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Festsetzung neuer Pflegesätze für den vollstationären Bereich des Senioren-
und Betreuungszentrums der Städteregion Aachen in Eschweiler für den Zeitraum
vom [01.04.2023](si010.asp?YY=2023&MM=04&DD=01 "Sitzungskalender 04/2023
anzeigen" ) bis zum [31.03.2024](si010.asp?YY=2024&MM=03&DD=31
"Sitzungskalender 03/2024 anzeigen" )


Letzte Beratung
Donnerstag, 30. März 2023 (öffentlich)
Federführend
Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=12102

Beschlussvorschlag:
Der Städteregionstag beschließt die Festsetzung nachstehender, pro Tag zu entrichtender Heimentgelte für das Senioren- und Betreuungszentrum der Städteregion Aachen für den Zeitraum vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024:

1. Vergütung für stationäre Pflegeleistungen einschließlich der medizinischen Behandlungspflege und den Aufwendungen für Betreuung

Pflegegrad 146,08 €

Pflegegrad 259,08 €

Pflegegrad 375,25 €

Pflegegrad 492,12 €

Pflegegrad 599,68 €

2. Ausgleichsbetrag für die Refinanzierung der generalisierten Ausbildung zur Pflegefachkraft,

zusätzlich für alle Pflegegrade 4,77 €

3. Vergütung für die Unterkunft in allen Pflegegraden21,63 €

4. Vergütung für die Verpflegung in allen Pflegegraden16,65 €

5. Vergütung für die Verpflegung in allen Pflegegraden

bei ausschließlicher Sondennahrung11,10 €

6. Vergütung für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung

monatlich218,45 €

7. Vergütung für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung

bei Kurzzeitpflege kalendertäglich 7,18 €

 

 

Sachlage:

Das Senioren- und Betreuungszentrum der Städteregion Aachen in Eschweiler betreibt seit einigen Jahren eine unabdingbare Qualitätsstrategie hinsichtlich der Vielfalt und Qualität der Hilfestellungen für Senioren. Die Einrichtung soll so positioniert werden, dass diese Einrichtung eine Vorbildfunktion in der Region einnimmt. Damit aber auch das große Angebot an sozialer Betreuung und eine gute personelle Ausstattung bezahlt werden können, müssen Kostensteigerungen über neue Pflegesätze refinanziert werden, damit keine Einschränkungen für die Bewohnerinnen und Bewohner des Senioren- und Betreuungszentrums der Städteregion Aachen inEschweiler vorgenommen werden müssen. Deshalb hat die Verwaltung des Senioren- und Betreuungszentrums der Städteregion Aachen die Vertretung der Pflegekassen und den Landschaftsverband Rheinland dazu aufgefordert, Pflegesatzverhandlungen zu führen, um die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst und die Kostensteigerungen bei den Sachkosten der letzten Jahre ausgleichen zu können. Die letzte Pflegesatzvereinbarung liegt mittlerweile zwei Jahre und neun Monate zurück. Die jetzt abgeschlossene Pflegesatzvereinbarung gilt für das Senioren- und Betreuungszentrum der Städteregion Aachen für die Zeit vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024. Sollte es vor Ablauf dieser Frist nicht zu einer erneuten Pflegesatzvereinbarung kommen, gelten die zuvor ausgehandelten Sätze unbefristet weiter.

r die nach § 82 SGB XI zugelassenen Pflegeeinrichtungen wird innerhalb der Pflegesatzverhandlungen eine leistungsgerechte Vergütung der Pflegeleistungen und der sozialen Betreuung sowie bei stationärer Pflege ein angemessenes Entgelt für Unterkunft und Verpflegung festgelegt. Daneben können den Pflegebedürftigen als gesondert berechenbare betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen die Nutzungsentgelte für abschreibungsfähige Anlagegüter, Zinsen auf Eigen- und Fremdkapital, Bürgschaftsprovisionen sowie Aufwendungen für Abnutzung auf Anlagegüter nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen einschließlich der Instandhaltung und Güterbeschaffung in Rechnung gestellt werden. Die dafür veranschlagten Sätze werden auf Antrag der Einrichtungen vom Landschaftsverband entsprechend der aktuellen gesetzlichen Regelungen ermittelt und festgelegt. Die aktuellen Sätze für Investitionsaufwendungen gelten seit dem 01.01.2022 bis zum 31.12.2023.

Die Vergütung der Pflegeleistungen erfolgt gestaffelt nach fünf Pflegegraden. Diese fünf Pflegegrade wurden durch das zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung mit Wirkung zum 01.01.2017 in Kraft gesetzt. Kernpunkt dieses Gesetzes war ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Nun wird die Pflegebedürftigkeit nicht mehr anhand der Defizite der pflegebedürftigen Menschen gemessen, die dann zu einem Zeitaufwand für die pflegerische Versorgung führen, sondern anhand der Selbständigkeit und Fähigkeiten der Pflegebedürftigen, wobei neben körperlichen und kognitiven auch psychische Fähigkeiten berücksichtigt werden. Die Beurteilung der Selbständigkeit und der Fähigkeit erfolgt durch die Anwendung eines neuen Begutachtungsassessments, wobei in sechs Kategorien bestimmte Kriterien mit Punkten gewertet werden. Die gewichteten Punkte in den einzelnen Kategorien ergeben eine Gesamtpunktzahl, aus welcher der Grad der Selbständigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit abgeleitet wird.

Neben der Vergütung nach Pflegegraden kam es noch zu einer weiteren, entscheidenden Veränderung. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wurde der einrichtungseinheitliche Eigenanteil eingeführt. Während in der Vergangenheit der von den Pflegebedürftigen im Bereich der stationären Pflege zu leistende Eigenanteil von der Pflegestufe abhängig war und mit steigender Pflegestufe größer wurde, gibt es jetzt nach Abzug der von den Pflegekassen je Pflegegrad gewährten Leistungsbeträgen von den monatlichen Entgelten einen vom Pflegegrad unabhängigen Betrag. Dadurch wird verhindert, dass eine Höherstufung zu höheren Restkosten für die Versicherten in Pflegeheimen führt. Gleichzeitig schafft dies auch Planungssicherheit für alle Versicherten. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil für das Senioren- und Betreuungszenrum der Städteregion Aachen in Eschweiler beträgt zurzeit monatlich für die Pflegegrade 2 bis 5 803,13 € je Monat und 26,40 € pro Berechnungstag. Nach der Pflegesatzerhöhung zum 01.04.2023 beträgt der einrichtungseinheitliche Eigenanteil 1.027,20 € je Monat und 33,77 € pro Berechnungstag.

Zusätzlich zu den im Beschlussvorschlag unter Ziff. 1 ausgewiesenen Pflegesätzen ist ein Ausgleichsbetrag für die Refinanzierung der generalisierten Ausbildung zur Pflegefachkraft abrechnungsfähig. Die aktuelle Höhe wird kalenderjährlich durch den Grundsatzauschuss für die Kurzzeitpflege und vollstationäre Pflege in NRW neu bewertet. Dieser Betrag ist ebenfalls Bestandteil der allgemeinen Pflegeleistungen gem. § 82 a Abs. 3 SGB XI und wird zusammen mit den Pflegesätzen gem. Ziff. 1 erhoben.

Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen haben Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht. Dies besagt § 83 b SGB XI. Auf der Basis der §§ 84 Abs. 8 und 85 Abs. 8 SGB XI und der Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeeinrichtungen können dazu zusätzliche Vereinbarungen geschlossen werden. Diese Vereinbarung sieht vor, dass im Senioren- und Betreuungszentrum der Städteregion Aachen in
Eschweiler für diese zusätzliche Betreuung und Aktivierung ständig 11,75 Vollzeitkräfte vorgehalten werden. Die Umlage der so zusätzlich entstehenden Personalkosten erfolgt auf die unter Pos. 5. und 6. monatlich bzw. täglich zu entrichtenden Vergütungszuschläge. Diese Vergütungszuschläge sind von der Pflegekasse zu tragen und von den privaten Versicherungsunternehmen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes zu erstatten. Pflegebedürftige dürfen mit den Versicherungszuschlägen weder ganz noch teilweise belastet werden.

Die Belastung für die Bewohnerinnen und Bewohner des Senioren- und Betreuungszentrums der Städtergion Aachen stellt sich ab dem 01.04.2023 wie folgt dar, wenn nicht finanzielle Hilfen durch Dritte in Anspruch genommen werden:

Pflegegrade

1

2

3

4

5

Pflegesatz

46,08

59,08

75,25

92,12

99,68

Ausbildungsumlage

4,77

4,77

4,77

4,77

4,77

Unterkunft

21,63

21,63

21,63

21,63

21,63

Verpflegung

16,65

16,65

16,65

16,65

16,65

Investitionskosten

Gebäudeteile A + B

13,97

13,97

13,97

13,97

13,97

Investitionskosten

Wohnheime 1 + 2

4,98

4,98

4,98

4,98

4,98

Gesamtentgelt pro Tag

Gebäudeteile A + B

103,10

116,10

132,27

149,14

156,70

Gesamtentgelt pro Tag

Wohnheime 1 + 2

94,11

107,11

123,28

140,15

147,71

Maximales Gesamtentgelt

pro Monat

(bei durchschnittlich

30,42 Tagen/Monat)

Gebäudeteile A + B

3.136,30

3.531,76

4.023,65

4.536,84

4.766,81

Anteil Pflegekasse

Gebäudeteile A + B

0

770,00

1.262,00

1.775,00

2005,00

Eigenanteil Bewohner

Gebäudeteil A + B

3.136,30

2.761,76

2.761,65

2.761,84

2.761,81

Maximales Gesamtentgelt

pro Monat

(bei durchschnittlich

30,42 Tagen/Monat)

Wohnheime 1 + 2

2.862,83

3.258,29

3.750,18

4.263,36

4.493,34

Anteil Pflegekasse

Wohnheime 1 + 2

0

770,00

1.262,00

1.775,00

2.005,00

Eigenanteil Bewohner

Wohnheime 1 + 2

2.862,83

2.488,29

2.488,18

2.488,36

2.488,34

Der Einzelzimmerzuschlag beträgt zusätzlich 2,30 € pro Kalendertag.

r den reinen Selbstzahler erhöht sich die finanzielle Belastung durch die neuen Pflegesätze um monatlich 366,87 €.

Unter dem Internet-Link www.aok.de/pk/cl/uni/pflege/pflegenavigator/pflegeheim kann man zur Abfrage der Eigenanteile in Pflegeheimen in der Region den Ort und den Radius zur Suche eingeben. Die Ergebnisse zeigen, dass das Senioren- und Betreuungszentrum der Städteregion Aachen, auch nach der neuen Pflegesatzvereinbarung, mittlerweile zu den günstigeren Anbietern von stationären Pflegeleistungen in der Region gehört.

Mit Mitteilungsvorlage 2022/0509 wurden die Mitglieder des Verwaltungsausschusses des Senioren- und Betreuungszentrums der Städteregion Aachen in Eschweiler bereits über den aktuellen Stand der Pflegesatzverhandlungen im vollstationären Bereich der Einrichtung informiert. Zu den Pflegesatzverhandlungen hatte die Verwaltung des Senioren- und Betreuungszentrums der Städteregion Aachen in Eschweiler schon Ende September 2022 aufgefordert. Zu diesem Zeitpunkt trat aber auch das Tariftreuegesetz für die Pflege in Kraft. Das bedeutet, dass seit diesem Zeitpunkt nur noch Pflegeeinrichtungen zugelassen werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens in Tarifhöhe bezahlen. Das führte dazu, dass für fast alle privaten Anbieter im Pflegebereich neue Pflegesätze festgesetzt werden mussten, die diese Tarifentgelte abdecken. Dadurch war die Arbeitsbelastung bei den Pflegekassen und dem Landschaftsverband so hoch, dass sich die Pflegesatzverhandlung des Senioren- und Betreuungszentrums der Städteregion Aachen in
Eschweiler erheblich verzögerte. Das hatte allerdings den Vorteil, dass die sich seit Oktober 2022 abzeichnenden erheblichen Preissteigerungen noch bei der Pflegesatzvereinbarung für das Senioren- und Betreuungszentrum der Städteregion Aachen in Eschweiler berücksichtigt werden konnten. Letztendlich wurde das Budget, welches zuletzt zum 01.07.2020 festgesetzt wurde, nach zwei Jahren und neun Monaten zum 01.04.2023 um 11,99 % erhöht. Diese Budgeterhöhung deckt die Steigerung der Löhne und Gehälter aufgrund von Tariferhöhungen und die Kostensteigerungen im Sachkostenbereich ab, so dass insgesamt in 2023/2024 wieder auskömmlich gewirtschaftet werden kann.

Rechtslage:

Nach § 26 Abs. 1 Satz 2, Buchstabe h) der Kreisordnung hat der Städteregionstag Leistungsentgelte festzusetzen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die ab dem 01.04.2023 vorgesehenen Erhöhungen im Leistungsentgelt sollen die Kostensteigerungen kompensieren, so dass voraussichtlich in 2023 und 2024 wieder ein ausgeglichenes Jahresergebnis angestrebt werden kann.

Im Auftrag

gez.: Müller

 

 


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