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Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgabe der IT-
Prüfung nach § 104 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW durch die Stadt Aachen


Letzte Beratung
Mittwoch, 14. Dezember 2022 (öffentlich)
Federführend
FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=26292

Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Aachen beschließt, die Aufgabe der IT-Prüfung nach § 104 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW gemäß den Regelungen der im Entwurf beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für die Kommunen des RheinSiegKreises und des Oberbergischen Kreises wahrzunehmen.

 

 

Erläuterungen:


Aufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung ist die Prüfung von Fachanwendungen mit finanzwirtschaftlichen Auswirkungen vor deren Anwendung (IT-Prüfung; § 104 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW). Die örtliche Rechnungsprüfung kann sich zur Wahrnehmung dieser Aufgabe Dritter bedienen.

Im Jahr 2020 ist die regio iT GmbH mit dem Zweckverband civitec fusioniert. Diesem gehören die Kommunen des Oberbergischen Kreises und des Rhein-Sieg-Kreises an. Seit dem 01.07.2020 nimmt die Stadt Aachen für diese Kommunen die Aufgabe der IT-Prüfung aller von der regio iT betreuten Fachanwendungen wahr. Grundlage hierfür ist ein Beschluss der Verbandsversammlung der civitec, welcher im Dezember 2019 gefasst wurde.

Da es sich bei der der IT-Prüfung um eine kommunale Aufgabe nach der Gemeindeordnung NRW handelt, ist im Hinblick auf die Wahrnehmung dieser Aufgabe durch die Stadt Aachen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises und des Oberbergischen Kreises zu schließen (insgesamt 34 Vertragspartner). Hierdurch wird sichergestellt, dass die Kommunen weiterhin von den Synergien einer gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung profitieren.

Eine inhaltlich entsprechende Vereinbarung wurde bereits im Vorjahr mit den Kommunen der StädteRegion Aachen, des Kreises Heinsberg, der Stadt Düren, dem Zweckverband Region Aachen und dem Zweckverband Infokom Gütersloh geschlossen (Ratsbeschluss vom 06.10.2021). Abweichend von dieser Vereinbarung erfolgt die direkte Abrechnung mit den Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises und des Oberbergischen Kreises erst ab dem Jahr 2025. Bis dahin erfolgt die Abrechnung der Prüfaufwendungen zwischen der Stadt Aachen und der regio iT, welche die Kosten über die Leistungsvereinbarungen mit den Verbands­kommunen abrechnet (vgl. § 4 Abs. 8 des Vereinbarungsentwurfs).

Zudem berücksichtigt der Entwurf die Neuregelung des Umsatzsteuerrechtes (§ 2b UStG), welche zum 01.01.2023 in Kraft tritt. Danach unterliegen bestimmte Leistungen, die durch juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgeführt werden, künftig der Umsatzsteuer. Dies trifft auch für die IT-Prüfung von Dritten zu.

Der Arbeitsaufwand der IT-Prüfung wird nach den geleisteten Stunden erfasst. Hierbei wird der jeweils aktuelle Entgeltsatz des Entgelttarifs zur Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Aachen zu Grunde gelegt. Dieser beträgt derzeit 82€/Stunde (netto). Zusätzlich werden ggf. entstehende Reisekosten nach den Vorschriften des Landesreisekostengesetzes NRW berechnet. Die IT-Prüfung ist damit vollständig kostendeckend.

Der Vereinbarungsentwurf wurde mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt, die keine Bedenken einer Genehmigungsfähigkeit sieht. Stand heute (03.11.2022) haben bereits 28 Sitzungen der kommunalen Gemeinderäte/Kreistage stattgefunden, die übrigen sechs finden bis zum Jahresende statt. Nach der Unterzeichnung werden die Unterlagen zur Genehmigung an die Bezirksregierung Köln übersandt. Die Vereinbarung wird anschließend im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln bekanntgemacht.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlage/n:

-
Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgabe der IT-Prüfung nach § 104 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW durch die Stadt Aachen


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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