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Fortschreibung des Landschaftsplans III "Eschweiler-Stolberg";
I. Ausweisung des Propsteier Waldes mit Saubachoberlauf und den oberen
Veglapoldern zwischen Eschweiler-Röhe und Stolberg-Atsch als Naturschutzgebiet
II. Übernahme des Naturschutzgebietes "Wiesenstraße/ Donnerberg/ Blankenberg"
in Stolberg


Letzte Beratung
Donnerstag, 01. Oktober 2015 (öffentlich)
Federführend
A 70 - Umweltamt
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7384

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er beauftragt die Verwaltung, die Ausweisung des Propsteier Waldes mit Saubachoberlauf und den oberen Veglapoldern zwischen Eschweiler-Röhe und Stolberg-Atsch als Naturschutzgebiet vorzubereiten.

  1. Er beauftragt die Verwaltung, die Aufnahme des dreiteiligen Naturschutzgebietes „Wiesenstraße/ Donnerberg/ Blankenberg“ in den Landschaftsplan III-Geltungsbereich vorzubereiten.

 

 

Sachlage:

Zu I.)

Ausweisung des Propsteier Waldes mit Saubachoberlauf und den oberen Veglapoldern zwischen Eschweiler-Röhe und Stolberg-Atsch als Naturschutzgebiet:

Mit dem als Anlage 1-3 beigefügten Schreiben haben der Arbeitskreis Orchideenschutz (31.05.2007), die Naturschutzverbände (17.12.2012) und die Stadt Eschweiler (19.01.2012/24.03.2015) beantragt, den Propsteier Wald, den Saubachoberlauf und die oberen Veglapolder zwischen Eschweiler-Röhe und Stolberg-Atsch als Naturschutzgebiet (NSG) auszuweisen.

Diese Gebiete liegen im Geltungsbereich des am 13. September 1991 in Kraft getretenen und zuletzt am 15.10.2004 geänderten Landschaftsplans (LP) III Eschweiler-Stolberg. In der Anlage 4 ist der zur Ausweisung als Naturschutzgebiet vorgesehene Bereich dargestellt. Die ökologischen Datengrundlagen für diese Landschaftsplaninhalte stammen aus Februar 1980 und sind aus diesem Grunde als nicht mehr aktuell zu bezeichnen.

Im Hinblick auf die bis heute stattfindende positive ökologische Entwicklung und die aktuellen Erhebungen von Tier- und Pflanzenarten ist eine Schutzausweisung nicht nur der drei einzelnen Bereiche, sondern als größeres zusammenhängendes Naturschutzgebiet begründet und gewünscht.

Um die Abgrenzung, sowie die fachspezifischen Inhalte eines künftigen Naturschutzgebietes zwischen den Antragstellern abzustimmen, fand am 09. April 2015 im Rathaus der Stadt Eschweiler ein Abstimmungsgespräch zur Vorbereitung der Ausweisung als zusammenhängendes Naturschutzgebiet statt. Die Stadt Eschweiler stimmte einer umfassenden Schutzausweisung vollinhaltlich zu, die Naturschutzverbände unterstützen ebenfalls die Gesamtlösung. Alle Gesprächspartner waren sich einig, dass in dem geplanten Naturschutzgebiet zukünftig eine ruhige und naturangepasste Erholung ermöglicht wird.

Die Naturschutzwürdigkeit begründet sich wie folgt:

  • A.Propsteier Wald (ehem. Camp Astrid)

Der gesamte Bereich „Propsteier Wald“ mit dem ehemals als belgische Kaserne genutzten „Camp Astrid“ (seit 1948 auf 37 Hektar, benannt nach Astrid von Schweden ) ist aktuell ein Landschaftsschutzgebiet. Das Camp Astrid wurde 1995 aufgegeben und mit Abzug des belgischen Militärs nach fast 50 Jahren und dem Ende der milirischen Nutzung fiel die Liegenschaft an die Bundesrepublik Deutschland zurück. Die Liegenschaft liegt seit 1995 brach.

Die Stadt Stolberg erwarb vom Bundesvermögensamt 32 Hektar vom südlichen Teil des Kasernengeländes, um auf 23 Hektar ein Gewerbegebiet mit Namen „Camp Astrid“ einzurichten. Dort werden seit 2007 Gewerbe angesiedelt. Diese liegen nicht im vorgesehenen Naturschutzgebiet.

Die Stadt Eschweiler möchte das nördliche Gebiet überwiegend dem Naturschutz widmen und für die Bevölkerung als Naherholungsgebiet öffnen. Sie stellte am 19.01.2012 den Antrag, dort 4 kleinräumige Bereiche dem Naturschutz zuzuordnen. Darunter ist auch der Oberlauf des Saubaches bis zur Bahnlinie Alsdorf-Stolberg gefasst. Unterstützt wird diese Absicht vom Wald-Förderverein Propsteier Wald e.V. und seinerzeit von der in Gründung befindlichen Waldgenossenschaft.

Alle Naturschutzverbände stellten gemeinsam am 17.12.2012 den Antrag auf Unterschutzstellung des Propsteier Waldes in Form von 2 großen und zusammenhängenden Bereichen.

Der BUND organisierte in den letzten 2 Jahren mit Eigen- und Landesfördermitteln eine Fledermauskartierung, die sehr interessante Grundlagenerkenntnisse zutage gefördert hat und deren Ergebnisse ein flächendeckendes Naturschutzgebiet begründen.

Auch die Biologische Station in Stolberg verfügt über vielfältige Kartierungen und Einzelmeldungen und feststellungen zu dem Gesamtgebiet und stellt wertvolle Grundlagen für die weiteren Verfahrensinhalte zur Verfügung.

Die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft hat bereits umfangreiche Voruntersuchungen der Flächen des ehemaligen Camp Astrid vorgenommen und neben einer Biotoptypenkarte auch Vorschläge für naturschutzfachliche Ziele, ein Maßnahmen- und Kompensationsflächenkonzept, sowie ein Wegekonzept erstellt. Diese Grundlagen können im Zuge der Ausarbeitung des Naturschutzgebietes unmittelbar genutzt werden.

Wichtige Eckpfeiler des künftigen Naturschutzgebietes sind im Propsteier Wald der Erhalt wertvoller Altwaldbestände als Prozessschutzflächen, der Artenschutz und die naturangepasste Öffnung des Gebietes für die Naherholung. Letztendlich kommt dem Propsteier Wald auch eine erhebliche Immissionsschutzfunktion südlich der vielbefahrenen Autobahn A 4 zu.

In dem 2003 genehmigten Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln - Teilabschnitt Aachen wird der gesamte Bereich des Propsteier Waldes mit der neuen Funktion „regionaler Grünzug“ dargestellt.

Im Biotopkataster des LANUV (Objektkennung: BK-5103-013) ist der gesamte Propsteier Wald als zusammenhängende Fläche mit Ausnahme der bebauten Teile des ehemaligen Militärlagers erfasst.

Seltene, gefährdete und bemerkenswerte Arten und Biotope:

  1. Flora

Orchideenart Dactylorhiza praetermissa (Übersehenes Knabenkraut): Rote Liste (RL) NRW 2 (stark gefährdet), im Bereich des Depots ca. 3000 Exemplare, ca. 500 blühende Exemplare im gesamten Gelände: bundesweit bedeutsames Vorkommen (Biologische Station Aachen 2002).

Ilex aquifolium (Stechpalme): Besonders geschützte Art nach Bundesartenschutzverordnung.

Herausragende Bestände im Norden des Waldes.

Galmeiflora: z.B. Viola lutea ssp. calaminaria, Thlaspi calaminare, Festuca aquisgranensis

  1. Vogelwelt (Avifaunistische Untersuchung, Biologische Station, 2002 und 2013):

Mit 56 Brutvogelarten weist der Propsteier Wald im Vergleich mitteleuropäischer Laubwälder eine mittlere bis hohe Artenvielfalt auf. Bemerkenswert ist, dass die Brutvögel eine Vielzahl an Waldlebensräumen aber auch Offenlandbiotope charakterisieren. Schwarzspecht und Kleinspecht, die gegenüber 2002 neu als Brutvogel kartiert wurden, sind Indikatoren für naturnahe alte Laubwälder. Die hohe Revierdichte des Mittelspechts, dessen Brutvorkommen im Nationalpark zur Ausweisung des Vogelschutzgebietes Kermeter-Hetzinger Wald geführt hat, unterstreicht die Bedeutung des Propsteier Waldes für den Vogelschutz.

-Baumpieper (Anthus trivialis): RL NRW 3 (gefährdet), „besiedelt in geringer Zahl die vorhandenen Offenlandstrukturen“.

-Feldschwirl (Locustella naevia): RL NRW 3 (gefährdet), nachgewiesene Vorkommen im Depotbereich, „an den Südhängen im Westteil sind weitere Bruten nicht ausgeschlossen“.

-Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus): RL NRW 2 (stark gefährdet), „selten in parkähnlich besonnten Bereichen des zentralen Alt-Eichenbestandes“.

-Goldammer (Emberiza citrinella): RL NRW V (Vorwarnliste), „vorwiegend im ehemaligen Kasernen- und Depotbereich“.

-Kleinspecht (Dryobates minor) RL NRW 3 (gefährdet), Leitart naturnaher Waldökosysteme

-Kuckuck (Cuculus canorus): RL NRW 3 (gefährdet), „den westlichen Teil mit großen offenen Jungforstflächen besiedelnd“.

Vorschläge naturschutzfachlicher Ziele für den Propsteier Wald

Stiftung Rheinische Kulturlandschaft, Bonn:

-Mehlschwalbe (Delichon urbicum): RL NRW 3S (gefährdet, dank Schutzmaßnahmen geringer gefährdet), „an den Unterkunftsgebäuden im ehem. Kasernenbereich“.

-Mittelspecht (Dendrocopos medius): RL NRW V (Vorwarnliste), Indikator für naturnahe alte Eichenbestände mit hohem Totholzanteil

-Schwarzspecht (Dryocopus martius) RL NRW 3 (gefährdet), Leitart naturnaher Waldökosysteme

-Trauerschnäpper (Ficedula hypoleuca) RL NRW V (Vorwarnliste), einer der seltensten Vögel im Gebiet

-Turteltaube (Streptopelia turtur): RL NRW 2 (stark gefährdet), „Brutverdacht im Kasernenbereich“.

-Waldlaubsänger (Phylloscopus sibilatrix): RL NRW 3 (gefährdet), „sporadisch in mittelalten bis alten Laubwaldbeständen…Potentielle Bruthabitate im Norden und Westen des Gebietes“

-Waldschnepfe (Scolopax rusticola): RL NRW 3, „rde als Bodenbrüter sicher unter einer unbegrenzten Öffnung des Gebietes zurückgehen“.

  1. ugetiere (Kartierung im Auftrag des BUND bis Ende 2014):

Es ist nachgewiesen, dass seltene Fledermausarten aber auch andere seltene Säugetiere (z.B. Haselmaus) im Wald vorkommen. Insgesamt wurden acht Fledermausarten kartiert. Für die Arten Kleiner und Großer Abendsegler und das Große Mausohr stellt der Probsteier Wald ein überregional wichtiges Zwischenquartier und Paarungsgebiet dar. Weiterhin wurden wichtige Wechselbeziehungen der Fledermauslebensräume zwischen dem Propsteier Wald verschiedenen anderen wertvollen Lebensräumen (Würselener und Eschweiler Stadtwald, Indeaue, Flugkorridor durch Unterführung Autobahn etc.) ermittelt. Aus Sicht des Fledermausschutzes wird empfohlen, den Propsteier Wald als größeren zusammenhängenden Waldbestand an der Schwelle zwischen Börde und Eifel in seiner Gesamtheit u.a. zum Schutz der „hot spots“ der Großen und Kleinen Abendsegler unter strengen Schutz zu stellen.

  1. Schmetterlinge (Biologische Station Aachen 2002/ 2013):

Insgesamt 33 der 273 im Gebiet nachgewiesenen Schmetterlingsarten befinden sich auf der Roten Liste von NRW. Der Propsteier Wald stellt in Bezug auf die Schmetterlingsfauna für den Naturraum Eifel eine Besonderheit dar, weil man nebeneinander sowohl wärmeliebende Flachlandarten als auch schon Elemente der montanen Eifelfauna findet, ein deutliches Zeichen des Mosaiks an verschiedensten Lebensräumen im Gebiet.

Aufgrund der hohen Altbaumanteile im Propsteier Wald (Eichen bis 150 Jahre alt) ist davon auszugehen, dass zahlreiche Totholzbewohner das Artenspektrum v.a. der Käfer des Waldes anreichern.

  1. Amphibien/ Reptilien:

Das Gebiet beinhaltet eine Vielzahl von naturnahen Quellen und Quellbäche mit einer charakteristischen Herpetofauna, z.B. Feuersalamander, Schlingnatter, Ringelnatter, Kreuzkröte

  • B.Oberer Saubach

Der Saubach entspringt im Propsteier Wald und wird dort durch eine Vielzahl von Quellsiefen gespeist. Im aktuellen LP III ist er noch als Geschützter Landschaftsbestanteil (GLB) ausgewiesen. Nach der heutigen Rechtslage sind großflächige GLB nicht mehr auszuweisen, sondern als Naturschutzgebiete (NSG) darzustellen.

Der Saubachoberlauf wird im amtlichen Verzeichnis der Liste aller gesetzlich geschützten Biotope nach § 62 Landschaftsgesetz NRW (LG) unter der Objekt-Kennziffer GB-5103 als gesetzlich geschützter Biotop geführt.

Folgende Biotoptypen sind dazu aufgeführt:

  • Fließgewässerbereiche (natürlich o. naturnah, unverbaut) (yFM1)
  • Auwälder (zAC5)
  • Bruch- und Sumpfwälder (yAC4).

Insbesondere im Hinblick auf die guten Nahrungsvorräte für die dortigen Fledermausbestände und die Galmeifluren ist eine Schutzwürdigkeit gegeben.

  • C.Obere Veglapolder

Bereits im Jahr 2007 hat der Arbeitskreis heimische Orchideen des BUND (Bundr Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V.), vertreten durch Herrn Dr. Franz aus Stolberg, den Antrag auf Ausweisung des Gebietes als NSG gestellt. Die alljährlichen Kartierungen der Flächen weisen im Gebiet einen sehr bedeutsamen Orchideenbestand nach. So wurden alleine 2014 10 verschiedene Orchideenarten festgestellt, teilweise von einem bis zu über 7.000 Exemplaren.

Das Gebiet verbuscht zunehmend und die Orchideen werden zunehmend durch Gelze und Trockenheit im Bestand beeinträchtigt.

Vorkommende Biotoptypen sind: Laub- und Mischwald, Halbtrockenrasen und alte Haldenstrukturen.

Auch der Biber lebt inzwischen in diesem Bereich nahe des Saubachs und schneidet dort im Winter Gehölze als Nahrungsquelle.

Aktuell weist der LP III dort die Polder wie den Propsteier Wald als Landschaftsschutzgebiet (2.2.-3) aus.

Zu II.)

Aufnahme des dreiteiligen Naturschutzgebietes „Wiesenstraße/Donnerberg/ Blankenberg“ in den Landschaftsplan III-Geltungsbereich:

Am 31.10.1994 hat die Bezirksregierungln als Höhere Landschaftsbehörde im Bereich des Donnerberges in Stolberg per ordnungsbehördlicher Verordnung drei Teilgebiete als Naturschutzgebiet „Wiesenstraße/Donnerberg/Blankenberg“ ausgewiesen (siehe Anlage 5).

Der Teilbereich Blankenberg entstammt einer ehemaligen Kupferhofanlage und ist bis heute als extensive Parkanlage von hoher ökologischer Bedeutung. Die beiden übrigen Flächen sind ehemalige Abbauflächen von Kalkstein und mit Galmeivegetation überzogen. Zudem ist dort ein Quellaustritt mit Moorvegetation erhalten geblieben. Das gesamte Gebiet zeichnet das Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten der „Roten Liste“ aus. Bedeutsam sind Pflanzengesellschaften wie Galmei-, Heide-, Gehölz-, Mauer-, Böschungs-, Brach- und Quellvegetationen. Für Amphibien, Reptilien, Vogelarten, Insekten und Spinnen sind die Teilgebiete unverzichtbarer Lebensraum.

Durch regelmäßige Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen konnten diese Flächen in ihrer ökologischen Wertigkeit gesteigert und als bedeutsame stadtklimatische Bausteine dauerhaft im Bestand gesichert werden.

Die Flächen sind zum überwiegenden Teil im öffentlichen Eigentum der Stadt Stolberg, sowie der Städteregion Aachen.

Die Verwaltung Stadt Stolberg hat bereits ihre Zustimmung zu den Schutzausweisungen, insbesondere der innerstädtischen NSG-Flächen im Bereich Donnerberg signalisiert. Das Thema wird noch Gegenstand einer Verwaltungsvorstandssitzung in der 18. KW 2015 sein; danach erfolgt eine abschließende Aussage.

Rechtslage:

Landschaftsplanung ist eine Pflichtaufgabe.

Der Landschaftsplan (LP) III „Eschweiler-Stolberg“ trat am 13. September 1991 in Kraft getretenen und wurde zuletzt aufgrund der Einarbeitung der FFH-Gebiete am 15.10.2004 zum 3. Mal geändert. Die Kreise und kreisfreien Städte haben nach § 16, Abs. 2 LG NRW als Träger der Landschaftsplanung für ihr Gebiet Landschaftspläne aufzustellen. Hierbei sind Flächennutzungspläne und Ziele der Raumordnung und Landesplanung in vollem Umfang zu beachten.

Die am 31.10.1994 seitens der Bezirksregierung Köln erlassenen ordnungsbehördliche Verordnung zum Naturschutzgebiet „Wiesenstraße/Donnerberg/Blankenberg“ ist nicht mit einer zeitlichen Befristung versehen worden, so dass deren Geltungsdauer nach § 32 Ordnungsbehördengesetz nach 20 Jahren, also am 31.10.2014, außer Kraft getreten ist. Zum damaligen Zeitpunkt war die Aufnahme von Außenbereichsflächen, die vom baulichen Innenbereich umschlossen werden, nicht möglich. Nach der aktuellen Rechtslage besteht nun die Möglichkeit, diese Flächen in der Stadt Stolberg in den LP III aufzunehmen und dessen Geltungsbereich zu erweitern.

Die Ausweisung des Naturschutzgebietes „Propsteier Wald mit Oberlauf Saubach und den Oberen Veglapoldern“, sowie die Aufnahme des dreiteiligen Naturschutzgebietes „Wiesenstraße/Donnerberg/Blankenberg“ soll als vereinfachte 4. Änderung des LP III erfolgen.

Die vereinfachte Änderung des Landschaftsplans III erfolgt nach § 29 Abs. 2 LG NRW erfolgen. Da durch die vorgeschlagene Schutzausweisung als NSG, sowie die Übernahme der ordnungsbehördlichen Verordnung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wäre lediglich ein vereinfachtes Verfahren erforderlich. Den Eigenmern der von den Ä


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Beratungsfolge

Donnerstag, 01. Oktober 2015Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
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Tagesordnung

Donnerstag, 24. September 2015Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz
Details
Tagesordnung

Donnerstag, 07. Mai 2015Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz
Entscheidung
(offen)
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Tagesordnung
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