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Straßenbenennungen im Bebauungsplangebiet Nr. 365 - Am alten SC Sportplatz;
hier: Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NRW vom
[11.10.2022](si010.asp?YY=2022&MM=10&DD=11 "Sitzungskalender 10/2022 anzeigen"
) und [14.10.2022](si010.asp?YY=2022&MM=10&DD=14 "Sitzungskalender 10/2022
anzeigen" ) sowie Antrag der CDU-Fraktion vom
[31.10.2022](si010.asp?YY=2022&MM=10&DD=31 "Sitzungskalender 10/2022 anzeigen"
)


Letzte Beratung
Donnerstag, 09. Februar 2023 (öffentlich)
Federführend
A 60 Bauverwaltungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7719

Darstellung der Sachlage:

Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 365 Am alten SC Sportplatz werden durch einen Erschließungsträger neue Straßen zur Erschließung der vorgesehenen Bebauung angelegt.

Im Jahre 2022 wurden mehrere Vorschläge zu Straßenbenennungen an die Stadt Alsdorf herangetragen:

Mit Schreiben vom 11.10.2022 beantragte Herr Hans-Jürgen Sura eine Straße nach dem verstorbenen Hans Berger zu benennen (Anlage 1).

Mit Schreiben vom 14.10.2022 beantragten die Herren Rudolf Bast, Gustl Rinkens und Hans-Peter Thelen ebenfalls eine Straße nach dem verstorbenen Hans Berger zu benennen (Anlage 2).

Mit Schreiben vom 31.10.2022 beantragte die CDU-Fraktion eine Straße nach dem verstorbenen Norbert Blüm zu benennen (Anlage 3).

Der Hauptausschuss hat beschlossen, diese Anträge weiterzuverfolgen und zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Stadtentwicklung zu verweisen. Die Verwaltung hat sich mit den Anträgen auseinandergesetzt und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass für die Planstraße 1 (blau) gegebenenfalls der Vorschlag zu Hans Berger und für die Planstraße 2 (rot) der Vorschlag zu Dr. Norbert Blüm Berücksichtigung finden könnte.

Bei Planstraße 3 (gelb) handelt es sich um eine Fortführung der bereits bestehenden Lassallestraße. Für diese Planstraße stellt sich die Benennung in Lassallestraße als sinnvoll dar. Eine adäquate Fortsetzung der bestehenden Hausnummern wäre möglich.

Ein Lageplan mit allen Straßen befindet sich in Anlage 4. Bei den Straßenbenennungen ist zu berücksichtigen, dass der Bebauungsplan nicht nur die Errichtung der durch den Erschließungsträger vorgesehenen Gebäude ermöglicht, sondern auch für weitere Flächen Baurecht schafft. Auch für diese perspektivische Wohnbebauung muss durch die anstehenden Straßenbenennungen eine sinnvolle Fortführung der Hausnummerierung ermöglicht werden.

Darstellung der Rechtslage:

Straßenbezeichnungen werden durch die Stadt Alsdorf verfügt. Gemäß der Zuständigkeitsordnung ist hierfür der Ausschuss für Stadtentwicklung zuständig. Es handelt sich hierbei unter anderen um Straßen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden (Planstraße 1 - blau sowie Planstraße 3 - gelb).

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die drei Planstraßen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 365 Am alten SC Sportplatz wie folgt zu benennen:

Planstraße 1 -……………………………………………………….

Planstraße 2 -……………………………………………………….

Planstraße 3 -……………………………………………………….

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Die Kosten für die Straßennamenschilder sowie für die Aufstellung übernimmt der Erschließungsträger lt. öffentlich-rechtlichem Vertrag.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1 - Antrag Herr Sura

Anlage 2 - Antrag Herren Bast, Rinkens, Thelen

Anlage 3 - Antrag CDU-Fraktion

Anlage 4 - Lageplan

gez. Kahlen

rgermeister

Erster Beigeordneter

mmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technische

Betriebsleiterin ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 09. Februar 2023AfS/WP 18/53. 11. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Stadtentwicklung
Details
Tagesordnung