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Integriertes Handlungskonzept (IHK) Würselen;
Fortführung des Hof- und Fassadenprogramms 2023 - 2024


Letzte Beratung
Donnerstag, 15. Dezember 2022 (öffentlich)
Federführend
S 11 Fördermittelmanagement
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6450

Der Rat der Stadt stimmt der Fortführung des Hof- und Fassadenprogramms gemäß der beiliegenden fortgeführten Richtlinie der Stadt Würselen zu. Die Fortführung erfolgt weiterhin über das Quartiersmanagement.

gez. Nießen . gez. Kaiser .

Bürgermeister Stadtkämmerer

gez. Chantré . gez. Schierp .

Zentrales Fördermittelmanagement Amtsleiterin A61

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Der Rat der Stadt hat am 17.12.2019 auf Grundlage des IHK die Richtlinien zur Vergabe von Zuwendungen für die Gestaltung von Fassaden privater Immobilien im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms für die Innenstadt Würselen beschlossen. Diese wurden bereits für das Jahr 2022 mit Beschluss vom 01.02.2022 verlängert.

Das Programm umfasst Maßnahmen zur Herrichtung und Aufwertung der Gestalt von Fassaden und Dächern (Grünflächen) und wird von den Eigentümer*innen der Stadt Würselen sehr gut angenommen.

Seit Anfang 2020 wurden bereits 22 Anträge in Höhe von 2.100,00 Euro bis 15.000,00 Euro (Förderhöchstgrenze) bewilligt, hiervon wurden schon 19 Fassadenverschönerung umgesetzt. Die restlichen befinden sich noch im der Umsetzung. Insgesamt wurden somit schon 162.118,00 Euro für das Fassadenprogramm durch Bewilligungsbescheide vergeben.

Weitere Anträge sowie Interessensbekundungen liegen sowohl beim zentralen Fördermittelmanagement als auch im Quartiersmanagement vor.

Aufgrund der hohen Nachfrage wurde neben den Anträgen zu den STEPS 2017 (52.640,00 Euro) und 2020 (89.280,00 Euro) ein weiterer Antrag des Fassadenprogramms im Rahmen des STEPS 2022 in Höhe von 100.000,00 Euro gestellt und bewilligt.

Um den im zweiten Halbjahr des Jahres 2021 erhöhtem aufkommen von Anträgen keine Absage erteilen zu müssen, wurde mit dem Fördergeber eine Mittelverschiebung bzw. Zweckänderung von bisher nicht benötigten und nicht weiter durchzuführenden Maßnahmen vereinbart. Aufgrund dessen standen kurzfristig weitere 47.566,00 Euro zur Verfügung.

Somit stehen nun insgesamt 289.486,00 Euro für das Fassadenprogramm zur Verfügung.

Die Prüfung der Anträge auf Richtigkeit und Vollständigkeit sowie die Begleitung der Umsetzung und die Abnahme der durchgeführten Maßnahme erfolgte bisher über das Quartiersmanagement, übernommen von Elsbroek Architekten. Dies soll auch so fortgeführt werden. Die Bewilligung der Maßnahmen erfolgt nach Prüfung durch das zentrale Fördermittelmanagement.

Die zuletzt beschlossene Richtlinie läuft zum 31.12.2022 aus.

Um das Hof- und Fassadenprogramm fortführen zu können, ist die Richtlinie fortzuführen und entsprechend zu verlängern.

Folgende Änderungen sind zu beschließen (gelb markierte Stellen in der beigefügten Richtlinie):

Unter Punkt 1 „Rechtsgrundlage“ ist das Auslaufen des Förderzeitraums auf den 31. Dezember 2025 sowie die Antragsstellung bis zum 31. Dezember 2024 fortzuführen.

Unter Punkt 4 „Förderbedingungen und –voraussetzungen“ ist zum besseren Verständnis der Bürger*innen die Doppelförderung ausgeschlossen.

Unter Punkt 6 „Antragsstellung und Verfahren“ ist das Quartiersmanagement nicht mehr vor Ort mit der Adresse Kaiserstraße 114, sondern nur noch über die Kontaktdaten der Email-Adresse anzugeben.

Unter Punkt 9 „Inkrafttreten“ ist als Tage des Inkrafttretens der fortgeschriebene Beschluss der heutigen Ratssitzung nach Veröffentlichung der fortgeschriebenen Richtlinie aufzunehmen.

Die Verwaltungsvorschriften „Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) bleiben bestehen.

Der Durchführungszeitraum aus der Bewilligung STEP 2022 beträgt fünf Jahre.

Um nicht jedes Jahr die Richtlinien zu erneuern, sollen diese jetzt um weitere 2 Jahre verlängert werden. Während dieser Zeit kann der Fortschritt des Fassadenprogramms sowie die Höhe der verbleibenden Fördermittel beobachtet werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Finanzierung erfolgt zu 70% über Mittel des Bundes und des Landes. Der Stadt Würselen bleibt somit ein Eigenanteil von 30 %.

Die Gesamtkosten von 289.486,00 Euro sind im Haushalt berücksichtigt.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Das Hof- und Fassadenprogramm hat durch die Aufwertung der Innenstadt positive Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 15. Dezember 2022Sitzung des Rates der Stadt Würselen

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