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Bebauungsplan I/56 "Bicherouxstraße"
Hier: 1. Beschluss zur Ausarbeitung der Erschließungsvariante 2 als
Bebauungsplanentwurf
2. Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB


Letzte Beratung
Dienstag, 09. Dezember 2014 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich 3: b) Planung
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4301

  1. Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, den Bebauungsplanentwurf auf Grundlage der Erschließungsvariante 2 (Erschließung über die Nordseite) auszuarbeiten.
  2. Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Erschließungsvariante 2 als CAD-Plan auszuarbeiten und auf Grundlage dieses Plans die frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen.

 

 

Sachverhalt:

Der Umwelt- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2010 die Aufstellung des Bebauungsplans I/56 Bicherouxstraßebeschlossen. Der räumliche Geltungsbereich befindet sich, mit Ausnahme des ehemaligen Betriebsparkplatzes, für den der Bebauungsplan I/55 Dahlemer Straßeaufgestellt wurde, innerhalb des früheren Vetrotex-Geländes zwischen der Bicherouxstraße und der Dahlemer Straße.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll zur wirtschaftlichen Revitalisierung, zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zur Vermeidung städtebaulicher Missstände eine Neustrukturierung des ehemaligen Vetrotex-Geländes erfolgen. Über eine neue Erschließungsstraße, die an die Bicherouxstraße angebunden wird, kann eine wohngebietsverträgliche Ansiedlung von Gewerbebetrieben erfolgen.

Zur Vermeidung von Konflikten zwischen den unterschiedlichen Interessen Wohnenund Gewerbeund als Voraussetzung für die weitere Planung ist die Ermittlung von Geräuschkontingenten für den Bereich des Bebauungsplans I/56 notwendig, da die Nähe des Plangebiets zu den vorhandenen und geplanten Wohngebieten sowie die Vorbelastungssituation durch weitere umliegende Nutzungen einen bedeutenden Zwangspunkt für die Zulässigkeit von Betrieben darstellt. In einer gutachterlichen Stellungnahme des Büros IBK Schallimmissionsschutz wurden eine erste Einschätzung der zur Verfügung stehenden Geräuschkontingente und die Einteilung dieser Kontingente innerhalb des Plangebietes aufgezeigt (siehe Drucksachen-Nr. V/2010/358-E01).

Im Vorfeld zur Ausarbeitung des Bebauungsplans wurden skizzenhaft zwei Erschließungsvarianten für das Plangebiet erstellt (Anlage 1). Diese sehen eine Erschließung der Gewerbeflächen über einzelne Stichstraßen vor, die über eine entlang der südlichen (Variante 1) bzw. entlang der nördlichen (Variante 2) Plangebietsgrenze verlaufende Verkehrsachse angebunden sind. Die Lage des Anbindungsstückes an die Bicherouxstraße ist in beiden Varianten aufgrund in dem Bereich vorhandener Kanäle bereits vorgegeben.

Für die weitere städtebauliche Planung ist von Bedeutung, inwieweit sich die o.g. Varianten und die damit verbundene Anordnung von gewerblichen Bauten auf die Immissionsverhältnisse der benachbarten Wohngebiete an der Dahlemer Straße auswirken. Aus diesem Grund wurde vor der detaillierten Ausarbeitung eines Planentwurfes das Büro IBK Schallimmissionsschutz beauftragt, anhand der beiden Entwurfsskizzen eine grundsätzliche Abschätzung der Geräuschimmissionen aus der Verkehrserzeugung des geplanten Gewerbegebietes nach DIN 18005 vorzunehmen.

Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Variante 2 mit einer Erschließungsachse entlang der nördlichen Plangebietsgrenze die aus Immissionsschutzgründen günstigere Variante darstellt. Rechnerisch unterscheiden sich die Varianten nur minimal, lediglich am Ostrand des neuen Wohngebietes Dahlemer Straße ergeben sich geringfügig günstigere Voraussetzungen bei Umsetzung der Variante 2. Zu berücksichtigen ist bei dieser Variante jedoch, dass durch die abschirmende Wirkung der zukünftigen Bebauung des Gewerbegebietes eine weitere Minderung erzielt werden kann. Im Umkehrschluss ist bei der Variante 1 (Süderschließung) durch die Bebauung eine Schallreflexion und somit verstärkte Schallausbreitung zur Dahlemer Straße möglich. Auch wirkt sich im Fall der Variante Süderschließung die Schallminderung durch die Böschung zum Wohngebiet Dahlemer Straße nicht so hoch aus wie im Fall Norderschließung die Schallminderung durch den Abstand zum Wohngebiet. Zu berücksichtigen ist weiterhin der an den nördlichen Geländeverlauf angepasste, leicht geschwungene Straßenverlauf der Variante 2 (Norderschließung), der im Gegensatz zum geraden Verlauf der Süderschließung eher zur Geschwindigkeitsreduzierung beiträgt. Basierend auf die Untersuchung des Büros IBK Schallimmissionsschutz, ist die Verwaltung der Ansicht, den Bebauungsplan auf Grundlage der Variante 2 (Erschließungsachse auf der Nordseite) als Bebauungsplan auszuarbeiten.

Als nächster Schritt ist vorgesehen, das Erschließungskonzept auf der Grundlage einer aktuellen Vermessung als CAD-Plan auszuarbeiten und anhand dessen die frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen, um rechtzeitig Informationen im Hinblick auf den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu erlangen. Da eine abschnittsweise, an den Bedarf angepasste Entwicklung der Gewerbefläche vorgesehen ist, ist die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches (vgl. hierzu den Aufstellungsbeschluss, Drucksachen-Nr. V/2010/358) im Zuge der Ausarbeitung des Erschließungskonzeptes noch zu klären und anzupassen.

Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung erfolgt die Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes, der sodann dem Umwelt- und Planungsausschuss zur Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung vorgelegt wird. Im Zuge der Ausarbeitung des Bebauungsplans ist es aus Sicht der Verwaltung aufgrund der Tallage unterhalb des Neubaugebietes Dahlemer Straße aus gestalterischen Gründen notwendig, in die Festsetzungen die Ausführung von begrünten Dächern aufzunehmen. Neben den gestalterischen Aspekten erfüllen Gründächer eine ökologische und schalldämmende Funktion und würden zur Entwicklung eines hochwertigen, repräsentativen Gewerbegebietes beitragen.

Rechtliche Grundlagen:

BauGB in Verbindung mit DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau)

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Varianten 1 und 2 des Erschließungskonzeptes

Anlage 2: Verkehrsgeräuscheabschätzung und Gegenüberstellung der Varianten 1 und 2


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 09. Dezember 2014Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses

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Entscheidung
Ausschuß
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Entscheidung
(offen)
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