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Baumschutzsatzung der Stadt Würselen


Letzte Beratung
Donnerstag, 09. Februar 2023 (öffentlich)
Federführend
Amt 61 Planungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6381

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität empfiehlt dem Rat / der Rat der Stadt Würselen beschließt

1.die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Würselen - Baumschutz-satzung - vom 11.10.2002 (Anlage 1) aufzuheben

2.die neue Baumschutzsatzung der Stadt Würselen (Anlage 2)

gez. Nießen 27.01.2023gez. Strotkötter, 23.01.2023.

BürgermeisterErster Beigeordneter

gez. Schierp, 23.01.2023gez. Püll, 23.01.2023.

Amtsleiterin A 61Sachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.11.2018 die Verwaltung beauftragt, die Baumschutzsatzung der Stadt Würselen zu novellieren. Anlass war u.a., dass derzeit auf der Grundlage der bisherigen Satzung kein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden kann, da der Satzungstext auf eine veraltete Rechtsgrundlage verweist.

Im Rahmen eines Arbeitskreises mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern des A 61 - Planungs- amt und des A 67 - Baubetriebshof wurde ein Entwurf erarbeitet, der Anregungen seitens der politischen Vertretungen und der Bürgerinnen und Bürger sowie die Belange der Verwaltung berücksichtigt. Der Entwurf der Satzung orientiert sich eng an der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes (Anlage 3) und berücksichtigt die entsprechenden Entwicklungen in der Rechtsprechung. Somit ist ein hohes Maß an Rechtssicherheit gewährleistet. Darüber hinaus wurden verschiedenen Baumschutzsatzungen aus den Nachbarkommunen sowie der aus Freiburg weitere Anregungen entnommen.

Die Vereinbarkeit der Baumschutzsatzung mit dem neu erlassenen § 2 Erneuerbare Energien Gesetz (EEG 2023) ist gegeben.

Ziele der Novellierung sind:

- die Anpassung unter dem Aspekt der Klimaveränderung

- ein transparentes Antragsverfahren, das weniger Konfliktpotential und eine leichtere Handhabung bietet

- die textliche Vereinfachung und eine bessere Lesbarkeit ohne Verlust von Informationen

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ob und in welchem Umfang finanzielle Änderungen bei den Einnahmepositionen zur Baumschutzsatzung entstehen, ist derzeit nicht kalkulierbar.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Der Erhalt eines gesunden Baumbestands sichert unseren Kindern ein gesundes Umfeld und bietet ihnen vielfältige Naturerfahrungen. Zudem sorgen Bäume für ein gesundes Mikroklima.

 

 

Anlagen:

Anlage 1:Alte Baumschutzsatzung der Stadt Würselen

Anlage 2: Neue Baumschutzsatzung der Stadt Würselen

Anlage 3:Mustersatzung des Städte- und Gemeindebunds

Anlage 4:Baumpositivliste


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 09. Februar 2023Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität

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Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität
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