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Förderprojekt "Care for Mobility Innovation";
Folgeprojekt "Care for sustainable Innovation" - Realisierung einer digitalen
und nachhaltigen Transformation in der Gesundheitswirtschaft


Letzte Beratung
Donnerstag, 23. März 2023 (öffentlich)
Federführend
Dezernat III
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=12091

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

1.Er unterstützt die Teilnahme am Projekt „Care for sustainable Innovation“ als Folgeprojekt von „Care for Mobility Innovation“ unter der Voraussetzung, dass dabei keine zusätzlichen Personalaufwendungen entstehen.

2.Er stellt fest, dass die Verwaltung im Bereich der Sachaufwendungen Eigenmittel in Höhe von voraussichtlich 20 % der anerkennungsfähigen Gesamtkosten aufbringen muss und sich dieser Betrag auf jährlich 8.340 € netto beläuft.

3.Er beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Mittel sowohl bei den Aufwendungen als auch bei den Erträgen im jeweiligen Haushaltsentwurf der Jahre 2024-2026 einzuplanen.

 

 

Sachlage:

Die StädteRegion Aachen hatte sich im Jahr 2019 im Rahmen der Förderperiode 2014-2020 des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) unter der Federführung des Zweckverbandes Region Aachen gemeinsam mit den Kreisen Düren, Euskirchen und Heinsberg, der Stadt Aachen und weiteren Partnern an dem Projekt­aufruf „Regio.NRW Innovation und Transfer“ beteiligt.

Der Projektvorschlag „Care and Mobility Innovation“, der aus den Ergebnissen der Wirtschaftsstudie Region Aachen entwickelt worden ist, war erfolgreich und sollte die Entwicklung der Region Aachen zu einem führenden Standort für telemedizinische Anwendungen und für die intelligente Mobilität der Zukunft vorantreiben.

Der Städteregionsausschuss hatte sich daher in seiner Sitzung am 27.06.2019 für die Teilnahme am Projekt mit dreijähriger Laufzeit (01.01.2020-31.12.2022) ausgesprochen und der Einrichtung einer Projektstelle (0,5) bei der Verwaltung zugestimmt (vgl. Sitzungsvorlage 2019/0239). Wegen Verzögerungen aufgrund der Corona-Pandemie wurde das Projekt bis zum 31.03.2023 verlängert. Der Ausschuss für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (Eu-)regionale Zusammenarbeit und Tourismus bzw. der Städteregionsausschuss wurden über die Fortentwicklung, den Sachstand und die Ergebnisse informiert (vgl. Sitzungsvorlagen 2022/0072 und 2022/0277).

Die Leadpartner des Projekts (Zweckverband Region Aachen und Stadt Aachen) haben in der Zwischenzeit an einem Förderantrag für ein Folgeprojekt gearbeitet, bei dem die inhaltliche Ausrichtung schwerpunktmäßig im Bereich „Gesundheit“ und weniger im Bereich der Wirtschaftsförderung liegt. Im Zeitraum 2024-2026 sollen die Forschungs- und Entwicklungskompetenzen der Hochschulen, Startups und Unternehmen in der Region Aachen systematisch vernetzt und umgesetzt werden, um die digitale und nachhaltige Transformation in der Gesundheitswirtschaft und verbundenen Branchen cross-innovativ zu realisieren. Transdisziplinäre Anwendungen sollen in die skalierbare Erprobung gebracht und dabei die Region als Experimentierfeld für die Innovationstreibenden konsequent geöffnet werden.

Die Vorhaben im Einzelnen sind:

-Durchführung von Cross-Innovation-Werkstätten im Open-Innovation-Ansatz,

-Unterstützung von erfolgreich identifizierten Ideen und Kooperationen als Innovationspartnerschaften bis zur Realisierung von Projekten und Geschäftsmodellen,

-Ausbau von ausgewählten, bereits gestarteten Ansätzen mit hohem Innovationspotenzial,

-Bearbeitung von Herausforderungen wie z. B. Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum, digitale Gesundheitsversorgung, Fachkräftesicherung für die digitale Transformation, Klimaneutralität im Zukunftsquartier,

-Fortsetzung erfolgreicher Formate der Partizipation und Vernetzung, Ergänzung um neue Formate.

Vor diesem Hintergrund soll das Nachfolgeprojekt „Care for sustainable Innovation“ organisatorisch in den Geschäftsbereich des Dezernats III/Gesundheitsamt übergehen; eine unverbindliche Interessenbekundung wurde abgegeben.

Der Ausschuss für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (Eu-)regionale Zusammenarbeit und Tourismus, der das Projekt bisher inhaltlich begleitet hat, wird in seiner nächsten Sitzung am 17.05.2023 entsprechend informiert.

Voraussetzung für eine weitere Projektbeteiligung ist, dass keine zusätzlichen Personalaufwendungen anfallen. Da die Förderquote in der Regel bei 80 % der anerkennungsfähigen Gesamtaufwendungen liegt, ist eine Beteiligung der StädteRegion Aachen nur möglich, wenn die Eigenleistung in Höhe von 20 % durch bereits vorhandenes Personal erbracht werden kann. Dies wurde seitens des Zweckverbandes bestätigt.

Die Jury-Sitzung, in der entschieden wird, ob die Projektskizze von „Care for sustainable Innovation“r eine Förderung ausgewählt wird, findet am 26.05.2023 statt.

Rechtslage:

Die Teilnahme am Förderprojekt „Care for sustainable Innovation“re eine freiwillige Aufgabe der StädteRegion Aachen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Bei Förderzusage erfolgt die Aufgabenwahrnehmung mit zusätzlichem Personal im Umfang von 0,8 Stelle. Ohne Förderzusage wird das Projekt nicht fortgesetzt.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Finanzplan des Projektantrags sind für den dreijährigen Projektzeitraum nachstehende Aufwendungen/Erträge für die StädteRegion Aachen kalkuliert:

Personalaufwendungen (1,0) 200.788,50 €

Sachaufwendungen125.118,28 €

Gesamt328.906,78 €

Sollte wie vorgeschlagen beschlossen werden, wird die Verwaltung die Mittel ab 2024 jährlich im Haushaltsentwurf im Budget des A 53/Gesundheitsamt, Produkt 07.01.01, veranschlagen. Dabei werden von den Personalaufwendungen lediglich 80 % (= insgesamt rd. 160.630 €, jährlich rd. 53.543 €) zusätzlich veranschlagt, da nur diese vollständig refinanziert sind. 20 % (= rd. 40.160 €, jährlich rd. 13.387 €) würden aus dem bestehenden Personalkörper in das Projekt eingebracht.

Der personelle Mehraufwand wird im Rahmen des Mehrbedarfsverfahrens 2024 (aufgrund einer voraussichtlich vollständigen Refinanzierung außerhalb des Personalbewirtschaftungskonzepts) aufgenommen.

Bei den Sachaufwendungen von 125.118,28 € (= jährlich rd. 41.706 €) verbleibt nach Abzug der zu erwartenden Förderbeiträge ein Eigenanteil von rd. 25.024 € (= jährlich rd. 8.340 €), der in den Haushaltsentwürfen ab 2024 zu berücksichtigen wäre.

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 23. März 2023Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
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Tagesordnung

Mittwoch, 22. März 2023Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
Details
Tagesordnung