Entgeltordnung Jugendkunst- und Musikschule; hier: 3. Änderung
- Letzte Beratung
- Donnerstag, 01. Juni 2023 (öffentlich)
- Federführend
- Amt 51 Jugend-, Schul-, Sport- und Kulturamt
- Originaldokument
- http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6666
Der Rat der Stadt Würselen beschließt die Änderung der Entgeltordnung vom 19.12.2007 für die Jugendkunst- und Musikschule der Stadt Würselen in der beigefügten Fassung.
gez. i.V. René Strotkötter |
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gez. René Strotkötter |
Bürgermeister |
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Erster Beigeordneter |
gez. Hans Brings |
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gez. Volker Deutmann |
Amtsleiter A51 |
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Sachbearbeiter |
gez. Alexander Kaiser |
Kämmerer |
Darstellung des Vorgangs:
Die städtische Jugendkunst- und Musikschule bietet seit vielen Jahren erfolgreich Kurse für Kinder und Jugendliche an.
Die Gebührenstruktur sieht einen Ausgleich der Honorarkosten für die Dozenten mit den Einnahmen aus den Teilnehmergebühren vor. Zuletzt wurden die Gebühren im Jahre 2022 verändert. Durch die Entgeltvereinbarungen mit den Dozenten, die erst nach der letzten Beschlussfassung der Entgeltordnung stattfinden konnten und der im laufenden Jahr gemachten Erfahrungen in der Durchführung der Kursangebote sind die neuen Änderungen in der Entgeltordnung notwendig geworden.
In dem Entwurf der vorliegenden Entgeltordnung wird, neben einer moderaten Erhöhung der Gebühren, auch ein Entgelt für das Entleihen von Musikinstrumenten eingeführt. Außerdem wird die bisherige Verwaltungsgebühr gestrichen, die Zahlungsweise der Überweisung und die automatische Verlängerung der Teilnahme eingeführt. Darüber hinaus werden redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Durch die bereits beschlossene Einführung der Ehrenamtskarte wurde diese auch als Vergünstigungsmöglichkeit in die Entgeltordnung der Jugendkunst- und Musikschule aufgenommen.
Die Änderungen imÜberblick:
Entgeltordnung alte Fassung |
Entgeltordnung neue Fassung |
Entgeltordnung vom 19.12.2007 für die Jugendkunst- undMusikschuleder Stadt Würselen
§1 Entgelt
(1)Für die Teilnahme an den Kursen der Jugendkunst- und Musikpflege der Stadt Würselen sind Entgelte nach den Bestimmungen dieser Entgeltordnung zu zahlen.
(2)Entgeltpflichtig sind die Erziehungsberechtigten der Teilnehmer.
(3)Für die Teilnahme an Kursen für Eltern und Kinder sind Entgelte sowohl für Eltern als auch für Kinder zuentrichten.
§2 Art und Höhe der Entgelte
Die Kursentgelte richten sich nach der Dauer der Kurse, der Anzahl der Kursstunden und der Gruppenstärke.
(1)Für Kunstkurse ist eine Mindestteilnehmerzahl von 10 erforderlich.
DauerEntgelte 45 Min 3,00 Euro wöchentlich 60 Min.4,00 Euro wöchentlich 90 Min.5,80 Euro wöchentlich 120 Min.6,30 Euro wöchentlich
(2)Musikkurse:
Einzelunterricht: 30 Min.15,70 Euro wöchentlich Einzelunterricht: 45 Min. 23,55 Euro wöchentlich Einzelunterricht: 60 Min. 31,40 Euro wöchentlich Gruppe mit 2 Teiln.: 45 Min. 11,75 Euro wöchentlich Gruppe mit 6Teiln.: 45 Min.5,50 Euro wöchentlich Gruppe mit 10 Teiln.: 45 Min.3,30 Eurowöchentlich
(3)Theaterkurse:
Die Berechnung der Theaterkurse berechnet sich nach Teilnehmerzahl und Kursangebot
§3 Entgelte, die nicht der Entgeltordnung unterliegen
(1)Unterrichtsmaterialien werden in begrenztem Umfang zur Verfügung gestellt. Darüber hinausgehende Kosten werden auf die Teilnehmer umgelegt.
(2)Es werden pro Kurs Verwaltungskosten in Höhe von 5,50 Euro erhoben.
§4 Entgeltermäßigung
(1)Inhaber der Familienkarte erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 15% auf alle Kursangebote.
(3)Besucht ein Kind mehr als einen Kurs, wird eine Ermäßigung in Höhe von 20% erteilt.
(4)Ermäßigungen und Befreiungen können nur gewährt werden, wenn der erforderliche Nachweis bei der Anmeldung vorliegt. Es ist nur eine Form der Ermäßigung wirksam.
§5 Zahlungsweise
Die Teilnehmerentgelte werden nach dem SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.Die Einverständniserklärung zum Bankeinzug erfolgt mit der Anmeldung und ist ausschließlich bezogen auf das laufende Kursjahr. Es werden keine Barzahlungen entgegen genommen. Ein Zahlung in Teilbeiträgen (maximal vier Raten) ist aber einer Kursgebühr von 100,- €möglich.
§6 Vorzeitiges Ausscheiden und Rücktritt
(1)Vorzeitiges Ausscheiden aus den Kursen entbindet grundsätzlich nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des vollen Entgeltes.
(2)Um ein vorzeitiges Ausscheiden zu vermeiden, besteht die Möglichkeit einer kostenpflichtigen Probestunde für den Einzel- und Gruppenunterricht.
(3)Teilnehmerentgelte für nicht zustande gekommeneKursewerden nicht erhoben.
(4)Zuviel gezahlte Entgelte gemäߧ4 und §6 Abs.1 werden auf Antragim Laufe des Kursjahres zurückerstattet.
§7 Inkrafttreten
(1)Die Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung, frühestenszum 01.08.2022,in Kraft. |
Entgeltordnung vom 19.12.2007 für die Jugendkunst- undMusikschuleder Stadt Würselen
§1 Entgelt
(1)Für die Teilnahme an den Kursen der Jugendkunst- und Musikschule der Stadt Würselen sind Entgelte nach den Bestimmungen dieser Entgeltordnung zu zahlen.
(2)Entgeltpflichtig sind die Teilnehmer bzw. die Erziehungsberechtigten der Teilnehmer, sofern diese das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben.
(3)Für die Teilnahme an Kursen für Eltern und Kinder sind Entgelte sowohl für Eltern als auch für Kinder zuentrichten.
(4) Die Entgelte sind für jedes Schuljahr zu zahlen. Ein Schuljahr beginnt immer am 01.08 und endet am 31.07 des Folgejahres.
§2 Art und Höhe der Entgelte
Die Kursentgelte richten sich nach der Dauer der Kurse, der Anzahl der Kursstunden und der Gruppenstärke.
(1)Für Kunstkurse ist eine Mindestteilnehmerzahl von 10 erforderlich.
DauerEntgelte 45 Min 3,00 Euro wöchentlich 60 Min.4,00 Euro wöchentlich 90 Min.5,80 Euro wöchentlich 120 Min.6,30 Euro wöchentlich
(2)Musikkurse: Bei den Musikkursen werden je nach Schuljahr 34 bis 40 Unterrichtseinheiten angeboten. Die genaue Anzahl der Unterrichtseinheiten wird bei der Anmeldung angegeben.
1. Entgelte für Personen, welche das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: DauerEntgelt 30 Min.17,50 Euro wöchentlich 45 Min.26,00 Euro wöchentlich 60 Min.35,00 Euro wöchentlich
2. Entgelte für Personen, welche das 21. Lebensjahr vollendet haben: Dauer Entgelt 30 Min.19,50 Euro wöchentlich 45 Min.28,00 Euro wöchentlich 60 Min.37,00 Euro wöchentlich
(3)Theaterkurse:
Die Berechnung der Theaterkurse berechnet sich nach Teilnehmerzahl und Kursangebot
§3 Unterrichtsmaterialien und Leihinstumente
(1)Unterrichtsmaterialien werden in begrenztem Umfang zur Verfügung gestellt. Darüber hinausgehende Kosten werden auf die Teilnehmer umgelegt.
(2)Das Entleihen eines Musikinstrumentes wird mit einem Entgelt i.H.v. 7,00 Euro je Monat in Rechnung gestellt.
§4 Entgeltermäßigung
(1)Inhaber der Familienkarte oder der Ehrenamtskarte erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 15% auf alle Kursangebote.
(3)Besucht ein Kind mehr als einen Kurs, wird eine Ermäßigung in Höhe von 20% erteilt.
(4)Ermäßigungen und Befreiungen können nur gewährt werden, wenn der erforderliche Nachweis bei der Anmeldung vorliegt. Es ist nur eine Form der Ermäßigung wirksam.
§5 Zahlungsweise
Die Zahlung der Teilnehmerentgelte ist nach dem SEPA-Lastschriftverfahren oder per Überweisung möglich und kann bei der Anmeldung ausgewählt werden. Es werden keine Barzahlungen entgegen genommen.
§6 Vorzeitiges Ausscheiden und Rücktritt
(1)Vorzeitiges Ausscheiden aus den Kursen entbindet grundsätzlich nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des vollen Entgeltes je Schuljahr.
(2)Um ein vorzeitiges Ausscheiden zu vermeiden, besteht die Möglichkeit einer kostenpflichtigen Probestunde.
(3)Teilnehmerentgelte für nicht zustande gekommeneKursewerden nicht erhoben.
(4)Zuviel gezahlte Entgelte werden auf Antragzurückerstattet.
(5) Die Anmeldung zu den gewählten Kursen verlängert sich jeweils um ein weiteres Schuljahr, sofern nicht schriftlich bis zum 15.06. des jeweiligen Schuljahres gekündigt wird.
§7 Inkrafttreten
(1)Die Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung, frühestenszum 01.08.2023,in Kraft. |
Finanzielle Auswirkungen:
Die Durchführung der Angebote der Jugendkunst- und Musikschule sind darauf ausgerichtet, möglichst kostendeckend für den städt. Haushalt zu sein. Dies ist jedoch davon abhängig, wie viele Kinder an den Kursen teilnehmen bzw. welche Kinder Vergünstigungen in Anspruch nehmen können.
Durch die Änderung der Entgeltordnung wird hier keine wesentliche Veränderung erwartet.
Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:
Die Angebote der Jugendkunst- und Musikschule tragen zur kulturellen Bildung von Kindern und Jugendlichen bei.
Anlage/n:
Änderung Entgeltordnung Jugendkunst- und Musikschule
3-33_ Entgeltordnung Jugendkunst- und Musikschule neu
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 01. Juni 2023Sitzung des Ausschusses für Sport und Kultur
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