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Änderung der Zuständigkeitsordnung als Anlage zur Geschäftsordnung des Rates der Stadt Würselen


Letzte Beratung
Donnerstag, 26. Januar 2023 (öffentlich)
Federführend
Amt 10 Haupt- und Personalamt
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6479

Der Rat der Stadt Würselen zieht die Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses gemäß § 1 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung als Anlage zur Geschäftsordnung des Rates der Stadt Würselen gemäß § 27 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Würselen an sich und beschießt:

  1. § 7 Absatz 2 der Zuständigkeitsordnung wird wie folgt geändert:

Die Entscheidungsbefugnisse zu Punkt 7 gelten nicht für die Vergabe von Aufträgen für die im Haushalt 2023 und in der mittelfristigen Planung 2024 bis 2026 enthaltenen Investitionsmaßnahmen bezüglich der Erweiterung der Gesamtschule, der Ausstattung der einzelnen Grundschulstandorte im Rahmen des Grundschulkonzeptes, des Neubaus des Gymnasiums und der Fördermaßnahmen im Schulbereich, wenn der Rat der Stadt nach entsprechender Vorberatung in den Fachausschüssen über durchzuführende Maßnahmen konkrete Beschlüsse gefasst hat. In diesen Fällen hat eine Berichterstattung über den Entwicklungsstand der beschlossenen Maßnahmen zu jeder Sitzung des Bildungsausschuss zu erfolgen. Diese Bestimmung wird mit Ablauf des Jahres 2023 aufgehoben.

  1. § 10 Absatz 2 der Zuständigkeitsordnung wird wie folgt geändert:

Die Entscheidungsbefugnisse zu Punkt Nr. 10 und 11 gelten nicht für die Umsetzung von Förderprogrammen des Landes und des Bundes und für die im Haushalt 2023 und in der mittelfristigen Planung 2024 bis 2026 enthaltenen Investitionsmaßnahmen zur Erweiterung der Gesamtschule und von Grundschulen, zum Neubau und Umbau von Sportanlagen und dem Neubau des Gymnasiums, wenn der Rat der Stadt nach entsprechender Vorberatung in den Fachausschüssen über durchzuführende Maßnahmen konkrete Beschlüsse gefasst hat. In diesen Fällen hat eine Berichterstattung über den Entwicklungsstand der beschlossenen Maßnahmen zu jeder Sitzung des Ausschusses für Technik, Bau, Digitalisierung und Innovation zu erfolgen. Diese Bestimmung wird mit Ablauf des Jahres 2023 aufgehoben.

gez. Nießen . gez. Schaffrath .

Bürgermeister Amtsleitung A10

gez. Kaiser . gez. Hunscheidt .

Stadtkämmerer Mitzeichnung RPA

gez. Klar.

Sachbearbeitung

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Die Zuständigkeitsordnung als Anlage zur Geschäftsordnung des Rates der Stadt Würselen gemäß § 27 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Würselen enthält in in § 7 Abs. 2 und in § 10 Abs. 2 eine Regelung, dass Bestimmungen zum Ablauf des Jahres 2022 aufgehoben werden. Das Auslaufen der Regelung zu Ende 2022 würde dazu führen, dass in zahlreichen Fällen wieder Vergabeentscheidungen durch die jeweiligen Ausschüsse getroffen werden müssten. Dies würde Vergabemaßnahmen und damit die Projekte in nicht unerheblichem Maße verzögern. Nach Auffassung der Verwaltung hat sich die bisherige Regelung bewährt.

Aktueller Stand:

§ 7 (Bildungsausschuss)

Die Entscheidungsbefugnisse zu Punkt 7* gelten nicht für die Vergabe von Aufträgen für die im Haushalt 2019 und in der mittelfristigen Planung 2020 bis 2022 enthaltenen Investitionsmaßnahmen bezüglich der Ausstattung des Neubaus der Gesamtschule, der Ausstattung der einzelnen Grundschulstandorte im Rahmen des Grundschulkonzeptes und der Ausstattung nach der Sanierung des Gymnasiums, wenn der Rat der Stadt nach entsprechender Vorberatung in den Fachausschüssen über durchzuführende Maßnahmen konkrete Beschlüsse gefasst hat. In diesen Fällen hat eine Berichterstattung über den Entwicklungsstand der beschlossenen Maßnahmen zu jeder Sitzung des Bildungsausschuss zu erfolgen. Diese Bestimmung wird mit Ablauf des Jahres 2022 aufgehoben.

*Vergabe von Aufträgen (VOL) mit einem Vertrags- oder Bestellwert ab 30.000,00 € im Aufgabenbereich des Ausschusses; über Vergaben zwischen 15.000,00 € und 30.000,00 € wird der Ausschuss regelmäßig unterrichtet,

§ 10 (Ausschuss für Technik, Bau, Digitalisierung und Innovation)

Die Entscheidungsbefugnisse zu Punkt Nr. 10 u. 11* gelten nicht für die Umsetzung von Förderprogrammen des Landes und des Bundes und für die im Haushalt 2019 und in der mittelfristigen Planung 2020 bis 2022 enthaltenen Investitionsmaßnahmen zur Erweiterung von Grundschulen, zum Neubau und Umbau von Sportanlagen und für den Neubau des Kindergartens Heidegarten, wenn der Rat der Stadt nach entsprechender Vorberatung in den Fachausschüssen über durchzuführende Maßnahmen konkrete Beschlüsse gefasst hat. In diesen Fällen hat eine Berichterstattung über den Entwicklungsstand der beschlossenen Maßnahmen zu jeder Sitzung des Technik- und Bauausschusses zu erfolgen. Diese Bestimmung wird mit Ablauf des Jahres 2022 aufgehoben.

*9. Vergabe von Aufträgen (VOL) mit einem Vertrags- oder Bestellwert ab 30.000,00 € im Aufgabenbereich dieses Ausschusses; über Vergaben zwischen 15.000,00 € und 30.000,00 € wird der Ausschuss regelmäßig unterrichtet,

10. Vergabe von Aufträgen (VOB) mit einem Vertrags- oder Bestellwert ab 125.000,00 € und Vergabe von Aufträgen (HOAI) über 15.000,00 € im Aufgabenbereich dieses Ausschusses; über Vergaben zwischen 15.000,00 € und 125.000,00 € wird der Ausschuss regelmäßig unterrichtet.

Stand ab 01.01.2023:

Siehe Beschlussvorschlag.

Zudem fanden redaktionelle Änderungen statt. Diese wurden bislang nicht eingepflegt, ergeben sich aber aus der Vorlage 20/0274.

Im ersten Quartal des kommenden Jahres wird die Hauptsatzung, die Geschäftsordnung und in diesem Rahmen auch die Zuständigkeitsordnung detailliert überarbeitet und dem Rat der Stadt Würselen vorgelegt. Hier müssen insbesondere die Auswirkungen der neuen Regelungen der GO NRW zu digitalen Gremiensitzungen eingepflegt werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Es wird davon ausgegangen, dass entsprechende Maßnahmen zeitlich schneller umgesetzt werden können.

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 26. Januar 2023Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Ausschuß
Rat

Donnerstag, 15. Dezember 2022Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat
Details
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