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Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP); Projektantrag
Qualitätsrundwanderwege in der StädteRegion Aachen - Sachstand und
Mittelfreigabe


Letzte Beratung
Donnerstag, 23. März 2023 (öffentlich)
Federführend
S 85 - Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=12028

Beschlussvorschlag:
Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er nimmt den aktuellen Sachstand im Hinblick auf den Förderantrag zur Entwicklung von Qualitätsrundwanderwegen über das regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) zur Kenntnis.
  2. Er stimmt der durch die veränderten Auflagen des Fördermittelgebers begründeten Erhöhung des Eigenanteils um 16.940,84 Euro zu, die über bestehende Haushaltsansätze haushaltsneutral aufgefangen wird.

 

 

Sachlage:

Die Verwaltung berichtete zuletzt am 23.09.2021 im Rahmen der Sitzung des Städteregionsausschusses über die Einreichung eines Förderantrags zur Entwicklung von Qualitätsrundwanderwegen über das regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) (siehe SV-Nr.: 2021/0469). Es folgt der aktuelle Sachstand.

Die StädteRegion Aachen hat am 04.11.2021 den Förderantrag „Entwicklung von Qualitätswanderwegen in der SRAC“ bei der Bezirksregierungln eingereicht. Am 25.11.2022 ist der entsprechende Zuwendungsbescheid in Aachen eingegangen. Die im Rahmen des Antrags angesetzten Gesamtausgaben in Höhe von 338.816,88 € wurden in voller Höhe als förderfähige Kosten anerkannt. Seitens des Ministeriums wurde allerdings ein um 5 % reduzierter Förderansatz von insgesamt 75 % angesetzt.

Die Begründung für den reduzierten Fördersatz ergibt sich nach Aussage der Bezirksregierung aus einer neuen Lesart/Interpretation der Förderregularien durch das zuständige Ministerium. Gemäßrderrichtlinie werden Planungskosten nur zu 75% Prozent gefördert. Nach Aussage der BZR Köln galt dies nach bisheriger Lesart allerdings nur für grundlegende Planungsleistungen im Sinne von Machbarkeitsstudien, während Detailplanungen, wie die im eingereichten Förderantrag, bisher als Baunebenkosten und somit mit einer Förderquote von 80% anerkannt wurden (so z.B. auch bei den laufenden städteregionalen Radprojekten). Der Folgeantrag (Umsetzung) würde nach Aussage der Bezirksregierungln aufgrund des hohen Infrastrukturanteils und der zunehmenden Planungstiefe dann wieder der normalen 80%-Förderung unterliegen. Insgesamt ergeben sich aus der neuen Lesart der Förderregularien Mehrkosten in Höhe von insgesamt 16.940,84 €, verteilt auf zwei Haushaltsjahre.

Auf Anregung des MWIDE wird das Projekt in 2 Stufen realisiert werden. In dieser ersten Bewilligungsstufe soll die konkrete Umsetzungsplanung mit einem Durchführungszeitraum von 2 Jahren und in einer zweiten Bewilligung die Realisierung des Projektes mit einem Durchführungszeitraum von 3 Jahren erfolgen.

Maßnahmenschwerpunkte

Im Rahmen der Antragsstufe 1 werden folgende Mnahmenschwerpunkte realisiert:

1.Wegeanalyse/Wegescouting (Identifizierung der Leitinfrastrukturen)

2.Erarbeitung eines touristischen Begleitkonzepts

3.Planung von hochwertigen Rast- und Erlebnisorten entlang der Wege

Im Anschluss erfolgt auf Grundlage der o.g. Umsetzungsplanung die Antragsstellung zur Antragsstufe 2, in der eine Förderung für folgende Maßnahmenschwerpunkte beantragt werden soll:

4.Bauliche Umsetzung der Rast-und Erlebnisorte

5. Ausschilderung der Wege

6.Zertifizierung durch den deutschen Wanderverband

7.Marketing/Öffentlichkeitsarbeit

8.Monitoring (Zählstellen und Befragung)

Anstehende Arbeitsschritte

  • Einstellung eines Projektmanagers
  • Auftakttreffen mit Vertretern der Kommunen, Touristikern des Eifelvereins
  • Identifizierung von Potenzialwegen
  • Im Südraum Projektvorstellung in den Ortsgruppen des Eifelvereins
  • Vorprüfung der Potenzialwege in Hinblick auf Zertifizierungskriterien des deutschen Wanderverbandes
  • Ggf. Anpassung der Wegevorschläge auf Grundlage der Ergebnisse der Vorprüfung
  • Finale Festlegung der Premiumwanderwege, die entwickelt werden sollen
  • Identifizierung potenzieller Rast- und Erlebnisorte (im Optimalfall Andockung an bestehende Informations-, Rast- und Erlebnisinfrastrukturen)
  • Beauftragung eines touristischen Begleitkonzepts
  • Planung der Rast- und Erlebnisorte entlang der Wege (Planungstiefe Ent-wurfsplanung)

Rechtslage:

Die Tourismusförderung ist eine freiwillige Aufgabe.

 

 

Personelle Auswirkungen:

In Anbetracht der aktuell zur Verfügung stehenden begrenzten Personalressourcen (eine unbefristete Planstelle im Bereich Tourismus) wird für die personelle Begleitung des Projektantrags die Finanzierung einer zusätzlichen Personalstelle über das entsprechende Förderprogramm (mit ebenfalls 75 % Förderung) beantragt, da nur so eine weiterhin kontinuierliche Tourismusförderung und professionelle Umsetzung der Projekte möglich ist. Es erfolgt eine befristete Beschäftigung für den Projektzeitraum.

Die zusätzlichen Personalaufwendungen sind im Haushaltsentwurf 2023 berücksichtigt. Der finanzielle Mehraufwand im Hinblick auf die Personalkosten für die geförderte, befristete Personalstelle kann zu 75 % über die Zuweisungen des Landes gedeckt werden.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Aus der in der Sachlage skizzierten neuen Lesart der Förderregularien durch das Ministerium (5 % geringere Förderung) ergeben sich für die StädteRegion Aachen Mehrkosten aufgrund des um 5 % gestiegenen Eigenanteils.

Änderungen Gesamtkosten

Kosten

rderquote
in %

rdersumme
in €

Eigenanteil
in %

Eigenanteil
in €

gemäß eingereichtem Antrag

338.816,88

0,8

271.053,50

0,2

67.763,37

gemäß neuer Lesart

338.816,88

0,75

254.112,66

0,25

84.704,22

Veränderung

-0,05

-16.940,84

0,05

16.940,84

Änderungen Sachkosten

Kosten in €

rderquote
in %

rdersumme
in €

Eigenanteil
in %

Eigenanteil
in €

gemäß eingereichtem Antrag

200.150

0,8

160.120

0,2

40.030

gemäß neuer Lesart

200.150

0,75

150.112,5

0,25

50.037,5

Veränderung

-0,05

-10.007,5

0,05

10.007,5

Änderungen Personalkosten

Kosten in €

rderquote
in %

rdersumme
in €

Eigenanteil
in %

Eigenanteil
in €

gemäß eingereichtem Antrag

138.666,88

0,8

110.933,50

0,2

27.733,37

gemäß neuer Lesart

138.666,88

0,75

104.000,16

0,25

34.666,72

Veränderung

-0,05

-6.933,34

0,05

6.933,34

Insgesamt ergeben sich somit Mehrkosten in Höhe von insgesamt 16.940,84 €, verteilt auf zwei Jahre. Die Mehrbelastung in Hinblick auf die Sachkosten belaufen sich durch Reduzierung der Förderquote auf insgesamt 10.007,50 aufgeteilt auf zwei Jahre, also 5.003,75 pro Jahr.

Die Mehrbelastung in Hinblick auf die Personalkosten belaufen sich durch Reduzierung der Förderquote auf insgesamt 6.933,34 aufgeteilt auf zwei Jahre, also 3.466,67 pro Jahr.

Im Rahmen des Sachkontos 531826 Förderung des Tourismus sind gemäß HH 2023 aktuell jährlich 41.831 € angesetzt, über das die Mehrbedarfe in den Sachkosten gedeckt werden können.

Die Mehrbelastung in Hinblick auf die Personalkosten in Höhe von 3.466,67 pro Jahr wird über das Personalkostenbudget von DEZ V/S 85 abgedeckt.

Im Auftrag:

gez.: Terodde

 

 


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Beratungsfolge

Donnerstag, 23. März 2023Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Donnerstag, 02. März 2023Sitzung des Ausschusses für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (Eu-)regionale Zusammenarbeit und Tourismus

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (Eu-)regionale Zusammenarbeit und Tourismus
Details
Tagesordnung