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Budgetbericht zum [31.03.2023](si010.asp?YY=2023&MM=03&DD=31 "Sitzungskalender
03/2023 anzeigen" )


Letzte Beratung
Donnerstag, 15. Juni 2023 (öffentlich)
Federführend
A 20 - Kämmerei/Kasse
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=12149

Sachlage:

Die Dezernate haben die Budgetberichte mit Stand vom 31.03.2023 termingerecht zum 17.04.2023 erstellt. Danach erfolgte die umfangreiche Auswertung durch A 20.

Nach der beigefügten Zusammenstellung ergibt sich gegenüber dem geplanten

Fehlbedarf im Haushalt 2023 von - 11.951.695 €

Voraussichtlich ein Fehlbetrag von- 10.514.561 €

Und somit eine Haushaltsverbesserung von + 1.437.134 €

Die abweichende Prognose gegenüber dem Haushaltsplan 2023 ist im Wesentlichen auf

- erhebliche Verbesserungen bei der Landschaftsumlage, die aber kompensiert werden durch die geplante Weitergabe an die regionsangehörigen Kommunen (s. SV 2023/0254)

- erhebliche Verbesserungen bei der Sozialhilfe (s. Anlage) sowie

- die in Summe daraus resultierende Erstattung an die Stadt Aachen (insbesondere als Anteil an den Verbesserungen bei der Landschaftsumlage und in der Sozialhilfe) im Rahmen der Spitzabrechnung der differenzierten Umlage,

- Verschlechterungen bei den Personalaufwendungen, sowie

- darüber hinaus eine größere Anzahl an Veränderungen über alle Budgets hinweg (s. Anlage)

zurückzuführen.

1.Erläuterungen zum prognostizierten Ergebnis im Ergebnishaushalt 2023

1.1 Allgemeines

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 verabschiedet. Danach sieht der Gesamtergebnisplan für das Haushaltsjahr 2023 folgende Festsetzungen vor:

10

Ordentliche Erträge

836.323.512 €

17

- Ordentliche Aufwendungen

- 878.304.669 €

18

= Ordentliches Ergebnis

- 41.981.157 €

19

+ Finanzerträge

+ 18.311.833 €

20

- Zinsen und ähnliche Aufwendungen

- 1.994.140 €

22

= Ordentliches Jahresergebnis

- 25.663.464 €

23

- Außerordentliche Erträge (Isolierung NKF-CUIG)

13.711.769 €

26

= Jahresergebnis vor interner Leistungsverrechnung

- 11.951.695 €

Mit Bericht vom 21.12.2022 wurde die Haushaltssatzung gemäß § 80 Absatz 2 Satz 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde vorgelegt, die uneingeschränkte Genehmigung erfolgte mit Verfügung der Bezirksregierung vom 25.01.2023.

1.2 Wesentliche Eckdaten und gravierende Abweichungen im Ergebnishaushalt

Alle Prognosen wurden um die voraussichtlich nach dem „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19_Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-CUIG)“ zu isolierenden Beträge bereinigt (s. Anlage).

1.3. Regionsumlage, Schlüsselzuweisungen, Landschaftsumlage

Bei der Verabschiedung des Städteregionshaushaltes 2023 wurden die Haushaltsansätze der Schlüsselzuweisungen, der Regionsumlage und der Landschaftsumlage für das Haushaltsjahr 2023 auf der Basis der Modellrechnung zum Finanzausgleich vom 31.10.2022 eingeplant. Durch die endgültige Festsetzung vom 20.01.2023, durch den Nachtragshaushalt des LVR mit einer Senkung des Umlagesatzes auf 15,3 % und durch die geplante Weiterleitung dieser Senkung an die regionsangehörigen Kommunen in 2023 (s. SV 2023/0254) haben sich hier erhebliche Veränderungen ergeben, die im vorliegenden Budgetbericht berücksichtigt sind.

1.4. Regionsumlage-Mehrbelastung „Jugendhilfe“

Im Mehrbelastungshaushalt des A 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie- ergibt sich nach der Prognose zum 31.03.2023 voraussichtlich eine Haushaltsverschlechterung in Höhe von rund 960 T€. Eine etwaige Corona-Isolierung aufgrund pandemiebedingter Mehraufwendungen ist hierbei in Höhe von rund 3,3 Mio. € berücksichtigt.

Das Ergebnis im Jugendamtsbereich wird gem. § 6 Ziff. 6 der Haushaltssatzung 2023 der SdteRegion Aachen mit den Kommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath zum Jahresabschluss 2023 nach den tatsächlichen Ergebnissen ausgeglichen und führt somit zu einem entsprechenden Mehrertrag im Budget Allgemeine Deckungsmittel (ADM).

1.5 Personalaufwendungen

Die Personalaufwendungen (Dienstbezüge für Beamte und Tarifbeschäftigte, SV- und ZVK-Beiträge, Beihilfen) für das Haushaltsjahr 2023 (vgl. Anlage) sind in den Budgets mit

-133.504.986 €

angesetzt worden.

Außen vor bleiben gemäß Beschluss des Städteregionstages - bei der Betrachtung die Bereiche


Tageseinrichtungen für Kinder 19.620.059 €

Gemeinsame Einrichtung (Jobcenter) 22.900.000 €

Versorgungsamt 1.719.409 €

= Netto-Personalaufwand (Haushaltsansatz 2022)-89.265.518 €

Auf der Basis der tatsächlichen Personalkostenentwicklung bis zum 31.03.2023 wird ein Jahresergebnis (ohne Tageseinrichtungen für Kinder, Jobcenter und Versorgungsamt) von

-93.769.692 €

prognostiziert.

Insoweit ergeben sich im Bereich der Personalaufwendungen, bezogen auf den budgetierten Haushaltsansatz 2023 voraussichtlich

Verschlechterungen in Höhe von insgesamt 4.504.174 €.

Die Verwaltung geht gemäß dem Personalbewirtschaftungskonzept sehr restriktiv mit der Wiederbesetzung von Stellen, Beförderungen und Neueinstellungen um.

Die Entwicklung der Personalaufwendungen im Detail ist aus der beigefügten Anlage ersichtlich.

1.6 Sozialleistungen

Veranschlagung und prognostiziertes Ergebnis (Verbesserung: 3.482.934 €) für das Haushaltsjahr 2023 sind aus der Anlage zum Budgetbericht ersichtlich.

Die Verbesserung resultiert überwiegend aus den Verbesserungen bei der Hilfe zur Pflege und den Verbesserungen beim Pflegewohngeld, denen insbesondere Verschlechterungen bei der Eingliederungshilfe, den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II sowie bei den Leistungen nach dem BKGG gegenüberstehen.

Die Stadt Aachen partizipiert über die Abrechnung der diff. Regionsumlage mit rd. 50 % an dieser Verbesserung, so dass sich anteilig daraus bei den Allgemeinen Deckungsmitteln ein entsprechender Minderertrag ergibt.

1.7 Immobilienmanagement

Die prognostizierten Minderaufwendungen in den Produkten 961100 Gebäude Zollernstraße; 961220 Berufskolleg Eschweiler, 961240 Berufskolleg Stolberg und 961280 Martinusschule bestimmen das Ergebnis des Immobilienmanagements maßgeblich. Die Verbesserungen in diesen Produkten betragen nach der Prognose rd. 771 T€. Kleine Verbesserungen befinden sich in weiteren Teilprodukten. Die Abweichungen ergeben sich aufgrund der Reduzierung der Kosten durch die Energiepreisbremse.

1.8 Corona und Ukraine

Das Land NRW hat im September 2020 das sog. NKF-Corona-Isolierungs-Gesetz beschlossen und im Dezember 2022 die Isolierungsmöglichkeiten auf den Ukraine-Krieg und die daraus resultierenden Schäden erweitert (NKF-CUIG). Dieses Gesetz gibt den Kommunen die Möglichkeit, die Corona-bedingten Mehraufwendungen und Mindererträge nach der erstmaligen Anwendung im Jahr 2020 auch in den Folgejahren zu „isolieren. Aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine können auch die daraus resultierenden Mehraufwendungen und Mindererträge ab dem Jahr 2022 isoliert werden. Dies erfolgt so, dass die corona- und ukrainebedingten Auswirkungen berechnet und in einerBilanzierungshilfe“ aktiviert werden, so dass sie das Ergebnis nicht belasten. Dieser Aktivposten kann dann entweder durch einmalig möglichen Beschluss im Jahre 2026 gegen das Eigenkapital ausgebucht oder aber ab 2027 über maximal 50 Jahre ergebniswirksam abgeschrieben werden.

Im städteregionalen Haushalt 2023 sind über die Einzelbudgets verteilt Corona-bedingte Belastungen von per Saldo rd. 4 Mio. € veranschlagt worden, im Rahmen des vorliegenden Budgetberichtes liegt die Prognose bei rd. 4,4 Mio. €. Dazu zählt u.a. die erwartete Verlustabdeckung des Grenzlandtheaters. Im zentralen „Corona-Budget“ des A 53 wurden keine unmittelbaren Kosten der Pandemiebekämpfung veranschlagt, da aufgrund von prognostizierten Mehr-Erträgen, teilweise für Aufwendungen des Vorjahres, die Aufwendungen im Budget Corona gedeckt werden können. Im Bereich des differenzierten Jugendamtsbereiches sind rund 3,3 Mio. € Isolierungen prognostiziert.

Die Ukraine-bedingten Belastungen liegen veranschlagt per Saldo bei rd. 9,7 Mio. €. Die im Budgetbericht angegebene Prognose liegt bei rd. 5,4 Mio. €. Das liegt insbesondere an den zugewiesenen sog. Ukraine-Hilfsmitteln“ des Landes, um die sich die mögliche Isolierung im Bereich der Unterkunftskosten nach dem SGB II entsprechend reduziert.

Rechtslage:

Gemäß § 26 Absatz 2 Kreisordnung NRW ist der Städteregionstag durch den Städteregionsrat über alle wichtigen Angelegenheiten der StädteRegion zu unterrichten.

 

 

gez.:

Dr. Grüttemeier

 

 

Anlage:

Budgetbericht zum 31.03.2023


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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