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Deutschlandticket für städteregionale Bedienstete bezuschussen; Antrag der
CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion vom
[10.02.2023](si010.asp?YY=2023&MM=02&DD=10 "Sitzungskalender 02/2023 anzeigen"
)


Letzte Beratung
Donnerstag, 30. März 2023 (öffentlich)
Federführend
A 10 - Zentrale Dienste
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=12054

Beschlussvorschlag der antragstellenden Fraktionen:

Der Städteregionstag beauftragt aufgrund des Antrages der CDU Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE Städteregionstagsfraktion die Verwaltung, zu den Möglichkeiten der Zusammenführung des bisherigen Jobtickets mit dem ab 01. Mai 2023 bundesweit einzuführenden Deutschland-Ticket / 49-Euro-Ticket auszuführen und die hierfür erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.

 

 

Sachlage:

Mit dem als Anlage beigefügten Antrag vom 10.02.2023 beauftragen die CDU Städteregionstagsfraktion und die GRÜNE Städteregionstagsfraktion die Verwaltung, zu den Möglichkeiten der Zusammenführung des bisherigen Jobtickets mit dem ab 01. Mai 2023 bundesweit einzuführenden Deutschland-Ticket / 49-Euro-Ticket auszuführen und die hierfür erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.

Die Städteregionsverwaltung kauft das Jobticket seit Januar 2023 standortunabhängig für alle Mitarbeitenden zur dienstlichen Nutzung ein. Gegen eine einheitliche Kostenbeteiligung in Höhe von 10,- Euro besteht darüber hinaus die Möglichkeit der privaten Nutzung. Nachwuchskräfte erhalten das Jobticket unentgeltlich.

Mit dem dritten Entlastungspaket hat die Bundesregierung die Einführung des Deutschlandtickets für 49 Euro beschlossen. Das Ticket soll voraussichtlich ab dem 01. Mai 2023 genutzt werden können, es fehlen jedoch noch die Zustimmung der EU-Kommission und eine Anpassung des Regionalisierungsgesetzes zur Finanzierung des Tickets durch Bundesrat und Bundestag.

Die Städteregionsverwaltung prüft derzeit die Möglichkeiten einer Kombination des Jobticket-Modells unter Einbeziehung des zukünftigen Deutschlandtickets. Hierzu wurde ein gemeinsamer Termin mit der ASEAG zur Vorstellung der unterschiedlichen Modelle für den 10. März 2023 vereinbart.

Die Verwaltung wird nach abschließender Prüfung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Personal, Informationstechnik und Beteiligungen im Mai zum Sachstand berichten.

Rechtslage:

Der Einkauf des Job- bzw. Deutschlandtickets für die Mitarbeitenden der Städteregionsverwaltung stellt eine freiwillige Aufgabe dar.

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 der KrO NRW beschließt der Kreistag über die Angelegenheiten des Kreises, die ihrer Bedeutung nach einer solchen Entscheidung bedürfen oder die er sich vorbehält, soweit nicht in diesem Gesetz etwas Anderes bestimmt ist. Er ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. s) KrO NRW ausschließlich zuständig für die Übernahme neuer Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

 

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Jobtickets sind im Haushalt 2023 im Produkt 011303 eingeplant. Die finanziellen Auswirkungen einer möglichen Bezuschussung des Deutschlandtickets können erst nach erfolgter Information durch den Anbieter und Entscheidung über die Einführung beziffert werden.

In Vertretung:

gez.: Nolte

 

 

Anlage:

Antrag der CDU Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE Städteregionstagsfraktion vom 10.02.2023


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 30. März 2023Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 23. März 2023Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Mittwoch, 15. März 2023Sitzung des Ausschusses für Personal, Informationstechnik und Beteiligungen

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Personal, Informationstechnik und Beteiligungen
Details
Tagesordnung