und ein Haushaltsplan wären von der Mitgliederversammlung noch zu beschließen. Die Verabschiedung einer Beitragsordnung ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht geplant. Evtl. Mitgliedsbeiträge würden daher frühestens für das Jahr 2024 anfallen und könnten entsprechend in den Haushalt eingeplant werden. Die Mittel wären im Budget des Dezernenten III, Produkt 01.03.04, zu berücksichtigen.

Soziale Auswirkungen:

Mit dem Angebot des Gesundheitskiosks werden der Zugang der Menschen in den sozial benachteiligten Quartieren zur Gesundheitsversorgung verbessert, ihre individuelle Gesundheitskompetenz gestärkt und die individuelle Zufriedenheit gesteigert. Ärzte sollen durch die Arbeit der Gesundheitspartner entlastet und die Zahl vermeidbarer Krankenhauseinweisungen gesenkt werden. Konsequente Netzwerkarbeit und der Fokus auf die Patient_innen werden eine zum Teil signifikante Verbesserung der Gesundheitsversorgung bewirken.

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

 

 

Anlage:

Satzung der Landesarbeitsgemeinschaft Gesundheitskioske in Nordrhein-Westfalen (LAG GK NRW) in der Entwurfsfassung


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 08. Dezember 2022Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 24. November 2022Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 23. November 2022Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
Details
Tagesordnung