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Rodung einer Schwarzkiefer auf städtischem Grundstück


Letzte Beratung
Donnerstag, 09. Februar 2023 (öffentlich)
Federführend
Amt 61 Planungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6504

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität beschließt, gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe c) der Baumschutzsatzung eine Ausnahme für die Rodung von einer Schwarzkiefer.

gez. Nießen, 27.01.2023gez. Schierp, 24.01.2023

BürgermeisterAmtsleiterin A 61

gez. Jansen, 26.01.2023gez. Gasparovic, 24.01.2023

Amtsleiter A 67Sachbearbeiter

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Die Schwarzkiefer auf der Straßenparzelle Von-Goerschen-Str., Höhe Haus-Nr. 30 (Gemarkung: rselen, Flur 18, Flurstück 585) soll aufgrund der Gefahren, die durch die Kiefer ausgehen, gefällt werden.

Gemäß § 5 Abs. (1) Buchstabe c) ist eine Ausnahme zu genehmigen, wenn

von dem geschützten Baum eine konkrete Gefahr für Personen oder unbewegliche Sachen

von bedeutendem Wert, die nicht gegenwärtig im Sinne des § 4 Absatz 9 ist, ausgeht, sofern diese nicht auf andere Weise mit zumutbarem Aufwand beseitigt werden kann; eine

konkrete Gefahr im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn der Schaden nach Art, Ort und

Zeit voraussehbar und mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist

In der Vergangenheit sind bereits durch Schneelasten und starke Winde einige Astausbrüche entstanden.

Weitere Astausbrüche sind jederzeit möglich und nicht zu vermeiden, auch mit mehrmaliger jährlicher Kontrolle.

Ersatzpflanzungen sind nach diesem Ausnahmetatbestand nicht zu leisten, jedoch wird der Baubetriebshof einen ökologischen Ausgleich schaffen.

Des Weiteren wird auf den Antrag und der darin enthaltenen fachlichen Darstellung verwiesen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Rodung und der ökologische Ausgleich wird aus Mitteln des Baubetriebshofes Amt 67 finanziert.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Jeder Baum in dem Format und dem Alter der Kiefer ist ein Verlust und die Leistung, die dieser Baum für den Naturhaushalt und das Kleinklima in diesem Stadtteil erbringt, durch nichts zu ersetzen. Die Auswirkungen betreffen jedoch alle großen und kleinen Anwohner. Da die Kiefer sich in einem öffentlichen Verkehrsraum befindet, geht jedoch die Sicherheit für die Öffentlichkeit vor. Im unmittelbaren Umfeld sind sowohl auf privaten Flächen, als auch im öffentlichen Raum weitere Bäume vorhanden. Eine Ersatzpflanzung an der Stelle bzw. in unmittelbarer Nähe wird ebenfalls erfolgen.

 

 

Anlagen:

1) Antrag mit Begründung

2) Luftbild

3) Fotos


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 09. Februar 2023Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität
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Tagesordnung