4. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Aachen 2023-2026
- Letzte Beratung
- Mittwoch, 15. Februar 2023 (öffentlich)
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Originaldokument
- http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=26211
Beschlussvorschlag:
- Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
- Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den 4. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Aachen 2023 - 2026 in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
- Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt den Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Aachen 2023 - 2026 in der vorliegenden Fassung.
Erläuterungen:
In der Anlage wird der 4. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Aachen 2023 - 2026 von der Verwaltung vorgelegt.
Nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW (3. AG-KJHG) ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen, der für jeweils eine Ratsperiode gültig ist
Bedingt durch die Corona Pandemie hat sich die Fortschreibung des 3. Kinder- und Jugendförderplans verzögert. Dieser hat hierdurch bis zur Fertigstellung und Verabschiedung des
4. Kinder- und Jugendförderplans seine Gültigkeit.
Die Förderplanung betrifft sowohl die offene und verbandliche Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit als auch den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.
Der Kinder- und Jugendförderplan stellt ein Instrument dar, mit dem die Stadt Aachen die Kinder- und Jugendförderung inhaltlich, strukturell und - im Rahmen ihrer Möglichkeiten - finanziell absichert.
Der 4. Förderplan startet somit 2023 und umfasst den Zeitraum bis einschließlich 2026.
Finanzielle Auswirkungen
|
JA |
NEIN |
|
|
x |
|
|
Diese ergeben sich im PSP-Element 060201 entsprechend Kinder- und Jugendförderplan.
Die Zahlen entsprechen dem beschlossenen Haushaltsplan 2022 ff, da der Haushalt 2023 ff noch keine Rechtsgültigkeit hat.
|
|||||||
Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
|
Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
|||||
|
|||||||
konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
|
Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Personal-/ Sachaufwand |
7.288.200 |
7.288.200 |
22.228.800 |
22.228.800 |
0 |
0 |
|
Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
-7.288.200 |
-7.288.200 |
-22.228.800 |
-22.228.800 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
|
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
|||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich entsprechend Kinder- und Jugendförderplan, Punkt 8.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
|
vollständig |
|
|
|
überwiegend (50% - 99%) |
|
|
|
teilweise (1% - 49 %) |
|
|
|
nicht |
|
|
|
nicht bekannt |
Anlage:
4. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Aachen 2023 - 2026
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.
Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/
Beratungsfolge
Mittwoch, 15. Februar 2023Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Rat der Stadt Aachen
Dienstag, 14. Februar 2023Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
- Art
- Kenntnisnahme
- Ausschuß
- Kinder- und Jugendausschuss
Dienstag, 06. Dezember 2022Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
- Art
- Kenntnisnahme
- Ausschuß
- Kinder- und Jugendausschuss
- Entscheidung
- zurückgestellt
- Details
- Tagesordnung
- Auszug