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Projektantrag P+ R - Anlagen Herzogenrath
hier: Entscheidung Umsetzung


Letzte Beratung
Dienstag, 31. Januar 2023 (öffentlich)
Federführend
Amt 66 - Tiefbauamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9153

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Finanzplan 2023, sowie fortfolgende Jahre,

a) die Planung der Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI für die Projekte 1b (Parkhaus Am Wasserturm), 2 (Parkhaus Alt-Merkstein) und 4a (Umbau Parkhaus Albert-Steiner-Straße) aus dem Projektantrag.

b) nach Fertigstellung der Planungen einen Finanzierungsantrag zur Einreichung beim NVR zu erstellen und bis Ende 2023 einzureichen

Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Beteiligung der anderen Projektpartner (Stadt Brühl, Stadt Stolberg und Stadtverkehr Euskirchen GmbH) im Rahmen des gemeinschaftlichen Finanzierungsantrags beim NVR, sodass gemeinsam die notwendigen zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 10 Millionen Euro erreicht werden.

 

 

Sachverhalt:

Über die Teilnahme am Fördermittelprogramm des NVR (Nahverkehr Rheinland) für P+R-Anlagen wurde bereits in den Vorlagen V/2021/574 und V/2021/574-E01 berichtet. Gefördert werden bis zu 95% (aufgeteilt zwischen Bund und Land).

Ursprünglich wurde mit Antrag vom 29.01.2020 (siehe Anlage 1) Folgendes von der Stadt Herzogenrath beantragt:

1) August-Schmidt-Platz

- Erweiterung ACTION-Parkplatz um Parkhaus mit zusätzlichen 110 Plätzen (im Weiteren 1a)

- Erweiterung Stellfläche Wasserturm um 45 Plätze (im Weiteren 1b)

2) Alt-Merkstein

- Erweiterung Stellflächen um 35 Plätze oder

- Parkhaus mit 3 Decks (ca. 120 neue Plätze)

3) Bahnhof Herzogenrath

- weiteres Obergeschoss im Parkhaus mit ca. 100 Plätzen

4) Parkhaus Albert-Steiner-Straße

- Umbau mit Ladestationen und B+R Station; dabei Reduzierung der bisherigen Parkplätze auf 80 (vorher 150); (im Weiteren 4a)

- Alternativ Neubau Mobilitätshub (im Weiteren 4b)

Basierend auf diesem Antrag wurden Haushaltsmittel im Finanzplan 2023 ff. wie folgt angemeldet.

2023 2024 2025

1a) Neubau Parkhaus

Action-Parkplatz

100.000

500.000

1.000.000

1b) Neubau Parkhaus Am Wasserturm

180.000

2) Neubau Parkhaus Hauptstr.

200.000

500.000

1.020.000

3) Parkhauserweiterung Bahnhof einschl. Bike & Ride

50.000

4a+b) Parkhaus Albert-Steiner-Straße

250.000

260.000

1.000.000

Der parallel von der CDU am 20.01.2020 beantragte zusätzliche Parkraum (Parkhaus auf der ebenerdigen Parkfläche Am Wasserturm) am August-Schmidt-Platz (siehe Vorlage V2020/052) wurde in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 12.03.2020 besprochen und durch die Verwaltung hier zusätzlich mit in das hier laufende Förderprogramm zur Prüfung aufgenommen.

Die Umsetzung von mehr B+R – Anlagen (Antrag SPD und Bündnis 90/Die Grünen) vom 14.02.2021 (Vorlage V2021/141) findet hier nur teilweise Niederschlag (im Parkhaus Albert-Steiner-Straße) und wird in anderer Zuständigkeit innerhalb der Verwaltung bearbeitet. In dem hier laufenden Förderprogramm sind B+R-Anlagen nicht zuwendungsfähig (siehe Anlage zur Förderrichtlinie in Ziffer 7).

Der eingereichte Antrag wurde mit Anträgen anderer Kommunen vom NVR zusammengefasst und beim Fördermittelgeber angemeldet und gilt als vorgemerkt. Zu den weiteren Bedingungen und Abläufen des Förderprogramms folgen Ausführungen am Ende.

Auf Grund neuer Entwicklungen (Grundstücksfragen, Verkehrsentwicklungen und Finanzierungen) in der Stadt Herzogenrath wurden die beantragten Teilprojekte durch die Verwaltung neu betrachtet und aktuell bewertet.

Teilprojekt

Pro

Contra

1a) August-Schmidt-Platz

Erweiterung ACTION-Parkfläche

Antrag 2020 1,6 Mio. Euro

- nah an Bahnsteig

- für Kunden ACTION u.ä. müssen Parkflächen vorgehalten werden

- durch Arbeiten an K-Straße fallen dort voraussichtlich Parkplätze weg und Nutzer weichen hierher aus

- die dortige B+R-Anlage wurde schon vom NVR gefördert; Sperrfrist bis 2028 oder Rückzahlung von Fördermitteln droht, wenn Änderungen vorgenommen werden

- keine ideale Grundstücksfläche für ein Parkhaus

Teilprojekt

Pro

Contra

1b) August-Schmidt-Platz

Erweiterung ebenerdige Fläche Am Wasserturm

oder

zweistöckige Parkhausanlage

Antrag 2020 0,2 Mio. Euro

(Erweiterung Parkfläche)

- „einfach“ erweiterbar hinter Kindergarten

- kurze Wege zu Bahnsteig

- bei Bahnsteigverlegung Richtung Wasserturm sofortige Auslastung

- derzeit sehr wenig ausgenutzt

- umliegende Gewerbetreibende und THW fragen bezüglich Grundstückserweiterung an oder wollen Gewerbe verlegen

- aktueller Ausbau wurde schon vom NVR gefördert; Sperrfrist bis 2028 oder Rückzahlung von Fördermitteln möglich

- Grünfläche hinter Kindergarten als Ausdehnungsfläche möglich, sofern keine Altlasten im Boden dagegen sprechen

- Konzept einer Gesamtplanung einschließlich neuer Bahnhaltestelle notwendig (inkl. EVS-Planung zur Elektrifizierung der Strecke)

2) Alt-Merkstein

Antrag 2020 1,8 Mio. Euro

- Fläche gehört Stadt

- sehr starke Nutzung

- Überbauung Regenrückhaltebecken wahrscheinlich notwendig; vorherige Prüfung erforderlich

- klare Trennung ob P+R-Anlage oder auch umliegende Nutzer (z.B. Schule) die Parkanlage nutzen können; ggfls. Reduzierung der Fördersumme

- nur P+R-Projekte werden voll gefördert

- EVS-Planung zur Elektrifizierung der Strecke muss berücksichtigt werden

3) Hauptbahnhof

Antrag 2020 1,7 Mio. Euro

- zentral und direkter Zugang zum Bahnhof

- Aufstockung statisch nicht geprüft

- Umbau (Entfernung und Wiederaufbau Photovoltaik) kompliziert

- Parkfläche im Nebengebäude (KAUFLAND) kann bereits jetzt mitgenutzt werden

4) Albert-Steiner-Straße

Antrag 2020 0,5 Mio. Euro

(Umbau 4a)

Antrag 2020 1,5 Mio. Euro

(Neubau 4b)

- zentral im Zentrum

- Bahnhof 500m weg und dort ist ein Parkhaus

- alters- und zustandsbedingt im Umbau befindlich; Grundfläche wird von 154 Plätzen auf 103 Plätze reduziert

- aus öffentlicher Parkfläche müssen 39 Plätze für Neubau in Albert-Steiner-Straße freigehalten werden und für Neubau Bockreiter-Zentrum ca. 20 Plätze

- NVR fördert nur öffentlich zugänglichen Parkraum und hier kann sich der Förderbetrag auf weniger als 1/2 der Maßnahme reduzieren

- keine Fläche mehr vorhanden für B+R

- gegebenenfalls auch nutzbar zum Quartierparken

Die Verwaltung empfiehlt daher die Teilprojekte 1b, 2 und 4a weiterzuführen und einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Diese haben ein aktuelles Baukostenvolumen in Höhe von ca. 5,5 Millionen Euro. Davon sind 95% zuwendungsfähig im Rahmen des Förderprogramms. Die für die folgenden Jahre angemeldeten Haushaltsmittel auf Basis des Förderantrages von 2020 können auf diese Projekte konzentriert zusammengeführt und nach Vorlage der Kostenberechnung im Zuge der Entwurfsplanung aktualisiert werden.

Nach aktueller Lage würden sich die Kosten wie folgt zusammensetzen:

Teilprojekt

Kostenannahme

Bemerkung

1b) Parkhaus Am Wasserturm

ca. 1,80 Mio. Euro

2) Parkhaus Alt-Merkstein

ca. 1,80 Mio. Euro

4b) Umbau Albert-Steiner-Straße

ca. 0,25 Mio. Euro

Reduzierung der Fördermittel um ca. 50%, da Teile nach Umbau nicht öffentlich nutzbar sind

3,85 Mio. Euro

Zwischensumme geschätzt 2020

1,49 Mio. Euro

Preissteigerung 2020-23 (Steigerung des betroffenen Baupreis-Index um 28,6%)

Aufgerundet:

(5,34 Mio. Euro)

5,50 Mio. Euro

Zwischensumme Baukostenschätzung 2023

0,80 Mio. Euro

ca. 15% Ingenieurleistungen

0,40 Mio. Euro

Leistungsphasen 1-4 (rund 40%)

Planungskosten (in Höhe von ca. 400.000 Euro), inklusive der Kosten, die zur Beantragung der Fördermittel notwendig sind, werden nicht erstattet. Dazu gehört auch die Erstellung eines Wirtschaftlichkeitsnachweises (Erklärung siehe Anlage 2 Punkt D.2.5), der durch ein zu beauftragendes Ingenieurbüro zu erstellen ist. Für die Antragstellung muss die abgeschlossene Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 nach HOAI) vorgenommen werden. Alle vorab geschätzten Kosten sind sehr rudimentär und bedürfen der Schärfung durch die Leistungsphasen 1-4 nach der HOAI, die im Rahmen des Finanzierungsantrages vorgelegt werden müssen.

Der NVR, an den der Einplanungsantrag gerichtet wurde, weist darauf hin, dass dem Bund ein gebündelter Finanzierungsantrag vorgelegt werden muss, da die Maßnahme auch als solche eingeplant wurde. Dies hängt mit der Bedingung nach dem GVFG zusammen, dass nur Maßnahmen über 10 Mio. € zuwendungsfähige Kosten gefördert werden können. Hier besteht also eine Abhängigkeit auch zu den anderen beteiligten Kommunen bzw. Vorhaben. Von den anderen Beteiligten werden neue Zahlen im Rahmen der Video-Runde am 17.01.2023 erwartet.

Die Beteiligten haben sich seit Anfang 2022 in mehreren Videokonferenzen getroffen und Sachstände ausgetauscht. Als Ziel hat man sich gesetzt, die Unterlagen zum Finanzierungsantrag bis zum 4. Quartal 2023 zu erstellen, damit der NVR alle Daten zu einem Gesamtantrag zusammenführen kann.

Die Verwaltung empfiehlt, für die vorab vorgeschlagenen Teilprojekte die notwendigen Schritte zur Fortführung des Fördermittelverfahrens in die Wege zu leiten (Ausschreibung der Ingenieurleistungen zur Planung und Erstellung der Projekte, sowie eines Wirtschaftlichkeitsnachweises) und die Umsetzung durchzuführen, sofern die anderen beteiligten Projektpartner ebenfalls im Programm bleiben und zusammen mindestens 10 Millionen Euro zuwendungsfähige Ausgaben erreicht werden.

Im weiteren Planungsablauf und der dann erfolgenden Kostenberechnung werden die Projektkosten entsprechend nach oben oder unten angepasst werden.

Rechtliche Grundlagen:

./.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

1. Gesamtkosten

Pflichtaufgabe

x

Freiwillige Aufgabe

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

x

ja

nein

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto

x

im Finanzplan bei Investitionsnummern I2065ABH15, I2065ABH29, I2165ABH16, I2265ABH22 und I2265ABH23

Die Gesamtausgaben sind abhängig vom beschlossenen Umsetzungsvolumen.

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

./.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

keine Auswirkungen

x

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Durch die Schaffung von zusätzlichem Parkraum bzw. Einrichtung von einem oder mehreren Mobilitäts-Hubs soll der Übergang zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs für die Nutzer*innen besser gestaltet werden und somit deren CO2-Emmission durch Individualverkehr reduzieren.

 

 

3. Wettbewerbsregistergesetz:

./.

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Anlage/n:

Anlage 1 – Ursprungsantrag an NVR

Anlage 2 – Übersicht Inhalt Wirtschaftlichkeitsnachweis

Anlage 3 – NVR-Förderrichtlinie


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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