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Geplante Maßnahmen 2023/2024 der RegioEntsorgung AöR im Bereich Restmülltonne
und -säcke sowie zur Standardisierung und Verbesserung der Sammelqualität bei
den Biotonnen


Letzte Beratung
Dienstag, 20. Juni 2023 (öffentlich)
Federführend
Amt 66 - Tiefbau, Verkehrs- und Betriebsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9420

Der Klima- und Umweltschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Vertreter*innen der RegioEntsorgung AöR zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Sachverhalt:

Die Vertreter*innen der RegioEntsorgung AöR (RegioE) berichten in der Sitzung über folgende geplanten abfallrechtliche Maßnahmen im Stadtgebiet Herzogenrath, die in diesem Jahr bzw. zum Jahreswechsel umgesetzt werden sollen:

1.

Einführung einer 80-l Restabfalltonne und Vereinheitlichung der Gebühren für einen amtlichen Beistellsack der RegioEntsorgung AöR im Verbandsgebiet zum 01.01.2024

2.

Einführung eines Anschluss- und Benutzungszwangs für die Biotonne unter Berücksichtigung und Ausnahmen für Eigenkompostierer bis zum Ende dieses Jahres

3.

Maßnahmen zur Verbesserung der Bioabfallqualität in den Biotonnen

Die Vertreter*innen der RegioE werden hierzu referieren und im Anschluss r Fragen und Anregungen den Mitglieder*innen des Ausschusses zur Verfügung stehen.

Die o.g. Themen waren zum Teil bereits in den Gremien der RegioEntsorgung (u.a. in den Abfallwirtschaftsbeiräten) Gegenstand der Beratungen und erfolgten vor dem Hintergrund möglicher Standardisierungen im Verbandsgebiet, um mögliche Synergieeffekte zu verwirklichen, die Abfuhrlogistik zu optimieren und schließlich Kosten einzusparen.

Zu Punkt 2 und 3 informiert die Verwaltung den Ausschuss vorab wie folgt:

Im Kreislaufwirtschaftsgesetz ist die getrennte Erfassung von organischen Abfällen vorgeschrieben (§§ 9, 20 KrWG). Zusätzlich machen Themen wie CO2-Abgaben für Müllverbrennungsanlagen, Ressourcenschonung und Abfallreduzierung die korrekte getrennte Erfassung von organischen Abfällen zunehmend wichtiger. Die Einführung einer Benutzungspflicht für Bioabfallbehälter in den Kommunen des Verbandsgebietes ist daher zwingende Konsequenz aus den gesetzlichen Forderungen.

Die Qualität des erfassten Bioabfälls hat zudem Auswirkungen auf die Qualität des Komposts, der im Verwertungsprozess der Vergärungsanlagen und Kompostwerke erzeugt wird. Ziel ist es den Kompost als Nährstoff auf landwirtschaftlichen Flächen auszubringen und vermarkten zu können. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen Richtwerte betreffend der Fremdstoffanteile (Glas, Kunststoffe, etc.) und Schadstoffe (z.B. Blei, Cadmium) eingehalten werden. Diese Richtwerte werden vom der Bundesregierung in der Bioabfallverordnung festgelegt. Mit der zuletzt am 05.05.2022 geänderten Fassung wurden die Grenzwerte ab dem 01.01.2025 weiter verschärft.

Der Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) und die AWA GmbH kontrollieren bereits sporadisch seit Mitte 2019 die aus den Kommunen an den Anlagen angelieferten Bioabfälle.

Seit dem 01.01.2023 werden Anlieferungen mit zu hohem Störstoffanteilen an den Anlagen zurückgewiesen und mit zusätzlichen Gebühren für die Kommunen beaufschlagt.

Die Gebühren für Bioabfälle stellen sich laut der Gebührensatzung des ZEW seit dem 01.01.2023 daher wie folgt dar:

1. Bioabfälle

36,86 €/t.

2.

2.1 Bioabfälle (störstoffhaltig /verschmutzt)

86,57 €/t.

2.2 aussortierte Störstoffe Entsorgung MVA

117,28 /t.

3. Stark verschmutzte Bioabfälle zur MVA zzgl. Zuschlag

117,28 €/t.

4. Zuschlag (u.a. Handlingkosten):

83,30 €/t.

Die ersten Anlieferungen u.a. auch aus Herzogenrath wurden bereits teilweise bzw. komplett abgewiesen und mit den Kosten für verschmutzte Anlieferungen belastet (im Extremfall kostet eine Tonne stark verschmutzter Bioabfälle aus der Biotonne dem Gebührenzahler 200,58 € statt 36,86 €/t. bei sauberem Bioabfall = +544 %).

Dies hat u.U. Auswirkungen auf die Höhe der Abfallgebühren, weil die Zusatzkosten, die sich aus einer Fehlbefüllung der Bioabfallbehälter ergeben können, von allen Abfallgebührenzahlern aufgebracht werden müssen.

Um zukünftig den zu erwartenden zusätzlichen Aufwand zu vermeiden, hat die RegioE eine Fahrzeugbestellung mit einem Detektionssystem r Fremdstoffe (insbes. Metall) im Bioabfall in der Schüttung erweitert. Neben einer Metalldetektion können auch optische System zur Erkennung von Störstoffen mittels Künstlicher Intelligenz zum Einsatz kommen. Auch hier arbeitet die RegioE daran, ein Vorführfahrzeug zu bekommen.

Da beide Systeme ihre Stärken und Schwächen haben, wäre auch ein Einsatz beider Systeme denkbar.

Weiter arbeitet die RegioE intern an einem praktikablen Konzept, wie schließlich mit den fehlbefüllten Bioabfallbehältern der Bürger*innen verfahren werden soll, wenn keine Entleerung mehr stattfinden kann.

Hierzu werden ggf. in der Sitzung bereits weitere Informationen von den Vertreter*innen der RegioE gegeben.

Rechtliche Grundlagen:

Kreislaufwirtschaftsgesetz, Bioabfallverordnung, Landeskreislaufwirtschaftsgesetz, Abfallsatzung der RegioEntsorgung AöR

 

 

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 20. Juni 2023Sitzung des Klima- und Umweltschutzausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Klima- und Umweltschutzausschuss
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