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Straßenreinigung und Winterdienst im Stadtgebiet Herzogenrath
hier: Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2015 und Ergänzung des
Straßenverzeichnisses


Letzte Beratung
Dienstag, 16. Dezember 2014 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich 4 Bau und Betrieb
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4228

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte 11. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Herzogenrath vom 17.12.2013.

Die neuen Gebührensätze treten am 01.01.2015 in Kraft.

 

 

Sachverhalt:

1. Gebührenkalkulation für das Jahr 2015:

Straßenreinigung:

Im vergangenen Jahr wurde die maschinelle Straßenreinigung für einen Zeitraum von vier Jahren europaweit ausgeschrieben. Das wirtschaftlichste Angebot lag geringfügig über den bisherigen Kosten, aber deutlich unterhalb der erwarteten geschätzten Kosten, so dass erfreulicherweise nur eine geringe Erhöhung der Gebührensätze zum 01.01.2014 infolge des Ausschreibungsergebnisses notwendig wurde.

Zum Ausgleich steigender Lohn- und Betriebskosten in der Entsorgungswirtschaft in 2015 wurde das Unternehmerentgelt um 1,5 % erhöht.

Der aktuelle Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst gilt seit dem 01.03.2014 und hat eine Laufzeit bis zum 29.02.2016. Der Tarifabschluss sieht eine lineare Steigerung der Entgelte um 3,0 % zum 01.03.2014 und eine weitere lineare Steigerung der Entgelte um 2,4 % zum 01.03.2015 vor.

Ausgehend von diesem Tarifergebnis wird in 2015 mit weiter steigenden Lohnkosten im Öffentlichen Dienst gerechnet. Dies hat höhere Kosten bei den städtischen Personalausgaben zur Folge.

Sowohl die Kostensteigerungen in der Entsorgungswirtschaft als auch die Lohnerhöhungen im Öffentlichen Dienst sind unmittelbare Grundlagen der Gebührenfestsetzung für das kommende Jahr.

Die Kosten r die Straßenreinigung (maschinelle und manuelle Reinigung) erhöhen sich ggü. dem Vorjahr dennoch insgesamt nur um 0,95 %.

Winterdienst:

Die Kostenentwicklung für den Winterdienst ist weiterhin von den langen und harten Wintern 2009/2010 und 2010/2011 geprägt, so dass die durchschnittlichen Kosten hoch bleiben. Im vergangenen Winter mussten im Vergleich zu dem Vorjahr wieder mehr Winterdiensteinsätze gefahren werden. Die Einsatzstunden für Fahrer und Beifahrer beliefen sich im Jahr 2013 auf insgesamt 1.230 Stunden (2012: 557 Stunden). Auch weiter steigende Betriebskosten und hohe Ausgaben für Streusalz müssen in der Gebührenkalkulation 2015 berücksichtigt werden. Denn bei der Ermittlung der voraussichtlichen Einsatzstunden und Betriebskosten für das Jahr 2015 wird auf die Durchschnittswerte der Vorjahre zurückgegriffen (Betrachtungszeitraum: 10 Jahre). Dies ist sachgerecht, um witterungs- und jahreszeitlich bedingte Schwankungen auszugleichen und Gebührensprünge zu verhindern.

Die Kalkulation führt schließlich zu dem Ergebnis, dass die voraussichtlichen Kosten für den Winterdienst (ohne Abschreibungen, Zinsen und Innere Verrechnungen) um 6,28 % gegenüber dem Vorjahr angehoben werden müssen. Die Einbeziehung der leicht reduzierten kalkulatorischen Kosten für die Feuchtsalzanlage, das dritte Salzsilo, eines Streugerätes und zwei neuer Schneepflüge sowie Kostenerhöhungen bei den Inneren Verrechnungen führen schließlich zu einer prognostizierten Erhöhung der Gesamtkosten für den Winterdienst um 5,63 % gegenüber dem Vorjahr.

Zusammenfassung:

Zusammengefasst erhöhen sich die Kosten für die Straßenreinigung und den Winterdienst um insgesamt 3,40 %.

Auswirkungen für die Gebührenzahler:

Die oben geschilderten Kostenerhöhungen, insbesondere in den Bereichen Personal und Fahrzeuge (Winterdienst und Innere Verrechnungen), führen dazu, dass die Gebühren für die Reinigungsklassen S1 und S2 um insgesamt 4 Cent auf 1,42 je Frontmeter und Jahr (+ 2,90 %) angehoben werden müssen. Bei einer angenommenen Frontmeterlänge von 10 m ergeben sich damit für die Grundstückseigentümer jährliche Mehrbelastungen von 40 Cent.

Bei der in den Innenstädten maßgeblichen Reinigungsklasse S6 ist erfreulicherweise eine marginale Senkung der Gebühren um 1 Cent auf 5,06 je Frontmeter und Jahr erforderlich (- 0,20 %). Hier ergeben sich bei einer angenommenen Frontlänge von 10 m jährliche Minderbelastungen für die Grundstückseigentümer von 10 Cent.

Der Gebührensatz für den Winterdienst, Reinigungsklasse S5, steigt um 3 Cent auf 0,74 je Frontmeter und Jahr (+ 4,23 %) als Ergebnis der höheren Kosten für Personal- und Fahrzeugeinsatz sowie Streugut. Damit einhergehend ist bei einer angenommenen Frontnge von 10 m eine jährliche Mehrbelastung für die Grundstückseigentümer in Höhe von 30 Cent.

Die Verwaltung schlägt vor, die Straßenreinigungsgebühren anzupassen und ab dem

01.01.2015 wie folgt festzusetzen:

Reinigungsklasse

Gebühr

2014

Gebühr ab

01.01.2015

S1berörtliche Hauptverkehrsstraßen, wöchentliche

Reinigung inkl. Winterdienst)

1,38 €

1,42

S2 (Haupterschließungs- und innerörtliche Verbindungs-

Straßen, wöchentliche Reinigung inkl. Winterdienst)

1,38 €

1,42

S5 (nur Winterwartung auf den Hauptfahrbahnen durch

die Stadt)

0,71 €

0,74

S6 (arbeitstägliche, manuelle Straßenreinigung)

5,07 €

5,06

2. Ergänzung des Straßenverzeichnisses:

Nach § 2 Abs. 1 Satz 3 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Herzogenrath vom 01.01.2005 (Satzung) ist das Straßenverzeichnis Bestandteil der Satzung. Die Reinigung und Winterwartung der aufgeführten Straßen wird in dem in § 3 der Satzung festgesetzten Umfang auf die Grundstückseigentümer übertragen.

Aufgrund der Erschließung neuer Baugebiete und der Widmung von Straßen im Stadtgebiet Herzogenrath ist eine Aktualisierung des Straßenverzeichnisses erforderlich.

Das Straßenverzeichnis ist um folgende Straßen zu ergänzen:

Stadtteil Herzogenrath-Kohlscheid (Anlage 2):

Straße:

Einstufung in Reinigungsklasse

nach § 3 der Satzung:

Konrad-Zuse-Straße

U

Erläuterung zu der Einstufung in die Reinigungsklasse:

Die Straße ist neu hergestellt worden und als Gemeindestraße entsprechend ihrer Funktion als Zubringerstraße eingestuft. Die Übertragung der Reinigung und Winterwartung auf den Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen sowie Parkbuchten auf die Anlieger ist grundsätzlich zumutbar und aus Gründen der Gleichbehandlung angezeigt.

Die Verwaltung schlägt vor die als Anlage 1 beigefügte 11. Änderung der Straßenreinigungs- und Gehrensatzung der Stadt Herzogenrath vom 17.12.2013 zu beschließen.

Rechtliche Grundlagen:

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Kommunalabgabengesetz für das

Land Nordrhein-Westfalen, Straßenreinigungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

1. Gesamtkosten

X

Pflichtaufgabe

Freiwillige Aufgabe

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

X

ja

nein

X

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 542920 (Gebührenbedarf)

im Finanzplan bei Investitionsnummer

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen

197.600

Euro.

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

Bei dem Produkt 1254510 Straßenreinigung/Winterdienst ist die vom KAG NRW geforderte Kostendeckung durch Anpassung der Straßenreinigungsgebühren gewährleistet. Dabei bleibt der erforderliche städtische Anteil in angemessener Höhe unberücksichtigt.

 

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Die Beratung und örtliche Rechnungsprüfung hat die vorliegende Gebührenrechnung zur Straßenreinigung geprüft.

Im Rahmen der europaweiten Ausschreibung 2013 wurde eine Lohngleitklausel orientiert am Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes vereinbart. Im Hinblick auf die aktuellen Tarifabschlüsse bis in das Jahr 2015 hinein wurde es nötig, die Kosten zur Straßenreinigung neu zu kalkulieren. Hierbei wurden die Gebühren in den Klasse S1; S2; S5; und S6 geringfügig angepasst.

Die Ansätze der Gebührenkalkulation werden anerkannt.

Gegen die vorgelegten Neufestsetzung der Straßenreinigungsgebühren in den Klasse S1, S2, S5 und S6 bestehen seitens der Beratung und örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.

Anlage/n:

1.)11. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Herzogenrath vom 17.12.2013;

2.)Gebührenbedarfsberechnung 2015


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 16. Dezember 2014Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung

Dienstag, 02. Dezember 2014Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Haupt- und Finanzausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung