stimmt der Anpassung der AVV-Tarifbestimmungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt im beschriebenen Umfang zu.
Erläuterungen:
Anpassung der AVV-Tarifbestimmungen
AVV-Job-Ticket Solidarmodell-Berücksichtigung Deutschland-Jobticket und Deutschlandticket
Wie unter TOP 1.2 beschrieben, wurde die Bitte an die Verbundgesellschaft herangetragen, ein Modell für Arbeitergeber zu konzipieren, welches die Berücksichtigung des Deutschland-Jobtickets und Deutschlandtickets im AVV-Job-Ticket Solidarmodell vorsieht. Nähere Informationen hierzu können der Vorlage TOP 1.2 AVV-Job-Ticket Solidarmodell - Berücksichtigung Deutschland-Jobticket und Deutschlandticket entnommen werden.
Die Anpassung hinsichtlich der Berücksichtigung des Deutschland-Jobtickets bzw. Deutschlandtickets beim AVV-Job-Ticket Solidarmodell würde in den AVV-Tarifbestimmungen, wie in Anlage 1 dargestellt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen.
Anlage/n:
1. Anpassung in den AVV-Tarifbestimmungen
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 01. Juni 2023Sitzung des Mobilitätsausschusses und des AVV-Beirats