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Energieeinsparungen und alternative Heizmöglichkeiten in städtischen Gebäuden
und Liegenschaften
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom [23.08.2022](si010.asp?YY=2022&MM=08&DD=23
"Sitzungskalender 08/2022 anzeigen" )


Letzte Beratung
Dienstag, 21. März 2023 (öffentlich)
Federführend
A 60 Bauverwaltungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7811

Darstellung der Sachlage:

Mit Antrag vom 23.08.2022 (Anlage 1) hat die SPD-Fraktion beantragt, die Verwaltung und die Stadtwerke Alsdorf GmbH damit zu beauftragen, mögliche Einsparpotentiale beim Energieverbrauch städtischer Gebäude und Liegenschaften zu prüfen und Alternativen zu sich bisher im Einsatz befindlichen mit fossilen Energieträgern betriebenen Heizungen in städtischen Gebäuden und Liegenschaften zu erarbeiten.

Am 29.09.2022 hat der Rat der Stadt beschlossen, diesen Antrag weiterzuverfolgen und die Verwaltung beauftragt, eine beratungsreife Vorlage für den zuständigen Hauptausschuss zu erstellen.

Mit der Rahmenvereinbarung über die Verwaltung von Immobilien der Stadt Alsdorf vom 26.09.2011 und den hierzu ergangenen ergänzenden Vereinbarungen wurde die Stadtentwicklung Alsdorf GmbH damit beauftragt, technische Verwaltungsleistungen an fast allen städtischen Liegenschaften zu erbringen. Dazu zählt auch der Betrieb und die Erneuerung der Heizungsanlagen. Aus diesem Grunde wurde zunächst eine Anfrage nach der Umsetzbarkeit des Antrages der SPD-Fraktion und den hieraus gegebenenfalls resultierenden finanziellen Auswirkungen an die bereits beauftragte städtische Gesellschaft, die Stadtentwicklung Alsdorf GmbH, gerichtet.

Im Ergebnis teilt die Stadtentwicklung Alsdorf GmbH mit, dass bereits jetzt eine kontinuierliche Betrachtung der städtischen Gebäude vorgenommen wird. So werden laufend Energieeinsparpotentiale ermittelt und die hierfür erforderlichen Maßnahmen umgesetzt. Auch ein möglicher Austausch von bisher mit fossilen Energieträgern betriebenen Heizungsanlagen wird hierbei stetig überprüft, wobei neben den rein technischen Erwägungen grundsätzlich auch eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorgenommen wird. Diese Untersuchung kann nach Auskunft der Stadtentwicklung Alsdorf GmbH innerhalb der nächsten zwölf Monate zum Abschluss gebracht werden. Die Ergebnisse können in den ohnehin regelmäßig erscheinenden Sachstandbericht zu laufenden und geplanten Baumaßnehmen aufgenommen werden, um den Hauptausschuss über den Fortgang der Untersuchungen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse auf dem Laufenden zu halten.

Nach Auskunft der Stadtentwicklung Alsdorf GmbH werden diese Leistungen mit eigenem Fachpersonal erbracht und sind über das verfügbare Budget für Selbstkosten abgedeckt. Das Schreiben der Stadtentwicklung Alsdorf GmbH vom 16.02.2023 ist dieser Vorlage ebenfalls beigefügt (Anlage 2).

r eine Übertragung dieser Aufgaben auf die Stadtwerke Alsdorf GmbH wäre neben der Änderung der bestehenden Verträge mit der Stadtentwicklung Alsdorf GmbH auch die Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln erforderlich. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, das bestehende Vertragsverhältnis mit der Stadtentwicklung Alsdorf GmbH beizubehalten.

Im Sinne einer sinnvollen Ausnutzung von Synergieeffekten im „Gesamtkonzern“ Stadt Alsdorf, wird die Stadtentwicklung Alsdorf GmbH auch weiterhin Unteraufträge an die Stadtwerke Alsdorf GmbH erteilen, soweit dies sinnvoll und wirtschaftlich ist. Ein gutes Beispiel hierfür ist die mit Zustimmung des Hauptausschusses erfolgte Beauftragung der Stadtwerke Alsdorf GmbH mit der Erstellung des jährlich erscheinenden Energie- und Medienberichtes.

r alle Gebäude, die nicht vom Rahmenvertrag mit der Stadtentwicklung Alsdorf GmbH erfasst sind und durch das Schul- und Sportamt verwaltet werden, kann eine Beauftragung der Stadtwerke Alsdorf GmbH ohne etwaige Vertragsanpassungen vorgenommen werden, soweit die benötigten Haushaltsmittel im Rahmen des Unterhaltungsbudgets bereitstehen.

Darstellung der Rechtslage:

Gemäß Zuständigkeitsordnung befasst sich der Hauptausschuss mit den grundsätzlichen Angelegenheiten der Gebäude und den zu deren Betrieb erforderlichen Grundstücken, zu denen die Gemeinde aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet ist oder die zur sozialen und kulturellen Betreuung der Einwohner/innen bereitgestellt worden sind. Ausgenommen sind Gebäude, die der Rat der Stadt durch Beschluss auf andere Organisationseinheiten übertragen hat.

Mit der Rahmenvereinbarung über die Verwaltung von Immobilen der Stadt Alsdorf vom 26.09.2011 wurde die Stadtentwicklung Alsdorf GmbH mit der Bewirtschaftung und Unterhaltung von fast allen städtischen Gebäuden beauftragt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, den eingeschlagenen Weg der energetischen Optimierung der städtischen Gebäude und Liegenschaften durch die mit der Bewirtschaftung beauftragten Gesellschaften konsequent weiterzuverfolgen und die Stadtwerke Alsdorf GmbH hierbei weiterhin in geeigneter Weise einzubinden. Die Ergebnisse sind in den Sachstandsbericht der Stadtentwicklung Alsdorf GmbH zu laufenden und noch durchzuführenden Baumaßnahmen aufzunehmen.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Im beschlossenen Haushaltsentwurf der Stadt Alsdorf sind insgesamt 2.399.000 €r die Erbringung von Sach- und Dienstleistungen durch die Stadtentwicklung Alsdorf GmbH vorgesehen. Dieses Budget beinhaltet auch die Selbstkosten für die in der Sachdarstellung skizzierten Leistungen.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Durch die fortwährenden Bemühungen zur Steigerung der Energieeffizienz und den Austausch von Heizungsanlagen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, soll der CO²-Ausstoss und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern weiter reduziert werden.

 

 

Anlage/n:

Antrag der SPD-Fraktion vom 23.08.2022

Schreiben der SEA GmbH vom 16.02.2023

gez.

Sonders

gez.

Kahlen

rgermeister

Erster Beigeordneter

mmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technische

Betriebsleiterin ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Dienstag, 21. März 2023HAS/WP 18/50. 13. Sitzung des Hauptausschusses

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