Teilen:

Friedhofsgebühren der Stadt Aachen - Gebührenbedarfsberechnung 2023


Letzte Beratung
Mittwoch, 14. Dezember 2022 (öffentlich)
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=26083

Beschlussvorschlag:

Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb

  1. Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Anpassung der Abfallgebühren für das Jahr 2023 zu beschließen.

Finanzausschuss

  1. Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Anpassung der Abfallgebühren für das Jahr 2023 zu beschließen.

Rat der Stadt Aachen

3.Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb und des Finanzausschusses die Beibehaltung der derzeit gültigen Friedhofsgebühren für das Jahr 2023.


 

 

Erläuterungen:

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme r den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme r die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen. Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):


gering mittel groß


unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)


Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):


gering mittel groß


unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)


Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)


nicht

nicht bekannt

Erläuterungen:

Unter Berücksichtigung der derzeit bekannten Planzahlen ist auch für 2023 davon auszugehen, dass diese geeignet sind, mit dem aktuellen Gebührenniveau, die gebührenrelevanten Kosten nahezu zu decken.

Die kalkulierten Preissteigerungen bei den Materialaufwendungen aufgrund des Russland-Ukraine-Kriegs wurden in der Gebührenbedarfsberechnung nicht berücksichtigt, sondern werden durch den städtischen Haushalt gedeckt.

Aus Sicht des Aachener Stadtbetriebs ist daher eine Gebührenerhöhung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2023 nicht erforderlich.

 

 

Anlage/n:

Gebührenbedarfsberechnung 2023



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Mittwoch, 14. Dezember 2022Sitzung des Rates der Stadt Aachen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Aachen

Dienstag, 13. Dezember 2022Sitzung des Finanzausschusses

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Finanzausschuss
Details
Tagesordnung

Dienstag, 22. November 2022Sitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
Details
Tagesordnung