In jeder Ratssitzung ist gemäß § 3 Abs. 5 der Geschäftsordnung ein Bericht der Verwaltung über die Durchführung der in der letzten Sitzung gefassten Beschlüsse aufzunehmen. Sind Beschlüsse noch nicht ausgeführt, so muss der Bürgermeister die Gründe dafür in der Sitzung darlegen. In der darauffolgenden Sitzung ist über die Durchführung dieser Beschlüsse erneutzu berichten.
Gemäß § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung gilt dies auch für die Sitzungen der Ausschüsse des Rates der Stadt.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den in der Anlage beigefügten Bericht der Verwaltung über die Durchführung der in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses gefassten Beschlüsse sowie über die noch nicht ausgeführten Beschlüsse aus vorangegangenen Sitzungen zur Kenntnis.
Anlagen:
Berichte der Verwaltung
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Dienstag, 13. Juni 2023JHA/WP 18/43. 10. Sitzung des Jugendhilfeausschusses