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Erweiterung OGS-Gruppen; hier: Sachstand


Letzte Beratung
Donnerstag, 16. März 2023 (öffentlich)
Federführend
Amt 51 Jugend-, Schul-, Sport- und Kulturamt
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6545

gez. i.V. René Strotkötter

gez. René Strotkötter

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

gez. Hans Brings

gez. Nadine Schuricht

Amtsleiter

Sachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Im aktuellen Schuljahr 2022/2023 sind an den 7 Grundschulstandorten insgesamt 23 OGS-Gruppen installiert. Sie verteilen sich wie folgt:

Grundschulstandort

Träger der Einrichtung

Gruppengröße

Bardenberg

Haus St. Josef

2,5

rselen-Mitte

Pfarre St. Sebastian

3,5

Wurmtalschule Morsbach

Haus St. Josef

2

Wurmtalschule Scherberg

Haus St. Josef

3

Grundschulverbund Weiden

DKSB Würselen

5

Grundschulverbund Linden

DKSB Würselen

2

Sebastianusschule

Haus St. Josef

5

23

Aufgrund des Beschlusses, ab 2026 sukzessive den Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz einzuführen, hat die Verwaltung bereits im Frühjahr 2020 mit den Trägern der Offenen Ganztagsschule und den Schulleitungen besprochen, dass ein frühzeitiger Ausbau der OGS-Plätze unerlässlich ist und der Gruppenausbau nicht erst mit dem Schuljahr 2026/2027 starten kann.

Dadurch, dass weder die grundsätzlichen Finanzierungsmodalitäten durch den Bund, noch die Rahmenbedingungen für den Rechtsanspruch des Landes (Ausführungsgesetzt zur Offenen Ganztagsschule) klar sind, kann ein Ausbau nur unter den aktuellen Bedingungen und Standards stattfinden. Diese sind aber seit der Gründung der Offenen Ganztagsschulen nicht geändert worden.

Um die derzeitigen Standards wie Qualität, Personalschlüssel, Abrechnungen, etc., an die heutige Zeit anzupassen und das Rahmenkonzept zukunftsfähiger zu machen, hat die Verwaltung das Beratungsbüro Abakus 9 aus Nideggen beauftragt, bei der Weiterentwicklung des Rahmenkonzeptes mitzuwirken und neue Impulse zu geben. Ende März wird es einen ersten Termin mit dem Berater Herrn Granrath geben, an dem alle Schulleitungen, OGS-Träger und OGS-Koordinatorinnen teilnehmen werden. In diesem Termin sollen Arbeitskreise zu einzelnen Themen (Personal, Essenssituation, Räumlichkeiten, etc.) gebildet und ein zeitliches Rahmenkonzept erarbeitet werden. Sobald das Ausführungsgesetz vorliegt (Ankündigung: voraussichtlich Mitte 2023), können diese gesetzlichen Vorgaben mit in das Konzept eingearbeitet werden.

Die Schulleitungen und OGS-Koordinatorinnen sind nach den Anmeldegesprächen mit den Eltern der Schulneulinge für das kommende Schuljahr 2023/2024 an die Verwaltung herangetreten und haben den konkreten Bedarf an insgesamt weiteren 5 OGS-Gruppen geäußert. Die Verwaltung hat sich mit den Bedarfen befasst und die Realisierungsmöglichkeiten an den jeweiligen Standorten mit den Leitungen besprochen. Die Klassenräume werden, sofern das nicht schon der Fall ist, in eine Doppelnutzung überführt, so dass die Räume sowohl im Vormittag, als auch im Nachmittag genutzt werden können – hierzu werden multifunktionale Möbel angeschafft. Problem bei den Erweiterungen sind demnach nicht die Räumlichkeiten für Hausaufgaben oder OGS-Aktivitäten, sondern die Räume für die Mittagsverpflegung.

Folgende Schulen möchten ihre Gruppen erweitern:

Grundschulstandort

Träger der Einrichtung

Bardenberg

Haus St. Josef

+0,5 auf 3

rselen-Mitte

Pfarre St. Sebastian

+1,5 auf 5

Wurmtalschule Morsbach

Haus St. Josef

+1,0 auf 2

Grundschulverbund Weiden

DKSB Würselen

+0,5 auf 5,5

Sebastianusschule

Haus St. Josef

+1,0 auf 6

Nach Gesprächen mit den Trägern, den Schulleitungen und den OGS-Koordinatorinnen und an zwei Standorten auch mit dem Gesundheitsamt der Städteregion Aachen werden zum Schuljahr 2023/2024 folgende Maßnahmen notwendig, um die Gruppenerweiterungen umsetzen zu können:

- In der Grundschule Bardenberg müssen nur einige kleinere Maßnahmen für die Mittagsverpflegung erfolgen, damit dort eine halbe Gruppe zusätzlich installiert werden kann.

- In der Grundschule Mitte ist die Mittagsverpflegung mit weiteren Kindern im Grundschulgebäude nicht möglich. Hier wurden bereits Gespräche mit der Pfarre St. Sebastian und dem Gesundheitsamt geführt, so dass hier die Möglichkeit geschaffen werden kann, die Mittagsverpflegung bis auf Weiteres in das Jugendheim der Pfarre St. Sebastian zu verlegen. Hierzu sind umfangreiche Umbaumaßnahmen erforderlich, damit die aktuelle Theken- und Küchensituation so geändert werden kann, dass dort das Essen regeneriert und ausgegeben werden kann. Die Haushaltsmittel für diese Umbaumaßnahme sind im Doppelhaushalt 2023/2024 eingeplant worden. Die Essensversorgung soll nach den Sommerferien 2023 im Jugendheim starten.

- An der Wurmtalschule Morsbach wird durch Umnutzung eines Raumes eine zusätzliche Möglichkeit zur Essenseinnahme geschaffen. Der Raum kann aber weiterhin als Multifunktionsraum genutzt werden.

- In der Sebastianusschule wird die alte Lehrküche im Keller so hergerichtet, dass dort eine Mittagsversorgung für die Hälfte der Schülerinnen und Schüler an drei Schultagen (Mo, Mi, Do) erfolgen kann; die andere Hälfte der Schülerinnen und Schüler wird weiterhin in der Mensa des Gymnasiums versorgt. An den beiden anderen Schultagen (Di, Fr) gehen alle 150 Schülerinnen und Schüler in der Mensa des Gymnasiums essen.

- Am Standort Weiden kann die Küchensituation nicht durch Umbau- oder Anbauarbeiten optimiert werden – auch eine konzeptionelle Änderung in den Abläufen wird keine deutliche Verbesserung mit sich bringen. Schulleitung und Träger der OGS werden nach Rücksprache mit der Schulverwaltung die Flexibilisierung, die 2018 in den Runderlass 12-63 Nr. 2 des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW eingepflegt wurde, an ihrem Standort einführen. Flexibilisierung heißt in diesem Zusammenhang, dass alle Beteiligten sicherstellen, dass Schülerinnen und Schüler an regelmäßig stattfindenden außerschulischen Bildungsangeboten, an ehrenamtlichen Tätigkeiten sowie an Therapien teilnehmen können. Es ist von allen Beteiligten darauf zu achten, dass eine dauerhafte und möglichst vollumfängliche Teilnahme an der OGS gewährleistet wird und Regel und Ausnahme deutlich voneinander unterscheidbar sind. Bisher ist die gelebte Praxis, dass Freistellungswünsche an die Schulleitung gestellt werden und diese dann über jeden Wunsch im Einzelfall entscheidet. Durch die Änderung des Erlasses gibt es die Möglichkeit, diese Entscheidung verbindlich und frühzeitig zu treffen und eine Regelmäßigkeit für alle Beteiligten zu definieren. Die Schule wird bei den Eltern vor Schuljahresbeginn verbindlich abfragen, ob ihr Kind eines der o.g. Angebote im kommenden Halbjahr besuchen wird und dann für diesen Besuch eine dauerhafte Freistellung erteilen. Diese soll aber nur für einen Tag in der Woche gelten und verbindlich für ein Schulhalbjahr sein, damit Regel und Ausnahme deutlich voneinander unterscheidbar sind. Durch die dauerhafte Freistellung werden an einzelnen Tagen nicht alle Schülerinnen und Schüler anwesend sein, so dass sich die Anzahl der Kinder bei der Essensausgabe an den Tagen etwas reduziert. Zudem wird der Koordinationsaufwand geringer, da es am Anfang des Schulhalbjahres eine verbindliche Abfrage gibt und nicht wöchentlich über Freistellungen entschieden werden muss.


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Beratungsfolge

Donnerstag, 16. März 2023Sitzung des Bildungsausschusses

Art
Anhörung
Ausschuß
Bildungsausschuss
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