Teilen:

Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet;
hier: Fortschreibung der Bedarfsplanung 2023-2025 für Kindertageseinrichtungen
und Kindertagespflege einschl. bedarfsgerechter Ausbauplanung und zukünftiger
Gruppenformen


Letzte Beratung
Dienstag, 28. März 2023 (öffentlich)
Federführend
A 51.1 Jugendamtsverwaltung
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7766

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

Die Bedarfsplanung für Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege ist als Teilplan der Jugendhilfeplanung (gemäß § 80 SGB VIII i.V.m. § 79 SGB VIII) Pflichtaufgabe des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) im Benehmen mit den Trägern der freien Jugendhilfe.

Die Verwaltung hat demzufolge, in Absprache mit den freien Trägern und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, die als Anlage 1 beigefügte aktualisierte Fassung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vorbereitet.

Insoweit bittet die Verwaltung, diese als Diskussionsgrundlage zum heutigen TOP heranzuziehen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt beschließt:

a) Die Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Fortschreibungszeitraum 01.08.2023 bis 31.07.2024 wird zur Kenntnis genommen.

b) Die dargestellten Planansätze werden bestätigt:

- als Planungsgrundlage gilt eine Versorgungsquote in Höhe von 100 % für 3-jährige Kinder bis zur Einschulung und eine Versorgungsquote in Höhe von 45 % für unter 3-jährige Kinder;

- Betreuungsplätze in Kindertagespflege sollten unter Berücksichtigung der durch das Land vorgesehenen Kontingentierung vorgehalten werden.

Darüber hinaus wird der durch die Verwaltung dargestellte Sachverhalt zu den bereits in den letzten Bedarfsplanungen beschlossenen Maßnahmen zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird die notwendigen Schritte zur Erreichung der angestrebten Versorgungsquoten in die Wege leiten.

c) Die Zahl der in der Stadt Alsdorf tätigen Kindertagespflegepersonen wird für das Kindergartenjahr 2023/2024 auf insgesamt 37 festgelegt.

d) Die Verwaltung ist im Einvernehmen mit den Trägern berechtigt, über den 15. März hinaus noch Veränderungen in den geplanten Gruppenformen vorzunehmen.

e) Die mit den Landesmitteln geförderten Einrichtungen werden weiterhin für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege oder Familienzentren nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) Sechstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch überwiegend genutzt. Plätze, die seit 2008 im Rahmen der U 3 Investitionsprogramme geschaffen wurden, werden vorrangig mit Kindern unter drei Jahren belegt.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Auf der Grundlage der vorgeschlagenen Gruppenerweiterungen- bzw. umwandlungen stellen sich die finanziellen Auswirkungen wie folgt dar:

a) Kindpauschalen 2022/2023ca. 17.157.568 €

abzüglich gemittelter Trägeranteil i.H.v. 10,2 %ca. 1.750.072 €

Betriebskostenzuschüsse 2022/2023ca. 15.407.496 €

(ohne Zuschüsse, Familienzentren, Kaltmieten)

a) Kindpauschalen 2023/2024ca. 18.706.160 €

abzüglich gemittelter Trägeranteil i.H.v. 10,2 %ca. 1.908.028 €

Betriebskostenzuschüsse 2022/2023ca. 16.789.132 €

(ohne Zuschüsse, Familienzentren, Kaltmieten)

Differenz BK-Zuschüsseca. 1.390.639 €

hiervon städtischer Zuschuss ca. 50 %ca. 395.318 €

Diese Differenz der Kindpauschalen zum Kita-Jahr 2022/2023 resultiert u. a. aus veränderten Gruppenkonstellationen und einer veränderten Gesamtplatzzahl (zwei neue 6-gruppige Kindertageseinrichtungen).

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Die Auswirkungen eines ausreichenden Betreuungsangebotes für Kinder und Familien sind hinlänglich bekannt.

 

 

Anlage/n:

Kita-Bedarfsplanung 2023-2025

gez.:

Kahlen

rgermeister

Erster Beigeordneter

gez.:

Hafers

gez.:

Schmidt

mmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technische

Betriebsleiterin ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Dienstag, 28. März 2023Rat/WP 18/72. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Alsdorf

Donnerstag, 09. März 2023JHA/WP 18/40. 9. Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Jugendhilfeausschuss
Details
Tagesordnung