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Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich der
fünften Fortschreibung des Personalkostenbegrenzungskonzeptes


Letzte Beratung
Dienstag, 14. Februar 2023 (öffentlich)
Federführend
A 11 Personalamt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7717

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

Eine Pflichtanlage des Haushaltsplanes ist gem. § 79 Abs. 2 Gemeinderordnung NRW (GO NRW) i.V.m. § 1 Abs. 2 Ziff. 2 der Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung NRW - KomHVO NRW) der Stellenplan.

Der Stellenplan ist als bedeutendes personalwirtschaftliches Steuerungsinstrument in einem engen Zusammenhang mit den Personalaufwendungen und Auszahlungen zu sehen und hat insoweit erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt der Kommune.

Der Entwurf des Stellenplanes 2023 sieht insgesamt 436,6 Stellen vor. Er hat die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der - nicht nur vorübergehend - beschäftigten Bediensteten auszuweisen. Im Stellenplan ist ferner für jede Besoldungs- und Entgeltgruppe die Gesamtzahl der Stellen für das Vorjahr sowie der am 30.06. des Vorjahres besetzten Stellen anzugeben. Im Einzelnen wird auf die beigefügten gesetzlich vorgeschriebenen Stellenpläne/-übersichten (Anlage 1) sowie auf die in der Anlage 2 aufgeführten Veränderungen zum Vorjahr, die vorhandenen NN-Stellen und die Stellenplanvermerke verwiesen.

Im Vergleich zum Stellenplan 2022 (433,2 Stellen) ist eine Stellenausweitung von insgesamt 3,4 Stellen zu verzeichnen.

Die Aufweitung ergibt sich insbesondere im Bereich Feuer- und Rettungswesen (Erhöhung um 3,0 Stellen). Darüber hinaus war im Bereich des Jugendamtes (inkl. Familienzentren) eine Erhöhung um 3,6 Stellen erforderlich. Im Bereich Asyl wurde zur Bewältigung der Folgen des Ukraine-Krieges eine zusätzliche Stelle eingerichtet.

Aufgrund der Auflösung des A 65 Bauamt konnten durch die Umsetzung der Mitarbeiter zum Eigenbetrieb Technische Dienste 4 Stellen eingespart werden.

Im Bereich der allgemeinen Verwaltung konnten 0,2 Stellen eingespart werden.

Das Personalkostenbegrenzungskonzept ist Teil des Haushaltssanierungsplanes 2017 bis 2023. Es ist jährlich über den Umsetzungsstand zu berichten. Im Einzelnen wird auf die als Anlage 3 beigefügtenfte Fortschreibung verwiesen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 in der als Anlage 1 vorgelegten Fassung sowie die fünfte Fortschreibung des Personalkostenbegrenzungskonzeptes (PKB) in der als Anlage 3 vorgelegten Fassung.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Die erforderlichen Personalaufwendungen werden in der Haushaltssatzung 2023 Berücksichtigung finden.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt

 

 

Anlage/n:

gez. Sonders

gez. Kahlen

rgermeister

Erster Beigeordneter

mmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technische

Betriebsleiterin ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 14. Februar 2023Rat/WP 18/71. 12. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Alsdorf

Dienstag, 07. Februar 2023HAS/WP 18/49. 12. Sitzung des Hauptausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Hauptausschuss
Details
Tagesordnung