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Abwasserbeseitigung, hier: VI. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von
Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom
[16.12.2008](si010_j.asp?YY=2008&MM=12&DD=16), sowie die
Gebührenbedarfsberechnung 2015 für die Abwasserbeseitigung.


Letzte Beratung
Dienstag, 16. Dezember 2014 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich 6 Finanzen
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4215

Nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss beschließt der Rat der Stadt Herzogenrath den in den Anlagen beigefügten VI. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 16.12.2008, sowie die Gehrenbedarfsberechnung 2015 für die Abwasserbeseitigung.

Des weiteren nimmt er die Gebührenbedarfsberechnung für die Kleinkkäranlagen zur Kenntnis.

 

 

Sachverhalt:

A. Gebührenentwicklung

Der Rat der Stadt Herzogenrath hat in seiner Sitzung vom 17.12.2013 die Gebührensätze für Schmutzwasser auf 3,58 Euro pro Kubikmeter und für Niederschlagwasser auf 0,97 Euro pro Quadratmeter bebauter und/oder versiegeltet Fläche festgesetzt.

Ferner wurde die Gebühr für die Kleinkläranlagen mit 31,30 Euror 2014 beschlossen.

Eine Gebührenanpassung für das Haushaltsjahr 2015 ist bei den Kleinkläranlagen nicht geplant. Die Gebühr bleibt konstant auf Vorjahresniveau.

Gemäß § 6 Abs.1 KAG NRW ist gesetzlich vorgeschrieben bei kostenrechnenden Einrichtungen eine Kostendeckung zu erzielen. Daher ist r 2015, wie bereits im vergangenen Kalkulationszeitraum, eine deutliche Gebührenanpassung im Bereich der Schmutzwassergebühr auf 3,79 Euro ( 21 Cent Steigerung im Vergleich zum Vorjahr) pro Kubikmeter Abwasser und eine moderate Anhebung bei der Niederschlagswassergebühr auf 0,99 Euro (2 Cent im Vergleich zum Vorjahr) pro Quadratmeter versiegelter, abflusswirksamer Fläche notwendig, um die prognostizierten Kosten zu decken.

Der VI. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz von Grundstücksanschlüssen ist als Anlage 1, die Gebührenbedarfsberechnung für Schmutz- und Niederschlagswasser als Anlage 2 und der direkte Jahresvergleich der Kosten- und Erlösentwicklung 2014/2015 als Anlage 3 dieser Vorlage beigefügt.

Auf die wesentlichen Veränderungen, sowie die Ursachen für die Gebührenanpassung wird nachfolgend eingegangen:

B. Ansatzfähige Kosten

Personalkosten Tiefbauabteilung

Die Personalkosten im Bereich der Abwasserunterhaltung sinken im Vergleich zu 2014 um insgesamt 17.100 Euro. Ursächlich hierfür sind gesunkene Arbeitsanteile aufgrund der Änderungen des Landeswassergesetztes (LWG NRW), die in der Vergangenheit zu höheren Arbeitsaufwand aufgrund der Beratung und Durchführung von Dichtheitsprüfungen führten (ehem. § 61a LWG).

Leistungsverrechnungen Querschnittsbereiche

Die Leistungsverrechnungen im Bereich der Querschnittsämter steigen in 2015 um 11.000 Euro an.

Aufgrund der Entgeltanpassungen und den dazu analog übertragenen Besoldungsanpassungen bei den Beamten, steigen die Personalkosten insgesamt in allen Bereichen leicht an.

Außerdem kommt es aufgrund der personellen Umstrukturierung im Bereich Personal und Organisation zu einer moderaten Kostenanpassung. Im Bereich Steuern und Abgaben erfolgt eine Anpassung der Arbeitsanteile für den Bereich der Abwasserbeseitigung.

Instandhaltung von Entwässerungsanlagen

Die Kosten für die Instandhaltung von Entwässerungsanlagen steigen im Vergleich zur Kalkulation 2014 um 305.000 Euro. Diese deutliche Kostensteigerung resultiert aus den durchzuführenden, notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen ( Pointlinersanierung/ Schachtsanierung) im Stadtgebiet.

Einstellung von Unterdeckungen im Rahmen des Gebührenausgleichs

Im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NRW sollen im Rahmen der Nachkalkulation festgestellte Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen innerhalb von vier Jahren ausgeglichen werden. Bei der Nachkalkulation 2012 wurde eine kalkulationsbedingte Differenz zwischen SOLL-und IST-Ergebnis festgestellt. Diese Differenz resultiert aus geringeren Einleitungsmengen und daraus resultierenden geringeren Gebührenerlösen. Zum Zeitpunkt der Kalkulation 2012 wurde auf Basis der durch die Firma enwor energie und wasser vor ort GmbH- mitgeteilten Frischwassermengen die voraussichtlich zu veranlagende Einleitungsmenge r 2012 ermittelt. Dabei wurden Abzugsmengen bereits berücksichtigt. Außerdem wurden keine vorläufigen Pauschalen hinzugerechnet, so dass maßgebend für die Veranlagungsmenge 2012 die von enwor zur Verfügung gestellte Absatz- und Erlösstatistik mit Stand September 2011 zugrunde gelegt wurde. Im Rahmen der Nachkalkulation stellte sich das tatsächlich für das Jahr 2012 veranlagte und vereinnahmte Gebührenaufkommen deutlich geringer dar. Grund sind zum einen reduzierte Einleitungsmengen bei einigen Großverbrauchern im Stadtgebiet, als auch wie bereits in den Jahren zuvor ein bewussterer Frischwasserumgang bei den Bürgerinnen und Bürgern, wodurch sich die Schmutzwassermengen ebenfalls reduzierten.

Die festgestellte Unterdeckung für das abgelaufene Kalkulationsjahr 2012 in Höhe von ca. 275.000 Euro soll somit in die Gebührenkalkulation 2015 eingestellt werden.

Kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung

Durch die Aktivierung neuer Kanäle in 2015 erhöht sich die kalkulatorische Abschreibung um 24.250 Euro. Die kalkulatorische Verzinsung sinkt aufgrund der geringeren Aktivierungssumme und der Reduzierung des zu berücksichtigenden Abzugskapitals um ca. 16.300 Euro. Der kalkulatorische Zinssatz bleibt auch für 2015 unverändert bei 5%.

Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur

Der Vorausleistungsbeitrag an den Wasserverband Eifel-Rur (WVER) steigt für das Beitragsjahr 2015 um ca. 49.900 Euro an. Der im Vergleich zum Vorjahr höhere Beitrag resultiert aus gestiegenen Kosten im Bereich der Sonderbauwerke Herbach und Steinbusch, als auch aus den gestiegenen Allgemeinkosten des WVER für Betrieb und Unterhaltung der Abwasseranlagen, und den Verwaltungsoverhead.

Abwasserabgabe für Vorjahre

Laut den vorliegenden Bescheiden ist in 2015 analog zu 2014 mit nahezu konstant hohen Abwasserabgabezahlungen zu rechnen. Für 2015 ist ein Abwasserabgabeaufkommen in Höhe von 86.300 Euro einkalkuliert, das zu 100% über die Abwassergebühren erwirtschaftet werden muss, da die Rückstellungen r Abwasserabgaben aus Vorjahren nahezu aufgezehrt sind.

Somit ist eine Kompensation der Schmutzwassergebühr über noch vorhandene Rückstellungen für 2015 nicht möglich.

Insgesamt steigen die zu berücksichtigenden Gesamtkosten für den Gebührenhaushalt Abwasser im Vergleich zu 2014 um 546.500 Euro oder um 4,43%.

Die Entnahme aus der Rücklage Abwasserbeseitigung und Rückstellung Abwasserabgabe in Höhe von 26.472 Euro ermöglicht noch die Festsetzung der Schmutzwassergebühr auf 3,79 Euro anstatt 3,80 Euro. Für die kommenden Jahre sind die Rücklagenbestände, sofern nicht mit einer Überdeckung aus den Betriebsergebnissen 2013 oder 2014 gerechnet werden kann, aufgebraucht.

Die Gesamtkosten für die Kleinkläranlagen bleiben auch in 2015 konstant. Dadurch kann der Gebührensatz aus dem Vorjahr in Höhe von 31,30 Euro unverändert beibehalten werden.

Die Gebührenbedarfsberechnung für die Kleinkläranlagen ist als Anlage 4 beigefügt.

C. Erlöse

Benutzungsentgelte

Das Entgelt der Stadt Aachen r die Einleitung von Sickerwässern aus der ehemaligen Deponie Maria Theresia und aus der Ortslage Zum Blauen Stein in das städtische Kanalnetz Herzogenrath steigt aufgrund der Gebührenerhöhung für 2015 um 6.800 Euro an. Die Einleitungsmengen bleiben nahezu unverändert auf Vorjahresniveau.

Auch das Benutzungsentgelt der Stadt Würselen für die Einleitung von Abwässern in die Kläranlage Steinbusch steigt aufgrund der Gebührenanpassung bei der Schmutzwassergehr für 2015 um 8.400 Euro an.

Die Stadt Kerkrade und der Wasserverband Limburg werden mit 20.500 Euro Mehrbelastung für die Einleitung von Abwässern aus dem Gebiet Rolduc/ Grenzstraat zur Kläranlage Worm veranschlagt. Auch hier wirken sich die Gebührenerhöhungen bei Schmutz- und Niederschlagwasser auf die Entgeltsteigerung aus.

Städtischer Anteil an der Straßenentwässerung

Der Kostenanteil für die öffentliche Straßenentwässerung steigt aufgrund der Erhöhung von abflusswirksamen Flächen im Stadtgebiet um 90.740 Euro im Vergleich zu 2014 an. Hieraus wurden die Straßenflächen der Städteregion Aachen (Kreisstraßen) und Straßen NRW (Landstraßen) als Straßenbaulastträger und somit als Gebührenschuldner bereits herausgerechnet.

Insgesamt entspricht die abflusswirksame versiegelte Fläche nunmehr 1.432.998 Quadratmeter oder 1.418.668 Euro.

Entnahme Sonderrücklage Abwasser

Der Restbestand der Sonderrücklage Abwasser in Höhe von 26.472 Euro wird zum Gebührenausgleich 2015 eingestellt. Die Rücklagenbestände sind somit aufgezehrt.

Kanalbenutzungsgebühren

Die Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren basieren seit 2013 wieder auf den von enwor energie und wasser vor ort GmbH- im Frühjar abgelesenen und übersandten Frischwasserlisten aller drei Stadtteile. Auf der Basis dieser Datenbestände erfolgt die Jahresveranlagung für den folgenden Kalkulationszeitraum. Hierbei wurden Abzugsmengen (beispielsweise von Großverbrauchern, Landwirten, Grundstückseigentümern), soweit sie zum Zeitpunkt der Kalkulation bekannt waren, berücksichtigt. Auch in diesem jahr zeichnet sich bei den übersandten Daten ein leichter Rückgang der Abwassermengen ab. Dieser Rückgang verbunden mit den gestiegenen Kostenanteilen im Bereich der Abwasserinstandhaltung und die Einstellung der Unterdeckung aus 2012, ist bei den Benutzungsgebühren nur durch die Anpassung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr das vorhandene Defizit von 417.000 Euro zu decken.

Rechtliche Grundlagen:

GO NRW, KAG NRW, LWG

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

1. Gesamtkosten

x

Pflichtaufgabe

Freiwillige Aufgabe

2. Deckungsvorschlag:

Gemäß § 6 Absatz 1 KAG ist bei kostenrechnenden Einrichtungen eine Kostendeckung zu erzielen.

 

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Die Abwasser- und die Kleinkläranlagengebührenkalkulation für das Jahr 2015 wurde mit den Kalkulationsunterlagen zur Prüfung vorgelegt. Die Ansätze bei den Kalkulationen wurden hinreichend belegt und konnten nachvollzogen werden.

Aufgrund von Kostensteigerungen, der notwendigen Berücksichtigung der Kostenunterdeckung für das Jahr 2012 und nur noch der geringen Möglichkeit einer Rücklagenentnahme von 26.472,00 €r die Abwassergebühren ist eine Steigerung der Schmutzwassergebühr auf 3,79 € und der Niederschlagswassergebühr auf 0,99 zur voraussichtlichen Kostendeckung gem. § 6 Abs. 1 KAG notwendig.

Die Gebühr für die Entleerung der Kleinkläranlagen konnte unverändert bei 31,30 € je Kubikmeter aufgrund der voraussichtlichen Kosten beigehalten werden.

Gegen die beigefügten Kalkulationen und den V. Nachtrag der Gebührensatzung bestehen seitens der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken. Es wird aber nochmals darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Revision der Satzung Möglichkeiten gefunden werden müssen auch die Regenwassernutzungsanlagen, die Regenwasser nach Nutzung als Schmutzwasser in den Kanal einleiten in die Gehrenveranlagung mit einzubeziehen.

Anlage/n:

Anlage 1_ VI. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kosten-

ersatz von Grundstücksanschlüsse vom 16.12.2008

Anlage 2_ Gebührenbedarfsberechnung 2015

Anlage 3_ Jahresvergleich Abwasserbeseitigung 2014/2015

Anlage 4_ Gebührenbedarfsberechnung für die Kleinkläranlagen


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 16. Dezember 2014Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung

Dienstag, 02. Dezember 2014Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Haupt- und Finanzausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung