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Bebauungsplan III/9 - 3. Änderung "Am Boscheler Berg"
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB


Letzte Beratung
Donnerstag, 02. Februar 2023 (öffentlich)
Federführend
Amt 61 - Stadtplanungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9133

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes III/9 Am Boscheler Berg gem. § 2 BauGB.

 

 

Sachverhalt:

Der seit dem 30.06.1977 rechtskräftige Bebauungsplan III/9 „Am Boscheler Berg“, weist für den Bereich der 3. Änderung, Gemarkung Merkstein, Flur 3, Flurstück 118, ein Gewerbegebiet gem. der BauNVO aus dem Jahr 1968 aus. Die Lage ist dem beigefügten Geltungsbereich zu entnehmen.

Einzelhandel mit nahversorgungsrelevantem Sortiment ist planungsrechtlich innerhalb des Geltungsbereiches zulässig. Auf dem o.g. Flurstück befindet sich ein Lebensmitteldiscounter, der im Zuge der Verlagerung in den „Nordstern-Park“ vergrößert und eine bessere fußufige-/ Rad-/ ÖPNV- und Kfz-Anbindung erhalten soll. Die städtebaulichen Entwicklungen im Bereich Merkstein-Süd, insbesondere durch die Umsetzung des Wohngebietes „An der Herrenstraß“ mit ca. 275 Wohneinheiten und einer Kita, erforderten Handlungsbedarf, um die fußufige Nahversorgung der Bewohner zu stärken und zu sichern.

Im Rahmen des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplans III/39 „Gewerbegebiet Merkstein-Süd“ (siehe Drucksachen Nr. V/2022/007) wurde die betroffene Fläche innerhalb des Nordstern-Parks für die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters mit einer max. Verkaufsfläche von 1.100 m² und mind. 90 % nahversorgungsrelevantem Sortiment planungsrechtlich gesichert. Dadurch bedingt und um negative Auswirkungen auf zentralen Versorgungsbereiche zu vermeiden, erfordert die 1. Änderung des Bebauungsplanes III/39 einen Nutzungsausschluss von Einzelhandel mit nahversorgungsrelevantem Sortiment im Bereich des Altstandortes „Am Boscheler Berg“.

Durch die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans III/9 steht der Stadt Herzogenrath ein wirkungsvolles Instrument zur Verfügung, um möglichen Planungsschadensansprüchen, die sich aus dem Eingriff in die ausgeübte Nutzung ergeben, frühzeitig entgegenzuwirken.

Das Verfahren soll gem. § 13 BauGB durchgeführt werden.

Die Verwaltung empfiehlt die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes III/9 „Am Boscheler Berg“.

Rechtliche Grundlagen:

BauGB

Herzogenrath, den 02.01.2023

Der Bürgermeister

(Dr. Benjamin Fadavian)

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

1. Gesamtkosten

x

Pflichtaufgabe

Freiwillige Aufgabe

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

keine Auswirkungen

x

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Der Aufstellungsbeschluss hat zunächst keine Auswirkungen auf den Klimaschutz. Durch die Aufgabe des dezentralen Bestandsstandortes „Am Boschler Berg“, verlagern bzw. verringern sich langfristig mit dem Lebensmitteldiscounter auch die Ziel- und Quellverkehre.

 

 

Anlage/n:

Geltungsbereich


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Donnerstag, 02. Februar 2023Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
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