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Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Würselen für das Haushaltsjahr 2021


Letzte Beratung
Donnerstag, 15. Dezember 2022 (öffentlich)
Federführend
Amt 20 Finanzen und Controlling
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6477

Der Rat der Stadt stellt gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW den vom Kämmerer am 06.12.2022 aufgestellten und vom Bürgermeister am 06.12.2022 bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 mit einem Überschuss in Höhe von 224.213,99 Euro fest und verweist den Jahresabschluss 2021 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.

gez. Nießen . gez. Kaiser .

Bürgermeister Stadtkämmerer

gez. Baumann . gez. Wagner .

Amtsleiter Stv. Amtsleitung

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW hat der Bürgermeister den vom Kämmerer aufgestellten und von ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres dem Rat der Stadt zur Feststellung zuzuleiten.

Die nach der § 95 Abs. 2 GO NRW erforderlichen Bestandteile des Jahresabschlusses (Ergebnis-, Finanz-, Teilrechnungen und Bilanz) werden um einen Anhang erweitert. Darüber hinaus ist ein Lagebericht aufzustellen.

Der Rat der Stadt hat gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW spätestens bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss festzustellen. Dabei hat der Rat der Stadt über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu beschließen. Ebenfalls entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters.

Auch für den Jahresabschluss 2021 konnten die gesetzlich festgesetzten Fristen nicht eingehalten werden. Trotzdem konnte der in der Vergangenheit entstandene Stau bei den Jahresabschlüssen weitestgehend abgebaut werden, so dass zukünftig ab dem Jahresabschluss 2022 zumindest die Frist zur endgültigen Beschlussfassung (31.12.2022) voraussichtlich eingehalten werden kann. Aktuell ist geplant, dass der Entwurf des Jahresabschluss 2022 im Juni 2023 im Rat der Stadt Würselen eingebracht werden soll.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 ist für Februar/März 2023 vorgesehen. Eine Beschlussfassung ist dann nach Ende der Prüfung vorgesehen.

Zu den Ergebnissen bleibt in der Zusammenfassung folgendes festzustellen:

- Ein entstandener „Corona-Schaden“ ist im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 4.631.611,15 € entstanden.

- Das im Haushalt 2021 ausgeglichene Ergebnis konnte positiv überschritten werden; es ist tatsächlich ein Überschuss in Höhe von 224.213,99 Euro entstanden. Es ist beabsichtigt vorzuschlagen, den Jahresüberschuss in das Jahr 2022 vorzutragen und dort der Ausgleichsrücklage in gesamter Höhe zuzuführen.

- Der im Finanzhaushalt im Haushalt 2021 geplante „Saldo aus Verwaltungstätigkeit“ lag bei 3.945.100,00 Euro. Es ist tatsächlich ein Überschuss in Höhe von 7.418.017,95 Euro entstanden.

- Die Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten (Kassenkredite) verringerten sich zum Bilanzstichtag um 3.453.906,74 Euro auf 17.455.563,07 Euro. Die Guthaben verringert sich zum Bilanzstichtag um 985.557,84 Euro auf 557.066,43 Euro. Die Liquidität belief sich damit zum 31.12.2021 auf -16.898.496,64 Euro.

- Die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten erhöhten sich zum Bilanzstichtag um 2.383.943,42 Euro auf 81.901.644,42 Euro. Gleichzeitigt erhöhte sich ebenso das Anlagevermögen auf 298.220.354,47 Euro (+ 2.252.940,54 Euro), u.a. wegen des Neubaus Sportzentrum Kauseneichsgasse, sowie der Baukosten der Lehnstraße.

- In das Jahr 2022 wurden Ermächtigungsübertragungen für Einzahlungen aus Investitionen (Kreditaufnahmen) in Höhe von 33.964.148,52 Euro vorgenommen. Darüber hinaus wurden Ermächtigungsübertragungen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in das Jahr 2022 in Höhe von 47.260.937,79 Euro vorgenommen.

Die Gründe der vorstehend genannten Entwicklungen sowie Einzelheiten können aus dem als Anlage beigefügten Jahresabschluss 2021 und Lagebericht entnommen werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Unterlage

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

keine


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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