Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich der
fünften Fortschreibung des Personalkostenbegrenzungskonzeptes
- Letzte Beratung
- Dienstag, 14. Februar 2023 (öffentlich)
- Federführend
- A 11 Personalamt
- Originaldokument
- http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7717
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Eine Pflichtanlage des Haushaltsplanes ist gem. § 79 Abs. 2 Gemeinderordnung NRW (GO NRW) i.V.m. § 1 Abs. 2 Ziff. 2 der Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung NRW - KomHVO NRW) der Stellenplan.
Der Stellenplan ist als bedeutendes personalwirtschaftliches Steuerungsinstrument in einem engen Zusammenhang mit den Personalaufwendungen und Auszahlungen zu sehen und hat insoweit erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt der Kommune.
Der Entwurf des Stellenplanes 2023 sieht insgesamt 436,6 Stellen vor. Er hat die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der - nicht nur vorübergehend - beschäftigten Bediensteten auszuweisen. Im Stellenplan ist ferner für jede Besoldungs- und Entgeltgruppe die Gesamtzahl der Stellen für das Vorjahr sowie der am 30.06. des Vorjahres besetzten Stellen anzugeben. Im Einzelnen wird auf die beigefügten gesetzlich vorgeschriebenen Stellenpläne/-übersichten (Anlage 1) sowie auf die in der Anlage 2 aufgeführten Veränderungen zum Vorjahr, die vorhandenen NN-Stellen und die Stellenplanvermerke verwiesen.
Im Vergleich zum Stellenplan 2022 (433,2 Stellen) ist eine Stellenausweitung von insgesamt 3,4 Stellen zu verzeichnen.
Die Aufweitung ergibt sich insbesondere im Bereich Feuer- und Rettungswesen (Erhöhung um 3,0 Stellen). Darüber hinaus war im Bereich des Jugendamtes (inkl. Familienzentren) eine Erhöhung um 3,6 Stellen erforderlich. Im Bereich Asyl wurde zur Bewältigung der Folgen des Ukraine-Krieges eine zusätzliche Stelle eingerichtet.
Aufgrund der Auflösung des A 65 – Bauamt konnten durch die Umsetzung der Mitarbeiter zum Eigenbetrieb Technische Dienste 4 Stellen eingespart werden.
Im Bereich der allgemeinen Verwaltung konnten 0,2 Stellen eingespart werden.
Das Personalkostenbegrenzungskonzept ist Teil des Haushaltssanierungsplanes 2017 bis 2023. Es ist jährlich über den Umsetzungsstand zu berichten. Im Einzelnen wird auf die als Anlage 3 beigefügte fünfte Fortschreibung verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 in der als Anlage 1 vorgelegten Fassung sowie die fünfte Fortschreibung des Personalkostenbegrenzungskonzeptes (PKB) in der als Anlage 3 vorgelegten Fassung.
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die erforderlichen Personalaufwendungen werden in der Haushaltssatzung 2023 Berücksichtigung finden.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt
Anlage/n:
gez. Sonders |
|
gez. Kahlen |
|
|
Bürgermeister |
|
Erster Beigeordneter |
|
|
|
|
|
|
|
Kämmerer |
|
Referat Jugend, Schulen und Sport |
|
Kaufmännischer Betriebsleiter ETD |
|
|
|
|
|
Technische Betriebsleiterin ETD |
|
Rechnungsprüfungsamt |
|
|
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.
Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/
Beratungsfolge
Dienstag, 14. Februar 2023Rat/WP 18/71. 12. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Rat der Stadt Alsdorf
Dienstag, 07. Februar 2023HAS/WP 18/49. 12. Sitzung des Hauptausschusses
- Art
- Vorberatung
- Ausschuß
- Hauptausschuss
- Details
- Tagesordnung
Hinweis
Nach Absenden des Kommentars erhälst Du eine E-Mail mit einem Bestätigungs-Link. Bitte klicke darauf, um Deinen Kommentar freizugeben. Erst dann erscheint er unter diesem Beitrag.
Deine E-Mail-Adresse wird nicht öffentlich angezeigt. Wir speichern diese jedoch, um etwaige Rückfragen klären zu können. Bitte gebe in Deinem Kommentar keine Telefonnummer o.ä. an - diese würden wir entfernen.
Hier findest Du unsere Datenschutzerklärung