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Erweiterung Förderrichtlinie der Stadt Herzogenrath - Zuschüsse zur
Anschaffung von PV-Kleinstanlagen bis 600W
Hier: Aktualisierung der Förderrichtlinie


Letzte Beratung
Dienstag, 05. September 2023 (öffentlich)
Federführend
Amt 61 - Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9457

Beschluss KUA: Der Klima- und Umweltschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat, die Aktualisierung der Förderrichtlinie zu beschließen.

Beschluss Rat: Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Aktualisierung der Förderrichtlinie.

 

 

Sachverhalt:

Gemäß der EU-Verordnung 2016/631 sind Stromerzeugungsanlagen mit einer Wechselrichter-Leistung von bis zu 800 Watt nicht relevant für das Stromnetz, hier ist von einer Bagatellgrenze die Rede. Deutschland hat sich stattdessen bisher allerdings an der Anwendungsregel AR-N 4105-2018:11 des VDE-Verbands orientiert, laut der die Wechselrichter Ausgangsleistung bei maximal 600 Watt liegen darf. Diese Grenze soll eventuell im Laufe der nächsten Monate auf das EU-Niveau, auf dem bereits viele der Nachbarstaaten ebenfalls liegen, angehoben werden.

Die Förderrichtlinie schreibt zurzeit eine maximale (Wechselrichter-)Leistung von 600 Watt vor. Sollte die Bundesgesetzgebung zukünftig auch 800-Watt-Anlagen zulassen, entspricht die Richtlinie nicht dem aktuellen Stand und die Anträge über 600 Watt müssten abgelehnt werden, bis die Richtlinie angepasst wurde. Um diesen Komplikationen vorzubeugen, wird eine dynamische Formulierung in Anlehnung an die Förderrichtlinie der StädteRegion Aachen verwendet.

Der zweite Teil der Anpassungen bezieht sich auf den Fördergegenstand Dach- und Fassadenbegrünung. Hier werden Erläuterungen zu den geförderten Maßnahmen ergänzt sowie die Berechnungsweise der Förderhöhe angepasst. Die maximale Fördersumme bleibt unverändert.

Rechtliche Grundlagen:

EU-Verordnung 2016/631; AR-N 4105-2018:11 (VDE)

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

x

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Die Aktualisierung der Förderrichtlinie bewirkt keine positiven Auswirkungen auf den Klima- oder Umweltschutz, die über die Bereitstellung der Fördermittel hinausgehen.

 

 

Anlage/n:

rderrichtlinie der Stadt Herzogenrath im Änderungsmodus (Änderungen in rot, Entfallendes durchgestrichen)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 05. September 2023Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath

Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath

Dienstag, 20. Juni 2023Sitzung des Klima- und Umweltschutzausschusses

Ausschuß
Klima- und Umweltschutzausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug