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Tarifliche und vertriebliche Angelegenheiten- AVV-Tarif, Entwicklungen
Deutschlandticket


Letzte Beratung
Donnerstag, 01. Juni 2023 (öffentlich)
Federführend
Aachener Verkehrsverbund
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=26994

Beschlussvorschlag:


Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt dem beschriebenen Vorgehen zu.

 

 

Erläuterungen:


Entwicklungen Deutschlandticket

Sachstand zur Einführung des Deutschlandtickets

Verkaufsstart

Zum 03.04.2023 ist deutschlandweit der Verkauf des Deutschlandtickets gestartet.

Das Ticket kann seitdem auch im AVV online über die eigens zu diesem Zwecke eingerichtete naveo Webseite (naveo-app.de), über movA-App oder über einen analogen/teildigitalen Antrag bestellt werden. Zudem können Kunden mit bereits bestehenden Abonnements über die naveo Webseite oder über einen analogen/teildigitalen Wechselantrag in das Deutschlandticket wechseln.

Verkaufszahlen

Bis einschließlich 05.05.2023 wurden im AVV ca. 20.000 Deutschlandtickets vertrieben, wovon ca. 75 % Wechsler aus bestehenden Abonnements sind. Aussagen zur Neukundenquoten können aktuell noch nicht getroffen werden, da diese in enger Korrelation zu den übrigen Verkaufszahlen stehen und daher erst mit zeitlichem Verzug gegenübergestellt werden können.

Vertrieblicher Sachstand

Naveo Webseite

Mit dem Ziel, die Kundencenter im Zuge der Einführung des Deutschlandtickets zu entlasten und zugleich den Interessenten einen zentralen, kundenfreundlichen Zugang zum Deutschlandticket im AVV anzubieten, wurde bereits zum Ende des vergangenen Jahres 2022 die Möglichkeit der digitalen Beantragung des Deutschlandtickets über die naveo Webseite für Neuanträge eingerichtet. Im Laufe des 1. Quartals 2023 konnten zusätzlich auch Bestandskunden über die naveo Webseite den Wechsel von ihrem bestehenden Abonnement in das Deutschlandticket beantragen.

Die regionalen Partnerunternehmen haben sich darauf verständigt, dauerhaft bei Bestellungen über naveo die nachfolgenden Bestellfristen zur Anwendung zu bringen:

Auslieferung auf Chipkarte: Bestellfrist 10. des Vormonats

Auslieferung in die naveo-App: Bestellfrist 20. des Vormonats (aufgrund von digitalen Prozessen ist eine Verkürzung der Frist möglich)

Online-ALISE

Die Umsetzung der Online-ALISE (Aktionsliste) befindet sich weiterhin in der Bearbeitung durch die beteiligten Systemhersteller.

Insbesondere für Bestandskunden, die bereits über eine Chipkarte verfügen und diese auch weiterhin nutzen möchten, bietet die Online-ALISE im AVV künftig einen Mehrwert dahingehend, dass Änderungen des Produktes auf der Chipkarte dezentral an verschiedenen Vertriebsstellen im gesamten Verbundgebiet durch den Nutzer selbst vorgenommen werden können (u. a. an Fahrausweisautomaten der DB und Vorverkaufsstellen sowie Fahrausweisautomaten der ASEAG). Hierfür lädt das Vertragsverkehrsunternehmen, bei dem der Bestandskunde seine Änderung angemeldet hat (bspw. Abowechsel, Kündigung), entsprechende Aufträge auf eine zentrale Online-Aktionsliste. Die dort gelisteten Aufträge können dann an diversen Verkaufsstellen, welche eine Verbindung zu der Online-Aktionsliste herstellen können, gegen Auflage der Chipkarte übertragen werden. Ursprünglich war die Umsetzung der Online-ALISE im AVV bereits zum Start des Deutschlandtickets angestrebt, um insbesondere den Bestandskunden den Wechsel des bestehenden Abonnements in das Deutschlandticket so einfach wie möglich zu gestalten. Aufgrund von Kapazitätsengpässen auf Seiten der von den Verkehrsunternehmen beauftragten Hersteller kam es zu größeren nicht beeinflussbaren Verzögerungen.
Eine Umsetzung der Online ALISE soll nach derzeitigem Kenntnisstand bereits zeitnah an sämtlichen Fahrausweisautomaten der DB sowie an den Fahrausweisautomaten der ASEAG möglich sein. Die Prozesse im Testsystem der DB waren bereits erfolgreich.

Davon werden nicht nur die Inhaber von Abonnements profitieren, die künftig zeitsparend, dezentral und somit deutlich flexibler eine Änderung des Produktes auf ihrer Chipkarte vollziehen können. Insbesondere auch die Kundencentermitarbeiter der Verkehrsunternehmen werden durch die Einführung der Online-ALISE deutlich entlastet.

Ausgabe auf Smartphone

Zwischenzeitlich konnten alle systemischen Voraussetzungen geschaffen werden, so dass neben der Ausgabe auf Chipkarte auch die Ausgabe auf Smartphone fristgerecht vor dem Start des Deutschlandtickets erfolgen konnte. Dies umfasst ebenso Deutschland-Jobtickets.

Mit Umsetzung der Abo-Online Funktionalitäten über naveo (Planungsstand 3./4. Quartal 2023) erfährt die Aboverwaltung eine starke Attraktivierung aus Fahrgastsicht. Neben der flexiblen Beantragung kann auch eine Pausierung oder Kündigung von bestehenden Abonnements (inkl. Deutschlandticket) digital erfolgen.

Sachstand Schulträgerprodukte

Mit dem Ziel die Mobilität und die soziale Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler in NRW zu verbessern, wurde - auf Basis von landesweiten Datenzulieferungen zu den Schülerzahlen sowie unter Einbindung der Kommunen und Aufgabenträger - intensiv auf Landesebene in Zusammenarbeit mit dem Ministerium f. Umwelt, Naturschutz, Verkehr und Verbraucherschutz NRW (MUNV), den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Verkehrsverbünden und Verkehrsunternehmen in NRW ein Modellansatz für die Weiterentwicklung des Schülerverkehrs in NRW nach Einführung des Deutschlandtickets erarbeitet. Ziel des landesweiten Modellansatzes ist es, die bisherigen finanziellen Mittel aus Schulträgerleistungen (regional) - auch nach Einführung des Deutschlandtickets an den Schulen - weiterhin ‚im System‘ zu halten und sowohl den anspruchsberechtigen Schülerinnen und Schülern als auch den heutigen Selbstzahlern ein Deutschlandticket über die Schule anbieten zu können, wobei die Selbstzahler in diesem Zuge einen Anspruch auf ein preislich vergünstigtes Selbstzahlerticket (auf Basis des Deutschlandtickets) erhalten sollen.

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage befand sich ein möglicher Modellansatz unter Federführung des MUNV NRW und Einbeziehung u. a. der kommunalen Spitzenverbände und des VDV noch in der Ausarbeitung. Aktuell hat sich zudem der VDV an den NRW-Ministerpräsidenten Hendrik Wüst gewandt und eine Neuregelung der Schülerfahrkostenverordnung als Alternativmodell vorgeschlagen.

Seitens der NRW-Verbundgesellschaften wurde gegenüber den Landesvertretern stets die evident wichtige Bedeutung dieser Thematik verdeutlicht, da die Einnahmen zur Schülerbeförderung eine zentrale Säule, insbesondere der kommunalen Verkehrsunternehmen, darstellen. Die fortgeschrittene Zeit in Verbindung mit einem weiterhin ausstehenden Konzept stellen die Schulträger, Verkehrsunternehmen und Verbundvertreter in NRW vor große Herausforderungen.

Die Verbundgesellschaft hat den AVV-Partnerunternehmen – obgleich bislang noch kein konkretes Vorgehen auf Landesebene vermeldet werden konnte – am 05.04.2023 ein entsprechendes Musteranschreiben über den derzeitigen Sachstand für die proaktive Kommunikation mit den Schulträgern erstellt, verbunden mit der Bitte, bis Bekanntwerden weiterer Details vorerst keine bestehenden Verträge zum School&Fun-Ticket zu kündigen. Mit Vorliegen verbindlicher Informationen werden sich die Verkehrsunternehmen gemeinsam mit der Verbundgesellschaft im Rahmen einer Arbeitsgruppe kurzschließen und die Kommunikation gegenüber den Schulträgern zwecks des weiteren Vorgehens umsetzen. In der KW 16 erfolgte der Versand eines Informationsschreibens an die Schulträger.

Weiteres Vorgehen

Mit Vorliegen eines verbindlichen Modellansatzes zur Weiterentwicklung der Schulträgerprodukte unter dem Deutschlandticket wird die Verbundgesellschaft eine verbundinterne Unterarbeitsgruppe ins Leben rufen, in welcher gemeinsam mit den Vertretern der AVV-Partnerunternehmen das weitere konkrete Vorgehen – sowohl im Hinblick auf die Kommunikation als auch bezüglich der Abwicklung - gegenüber den Schulträgern im AVV abgestimmt wird.

Für den Fall, dass es trotz der Bemühungen der Landesregierung und der am Prozess Beteiligten keine einheitliche Lösung geben wird, schlägt die Verbundgesellschaft vor, erneut verbundweit einheitlich in der Kommunikation gegenüber den Schulträgern aufzutreten.

Sachstand Sozialticket

Im Auftrag des Kompetenzcenter Marketing NRW (KCM) wurde gutachterlich untersucht, in welchem Umfang eine Rabattierung des Deutschlandtickets unter Verwendung der derzeitigen Landesfördermittel i.H.v. 40 Mio. Euro für Sozialtickets möglich wäre.

Zentrale Fragestellung sämtlicher Überlegungen ist, inwiefern eine Rabattierung des Deutschlandtickets für Sozialtickets das Risiko einer möglichen Nachschusspflicht bei nichtausreichenden Mitteln auf kommunale Ebene verlagert. Insbesondere vor dem Hintergrund gedeckelter Fördertöpfe bei steigenden Berechtigtenzahlen in Folge der Wohngeldreform gilt es, valide Kalkulationen anzustellen und die verantwortlichen Stellen auf kommunaler Ebene einzubinden.

Aufgrund der dargelegten Rahmenbedingungen ist nach derzeitigem Kenntnisstand von einer frühestens Umsetzung im Herbst 2023 auszugehen.

Sachstand Semesterticket

Aktuelle Entwicklungen

Als Übergangslösung bis zur Einführung eines bundesweiten Solidarmodells wird seit dem 01.05.2023 im AVV eine fakultative Upgrademöglichkeit für Studierende mit gültigen Semestertickets angeboten. Dieses ist zum Differenzbetrag zwischen dem aktuellen Preis des bestehenden Solidarprodukts und dem jeweils gültigen Preis des Deutschlandtickets zu erwerben. Im AVV liegt dieser Preis für Studierende mit AVV- und NRW-Semesterticket bei derzeitig 15,39 Euro im Monat.

Seit dem 03.04.2023 wird das Semester-Ticket-Upgrade für die Studierenden der Hochschulen, welche Vertragspartner der ASEAG sind, in Form eines Monats-Tickets über die naveo-App ausgegeben. Als alternative Ausgabeform wird derzeit an einem Kauf über die Ticketautomaten und Vorverkaufsstellen der ASEAG gearbeitet. Die Tickets sollen hierbei auf die vorhandene Chipkarte des bestehenden AVV-Semestertickets geschrieben werden. Aufgrund der technischen Restriktion der Automaten, dass keine 1- und 2-Cent-Münzen angenommen werden können, kann das Ticket an den Automaten lediglich mit elektronischen Bezahlformen erworben werden.

In einem Gespräch mit den Studierendenvertretungen der Hochschulen wurde das Verfahren zum Ticketerwerb sowie die Kommunikation gegenüber der Studierenden behandelt. Zur Unterstützung hat die Verbundgesellschaft den ASten Flyer im Design der aktuellen naveo-Kampagne zur Verfügung gestellt. Zudem wurde im AVV-Forum ein Leitfaden zur Registrierung und Kauf des Upgrade Tickets innerhalb der naveo-App sowohl auf deutscher als auch englischer Sprache erstellt.

Rechtsgutachten zur Zulässigkeit des Semestertickets bei Einführung des Deutschlandtickets

Von den ASten in NRW wird die Beibehaltung der Solidarverträge zu den geltenden Konditionen sowie das Upgrade-Modell weiter sehr kritisch gesehen. Insbesondere wird die Weiterführung der bestehenden Solidarverträge nach Einführung des Deutschlandtickets als nicht rechtssicher erachtet.

Vom AStA der TU Dortmund wurde unter Einbeziehung der restlichen Studierendenschaften in NRW ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.

Das Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass solidarfinanzierte Semesterticketverträge aufgrund der geringen Preisdifferenz zum Deutschlandticket gerichtlich gekippt werden könnten. Es ist fraglich, inwiefern das Semesterticket nach einer erheblichen Vergünstigung des Nahverkehrs weiter erforderlich ist.

Zudem untersuchte das Gutachten inwiefern zivilrechtliche Reaktionsmöglichkeiten gegeben seien. Es kommt zu dem Schluss, dass gem. §313 Abs. 1 BGB aufgrund einer Störung der Geschäftsgrundlage ein Anspruch auf Vertragsanpassung bestünde, sofern das Semesterticket weiter rechtlich zulässig gestaltet werden könne.

Ungeachtet in dem Gutachten bleiben die derzeitigen Entwicklungen zur zeitnahen Umsetzung eines bundesweiten solidarischen Deutschlandtickets für Studierende.

Die Verbundgesellschaft wird die aktualisierten Sachstände zu den einzelnen Themenbereichen im Rahmen der Sitzung einbringen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlage/n:

  1. Anpassung in den AVV-Tarifbestimmungen

Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 01. Juni 2023Sitzung des Mobilitätsausschusses und des AVV-Beirats

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