Bildung von Ermächtigungsübertragungen im Rahmen der Haushaltswirtschaft der
Stadt Alsdorf im Haushaltsjahr 2022
- Letzte Beratung
- Dienstag, 28. März 2023 (öffentlich)
- Federführend
- A 20 Kämmereiamt
- Originaldokument
- http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7713
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 22 Abs. 1 KomHVO NRW sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte regelt mit Zustimmung des Vertretungsorgans die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen.
Werden Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragen, erhöhen sie gemäß § 22 Abs. 2 KomHVO NRW die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 27.03.2014 die Dienstanweisung über die Grundsätze der Ermächtigungsübertragung gem. § 22 Abs. 1 KomHVO NRW der Stadt Alsdorf beschlossen und damit eine verbindliche Regelung zur Übertragung, dem Verfahren und der Genehmigung getroffen. Demnach können Ermächtigungsübertragungen nur vorgenommen werden, soweit die Durchführung oder Fortsetzung der Maßnahme auch im Folgejahr haushaltswirtschaftlich verträglich und im Rahmen der gemeindlichen Aufgabenerfüllung sachlich notwendig bzw. erforderlich ist.
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 und zur Sicherung der weiteren Finanzierung bereits begonnener Baumaßnahmen wurde die Bildung der in der Anlage aufgeführten Ermächtigungen in einer Gesamtsumme von 7.979.545,97 € erforderlich.
Hierbei handelt es sich um Baumaßnahmen bzw. um Beschaffungen, für die im Haushaltsjahr 2022 ein Auftrag erteilt wurde, die Auslieferung und damit die Fälligkeit der Rechnung jedoch erst ins Jahr 2023 fällt.
Die hier aufgeführten Haushaltsmittel finden im Haushalt 2023 keine Berücksichtigung, sodass zur kontinuierlichen Fortfinanzierung der Maßnahmen die Bildung von Ermächtigungsübertragungen unabdingbar ist.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:
- Der Rat der Stadt nimmt die Ermächtigungsübertragungen zum Jahresabschluss 2022
i. H. v. insgesamt 7.979.545,97 € (Anlage) zur Kenntnis.
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
- Entfällt –
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
- Entfällt -
Anlage/n:
Übersicht Ermächtigungsübertragungen 2022
gez. Sonders |
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Bürgermeister |
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Erster Beigeordneter |
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gez. Hafers |
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Kämmerer |
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Referat Jugend, Schulen und Sport |
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Kaufmännischer Betriebsleiter ETD |
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Technische Betriebsleiterin ETD |
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Rechnungsprüfungsamt |
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Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Dienstag, 28. März 2023Rat/WP 18/72. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Rat der Stadt Alsdorf
Dienstag, 21. März 2023HAS/WP 18/50. 13. Sitzung des Hauptausschusses
- Art
- Vorberatung
- Ausschuß
- Hauptausschuss
- Details
- Tagesordnung