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22. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen


Letzte Beratung
Mittwoch, 14. Dezember 2022 (öffentlich)
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=25990

Beschlussvorschlag:

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 22. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2023 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Finanzausschuss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 22. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2023 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt den 22. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2023 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.


 

 

Erläuterungen:

Die Entleerung von Kleinkläranlagen erfolgt durch ein von der Regionetz GmbH beauftragtes Privatunternehmen. Kontrollfunktionen sowie administrative Arbeiten werden überwiegend durch die Regionetz GmbH wahrgenommen.

Die Gebührenveranlagung erfolgt durch den Fachbereich “Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement, FB 60/200“.

Gebührenanpassung

Aufgrund der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung ist eine Gebührenanpassung erforderlich.

Folgende Mengen wurden für die Ermittlung des jährlichen Gebührensatzes zugrunde gelegt:

JahrPrognosetatsächliche Abfuhrmengen

2015260 m³205,00 m³

2016216 m³176,50 m³

2017200 m³129,50 m³

2018185 m³168,50 m³

2019140 m³121,00 m³

2020140 m³ 139,00 m³

2021120 m³114,24 m³

2022110 m³ 55,62 m³ (Stand zum 30.09.2022)

2023100 m³

Der bisherige Gebührensatz betrug 139,30 € / m³. Aufgrund der neu durchgeführten Kalkulation für das Jahr 2023 ist ein Gebührensatz in Höhe von

138,14 €/m³

kostendeckend.

Auf Grundlage der Prognosewerte beträgt die durchschnittliche Abfuhrmenge Klärschlamm je Haushalt ca. 4 m³ pro Jahr. Die durchschnittliche Abfuhrmenge je Haushalt entspricht somit einer jährlichen Gebühr von 552,56 €

(4 m³ x 138,14 €).

Der Gebührensatz sinkt somit im Vergleich zum Vorjahr um 0,83 %.

Zu den einzelnen Kostenarten:

52330000 Erstattungen an Zweckverbänden:

Der vom Wasserverband Eifel-Rur in Rechnung gestellte Preis von 7,30 € pro m3 für die Beseitigung von Klärschlämmen wird sich für 2023 nicht ändern. Durch die zu erwartende sinkende Abfuhrmenge, verringern sich die Kosten im Vergleich zum Vorjahr um 9,09 %.

52350000 Erstattungen an verbundenen Unternehmen:

Der Abfuhrpreis des Entsorgungsdienstleisters wurde aufgrund der massiv gestiegenen Energiekosten angepasst. Obwohl es sich bei den Kosten um verbrauchsabhängige Kosten handelt, wird der Einfluß der sinkenden Entsorgungsmengen von der Energiepreisentwicklung überkompensiert, sodass es im Ergebnis zum Vorjahr zu einer Kostensteigerung von 7,41 % kommt.

58110000 Aufwendungen aus internen Leistungsverrechnungen:

In den Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen sind anteilige Personalkosten sowie ein Verwaltungskostenbeitrag und die Sachkosten enthalten.

Bei den Personalkosten handelt es sich einerseits um die anteiligen Personalkosten des beauftragten Mitarbeiters der Regionetz GmbH und andererseits um die anteiligen Personalkosten der Verwaltungsmitarbeiter der Stadt Aachen. Die Regionetz erfasst die Personalkosten auftragsbezogen. Auf Basis der Vorjahresergebnisse (2021, sowie 2022 bis 30.06.) wird für 2023 eine Anpassung der anrechenbaren Personalkosten vorgenommen.

Insgesamt wird eine Erhöhung der Personalkosten i.H.v. 825,35 € erwartet.

Bei dem Verwaltungskostenbeitrag handelt es sich um Kosten der Verwaltungsquerschnittsämter. Der Verwaltungskostenbeitrag wird vom Finanzmanagement, FB 20 berechnet und FB 60/200 mitgeteilt.

In den Sachkosten sind Raum-, Geschäftsbedarfs-, Telekommunikations- und IT-Kosten der beauftragten Mitarbeiter enthalten. Der Kostenansatz basiert auf dem KGSt-Bericht Nr. 07/2021: Kosten eines Arbeitsplatzes.

Von den dort ermittelten 8.800,-€ p.a. werden 3,5% (308,00 €) als gebührenfähiger Anteil berücksichtigt.

Überschuss-/Verlustausgleich:

Gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) müssen Kostenüberdeckungen innerhalb eines Kalkulationszeitraumes von vier Jahren ausgeglichen werden. Kostenunterdeckungen sollen ausgeglichen werden.

In der Gebührenkalkulation 2023 wurden die Verluste der Jahre 2020 (-175,56€) und 2021 (-1.581,31 €) in Höhe von insgesamt 1.756,87 € berücksichtigt.

Entleerungsmenge:

Die Abfuhrmenge des Klärschlamms wird sich aufgrund der Aufgabe von Kleinkläranlagen durch Anschluss an den Kanal weiterhin verringern. Ausgehend von den tatsächlichen Abfuhrmengen im Jahr 2021 (114,24 m³) und der vorläufigen Abfuhrmenge aus dem 1. bis 3. Quartal 2022 (55,62 m³), werden die Abfuhrmengen für 2023 mit insgesamt 100,00 m³ prognostiziert.

Die prognostizierte Abfuhrmenge reduziert sich im Vergleich zum Vorjahr um 9,09 %.

Entleerungsmengen ab 2012

Jahr

Halbjahresmenge

Jahresmenge

Prognose

2012

122,0

271,0

2013

142,0

282,0

2014

130,0

194,0

2015

108,0

205,0

2016

89,0

176,5

216,0

2017

92,5

130,0

200,0

2018

92,5

169,0

185,0

2019

57,0

121,0

140,0

2020

57,0

139,0

140,0

2021

40,0

114,2

120,0

2022

29,7

110,0

2023

100,0

Gebührenkalkulation Kleinkläranlagen

2022

2023

Veränderung in % zu Gebührenkalkulation 2022

Kostenart

52330000 Erstattungen an Zweckverbänden

803,00 €

730,00 €

-9,09%

52350000 Erstattungen an verb. Unternehmen

1.721,50 €

1.849,00 €

7,41%

58110000 Aufw. aus intern. Leistungsbeziehungen

Personalkosten

7.044,69 €

7.870,04 €

11,72%

Verwaltungskostenbeitrag

1.500,00 €

1.300,00 €

-13,33%

Sachkosten

308,00 €

308,00 €

0,00%

Gesamtkosten

11.377,19 €

12.057,04 €

5,98%

Verrechnung Unterdeckung gem. § 6 II KAG

3.946,28 €

BAB 2019

Verrechnung Unterdeckung gem. § 6 II KAG

1.756,87 €

BAB 2020 und BAB 2021

100,00%

Durch Gebühren zu deckende Kosten

15.323,47 €

13.813,91 €

-9,85%

Entleerungsmenge

110 m³

100 m³

-9,09%

Einzelentleerung

139,30 €

138,14 €

-0,83%

Gebührenvorschlag:

139,30 €

138,14 €

-0,83%

Kostenstruktur pro m³

Anteil in%

Unternehmerlohn

18,49 €

13,39%

Klärschlammbehandlung

7,30 €

5,28%

Aufw. Aus intern. Leistungsbeziehungen

78,70 €

56,97%

VKB

13,00 €

9,41%

Sachkosten

3,08 €

2,23%

Ausgleich Verlust BAB 2020 + 2021

17,57 €

12,72%

Gesamt:

138,14 €

100,00%


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich nicht, da weiterhin Vollkostendeckung erwartet wird.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

 

 

Anlage/n:

22. Nachtrag



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 14. Dezember 2022Sitzung des Rates der Stadt Aachen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Aachen
Details
Tagesordnung

Dienstag, 13. Dezember 2022Sitzung des Finanzausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Finanzausschuss
Details
Tagesordnung

Dienstag, 06. Dezember 2022Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Details
Tagesordnung