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Bebauungsplan 157 - 2. Änd. im Bereich Von-Goerschen-Straße / Bardenberger Straße
Hier:
1. Beschluss der Abwägung der in den Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen
2. Beschluss von 2 geringfügigen Anpassungen und
3. Satzungsbeschluss


Letzte Beratung
Donnerstag, 09. Februar 2023 (öffentlich)
Federführend
Amt 61 Planungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6286

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität empfiehlt dem Rat, zu beschließen: / der Rat beschließt:

  1. die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen (Anlage 1),

  1. die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen (Anlage 2),

  1. die beiden geringfügigen Anpassungen der Planunterlagen (zeichnerische Darstellung des Bebauungsplanes, Textliche Festsetzungen, Begründung):

Festsetzung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes im Bereich der privaten Verkehrsstraße (Fuß- und Radweg) zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger,

Ergänzung des Hinweises hinsichtlich der Einhaltung des einzuhaltenden maßgeblichen Immissionsrichtwertes bei Luft-Wärme-Pumpen,

  1. den Bebauungsplan 157 - 2. Änderung im Bereich Von-Goerschen-Straße / Bardenberger Straße einschließlich der Textlichen Festsetzungen und seiner Begründung (Anlagen
    3 - 6) als Satzung gem. § 10 (1) BauGB

gez. Nießen, 27.01.2023.gez. Strotkötter, 20.01.2023.

BürgermeisterErster Beigeordneter

gez. Schierp, 20.01.2023.gez. Peikert, 20.01.2023

Amtsleiterin A 61Sachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Aufgrund einer anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnraum im Stadtgebiet Würselen sowie in der gesamten Region soll dieser Bedarf zu einem gewissen Teil auch im zentrumsnahen Ortsteil Morsbach in zentraler Lage gedeckt werden. Es ist beabsichtigt, auf der derzeitigen Freifläche unmittelbar nördlich der Kirche St. Balbina im Bereich Von-Goerschen-Straße / Bardenberger Straße ein Wohngebiet zu entwickeln, das aufgrund der städtebaulich integrierten und innerstädtischen Lage mit guter Erreichbarkeit und Nähe zu wichtigen Infrastrukturen besonders auch für verdichteten Wohnungsbau geeignet ist.

In seiner Sitzung am 24.09.201 hat daher der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung die Aufstellung des Bebauungsplanes 157 - 2. Änderung im Bereich Von-Goerschen-Straße / Bardenberger Straße beschlossen.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt, da es sich um eine Maßnahme der Nachverdichtung von Flächen im Innenbereich der Stadt Würselen, Ortsteil Morsbach handelt und die Grenzwerte aus § 13a Abs. 1 BauGB eingehalten werden.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes legt sich über das Flurstück 113/3 der Flur 18, Gemarkungrselen und umfasst ca. 0,4 ha.

Das frühzeitige Beteiligungsverfahren wurde in der Zeit vom 24.08.2020 bis zum 18.09.2020 durchgeführt.

Von der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgebracht. Die Abwägung der von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen ist als Anlage 1 beigefügt. Sie wurde vom Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 24.09.2019 beraten und beschlossen.

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 11.04.2022 bis 20.05.2022 statt.

Von der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Verwaltung zusammengefasst und mit einer Stellungnahme versehen. Die Abwägung ist als Anlage 2 beigefügt.

Folgende zwei Hinweise/Anregungen wurden vorgebracht und entsprechend in die Planunterlagen (zeichnerische Darstellung des Bebauungsplanes, Textliche Festsetzungen, Begründung) übernommen. Die geringfügigen Änderungen sind in den Planunterlagen kursiv und in roter Schrift ausgeführt.

Gemäß den Rückmeldungen verschiedener Leitungsträger wurde im Bereich der festgesetzten privaten Verkehrstrasse (Fuß- und Radweg) ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger festgesetzt.

Auf Anregung der StädteRegion Aachen wurde ein Hinweis hinsichtlich der Einhaltung des einzuhaltenden maßgeblichen Immissionsrichtwert bei Luft-Wärme-Pumpen ergänzt.

In seiner Sitzung am 24.09.2019 hatte der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschlossen, dass für die zu versiegelnde Fläche ein ökologischer Ausgleich geschaffen werden solle. Die SEW beauftragte daraufhin das Büro Haese, Stolberg, mit der Prüfung, ob sich durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes ein ausgleichspflichtiger Eingriff in Natur und Landschaft gemäß Bundesnaturschutzgesetz ergibt. Im Gutachten Naturschutzrecht- liche Eingriffsregelung“ vom 27.02.2022 (siehe Anlage 7) des Büros Haese wird zusammenfassend dargestellt, dass der bilanzierte Eingriff in Natur- und Landschaft durch die 2. Änderung nur geringfügig intensiver ist und die neu festgesetzten Dachbegrünungen dies kompensieren nnen. Demnach stehen dem Vorhaben keine naturschutzrechtlichen Konsequenzen entgegen.

Den Anlagen 3 - 6 sind der Geltungsbereich des Bebauungsplanes, die zeichnerische Darstellung, seine Textlichen Festsetzungen sowie die Begründung zu entnehmen.

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, unter Berücksichtigung der Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sowie der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen, den Bebauungsplan 157 - 2. Änderung im Bereich Von-Goerschen-Straße / Bardenberger Straße einschließlich seiner Textlichen Festsetzungen und Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für Erschließung und Vermarktung werden vom Entwicklungsträger übernommen.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Ziel und Zweck der vorliegenden Bauleitplanung im zentrumsnahen Ortsteil Morsbach ist die Schaffung von attraktivem Wohnraum in integrierter Lage insbesondere für Familien mit Kindern.

 

 

Anlagen:

Anlage 1:Zusammenfassung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungsvorschlag

Anlage 2:Zusammenfassung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungsvorschlag

Anlage 3:Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Anlage 4:Zeichnerische Darstellung des Bebauungsplanes

Anlage 5:Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan

Anlage 6:Begründung zum Bebauungsplan

Anlage 7:Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, Haese Büro für Umweltplanung,
Stolberg, 27.09.2022


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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