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Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Primarstufe der Schulen
der Stadt Alsdorf - Offenen Ganztagsgrundschule;
hier: Sechste Änderung vom .......


Letzte Beratung
Dienstag, 14. Februar 2023 (öffentlich)
Federführend
A 40 Schul- und Sportamt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7686

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

Der Alsdorfer Förderkreis für Kinder und Familien e.V. (AKiFa) führt seit dem 01.08.2005 die

Angebote für SchülerInnen an den Grundschulen in der Stadt Alsdorf im Bereich der offenen

Ganztagsschule durch. Grundlage für dieses Betreuungsangebot ist die derzeit gültige

"Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Primarstufe der Schulen der Stadt

Alsdorf - Offene Ganztagsschulen" vom 09.07.2009, in Kraft getreten am 01.08.2009.

Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur hat in seiner Sitzung am 10.02.2022 (Vorlagen-

Nr. 2022/0017/A40) dem Rat der Stadt die nfte Änderung der o.g. Satzung empfohlen.

Diese wurde in der Sitzung des Rates am 03.03.2022 beschlossen und trat am 01.08.2022 in

Kraft. Auch der Hauptausschuss hatte über diese Satzungsänderung in seiner Sitzung am 22.02.2022 beraten.

Im Rahmen des Landesanteils zur Finanzierung der offenen Ganztagsgrundschule sieht der

Gesetzgeber eine jährliche Erhöhung der Mittel um 3% vor. Diese Handhabung ist der

allgemeinen Preis-/Lohnentwicklung geschuldet.

Mit Erlass vom 13.12.2018 ermöglicht das Land außerdem eine Erhöhung der kommunalen Elternbeiträge in Höhe von 3 % jährlich zum Schuljahresbeginn (kaufmännisch gerundet).

Der kommunale Eigenanteil an der Finanzierung der offenen Ganztagsgrundschule steigt mithin im gleichen Maße.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Hauptschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt beschließt die sechste Änderung der Satzung über die Erhebung von

Elternbeiträgen in der Primarstufe der Schulen der Stadt Alsdorf - Offene Ganztagsschulen -

(Anlage).

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Bei der Bildung der Haushaltsansätze für das Jahr 2022 wurde noch von Elternbeiträgen in einer Gesamthöhe von 560.000 € ausgegangen.

Unter der Annahme, dass sich die Einkommensstruktur nicht verändert, kann haushalterisch ab dem Jahr 2023 für die Dauer von voraussichtlich drei Jahren eine Ertragsanpassung auf 660.000 €/Jahr erfolgen. Dies geschieht nicht zuletzt vor dem Hintergrund steigender Schülerzahlen im Primarbereich in den nächsten beiden Schuljahren.

Die Auswirkungen auf die Elternbeitragstabelle stellen sich wie folgt dar:

Jahreseinkommen: Elternbeitrag/Kind/Monat Elternbeitrag/Kind/Monat

ab 01.08.2022 ab 01.08.2023

bis 24.000 € 0 € 0 €

bis 36.000 € 67 € 69

bis 48.000 € 97 € 100

bis 60.000 € 126 130

bis 72.000 € 156 € 161

bis 84.000 € 185 € 191

über 84.000 € 215 € 221

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt.

 

 

Anlage/n:

Sechste Änderung der Satzung vom 09.07.2009 über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Primarstufe der Schulen der Stadt Alsdorf - Offenen Ganztagsschule

gez. Sonders

rgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

gez. Hafers

gez. Schmidt

mmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technische

Betriebsleiterin ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 14. Februar 2023Rat/WP 18/71. 12. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Alsdorf

Dienstag, 07. Februar 2023HAS/WP 18/49. 12. Sitzung des Hauptausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Hauptausschuss
Details
Tagesordnung