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Beschulung und Ausbildung "Junge Flüchtlinge"
Sachstandsbericht


Letzte Beratung
Donnerstag, 26. November 2015 (öffentlich)
Federführend
A 46 - Kommunales Integrationszentrum
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7638

Sachlage:

In der Sitzung am 12.03.2015 hat der Ausschuss für Schulen und Bildung die detaillierten Informationen zur Ausbildungsoffensive für junge Flüchtlinge zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, regelmäßig über den Sachstand und neue Entwicklungen bei der Integration junger Flüchtlinge in den Bereichen Bildung und Ausbildung zu berichten (siehe Vorlage 2015/0066). Mit der Vorlage 2015/0169 hat die Verwaltung dazu berichtet. Die aktuelle E-Vorlage knüpft an die bisherige Berichterstattung zu dem Thema an und bezieht zusätzlich den Antrag von CDU-Städteregionsfraktion und Bündnis 90/GRÜNE Städteregionsfraktion vom 18.11.2015 ein.

Aktuelle Zahlen:

In der Städteregion Aachen leben nach Auskunft des A 33 (Stand 01.11.2015) rund 10.000 Flüchtlinge (davon mittlerweile rund 5.000 mit gesichertem Aufenthalt: Aufenthaltserlaubnis/Niederlassungserlaubnis) einschl. rund 1.650 schulpflichtiger minderjähriger Flüchtlinge im Alter von 6 18 Jahren.

Insgesamt wurden von den beiden kommunalen Integrationszentren 628 Schülerinnen und Schüler beraten, davon 273 Schülerinnen und Schüler aus der Primarstufe. Aufgrund der erheblich angestiegenen Fallzahlen ist eine zeitnahe Vermittlung aktuell nur bedingt möglich.

Schulpflicht und damit ein Rechtsanspruch auf einen Schulplatz besteht nach § 34 SchulG NRW für Kinder, die einen Wohnsitz in NRW haben. Für Flüchtlingskinder beginnt die Schulpflicht daher erst mit der Zuweisung zu einer Kommune. Mit der Beschulung von Kindern und Jugendlichen aus den Notunterkünften bzw. Landes-Aufnahmeeinrichtungen ist das Kommunale Integrationszentrum daher nicht befasst.

Nach Auskunft des Krisenstabs vom 17.10.2015 befanden sich 210 Kinder und Jugendliche in den Notunterkünften der Städteregion, davon 128 im schulpflichtigen Alter.

Flüchtlinge ohne Anspruch auf einen Schulplatz haben in Abhängigkeit der verfügbaren Plätze die Möglichkeit, in einer IFK an einem Berufskolleg beschult zu werden.

Internationale Förderklassen:

Die Anzahl der Internationalen Förderklassen (IFKs) wurde gegenüber August 2015 nochmals erhöht. Insgesamt gibt es in diesem Schuljahr 62 IFKs an den allgemein bildenden Schulen in der Städteregion Aachen gegenüber 47 im letzten Schuljahr. Seit August 2015 sind zusätzliche IFKs an folgenden Standorten eingerichtet worden:

am Berufskolleg r Gestaltung und Technik (GuT) mit dem Schwerpunkt Alphabetisierung

am St.-Michael-Gymnasium in Monschau

an der Sekundarschule Nordeifel (sie wird in Kürze starten)

Das BK Mies-van-der-Rohe Schule und das BK für Wirtschaft und Verwaltung beabsichtigen darüber hinaus, zu Beginn des Jahres 2016 je eine weitere IFK einzurichten.

In den IFKs steht ein differenziertes Bildungsangebot in Abhängigkeit von der Bildungsbiografie der Jugendlichen zur Verfügung. Vorrangiges Ziel ist es, diese Kinder und Jugendlichen glichst schnell in Regelklassen zu überführen.

Eine detaillierte Übersicht über Schulen mit Internationalen Förderklassen in der

Städteregion Aachen ist als Anlage 1 beigefügt.

Das Euregio-Kolleg Würselen hat nach den Herbstferien einen Vorkurs zur Deutschförderung eingerichtet. Volljährige interessierte Flüchtlinge und Migranten/Migrantinnen mit besonderer Qualifikation haben dadurch die Möglichkeit, in einen Studiengang einzumünden, der mit einem europaweit gültigen Abitur abschließt.

Kiron University:

r Flüchtlinge, die ein Studium aufnehmen möchten, eröffnen sich durch die im Aufbau befindliche Kiron University weitere Möglichkeiten. Kooperationspartner der Kiron University ist die RWTH Aachen. Eine erste Infoveranstaltung für Studieninteressierte hat am 29.10.2015 an der RWTH stattgefunden.

here Infos hierzu unter: kiron.university

Pilotprojekt Primarstufe:

Deutsch-Intensiv Kurse gibt es aktuell an folgenden Grundschulen:

Kommune

Schule

Aachen

GS Annaschule

GS Beeckstraße

Eschweiler

EGS Eschweiler Mitte

KGS Barbaraschule, Standort thgen

Stolberg

GS Hermannstraße Stolberg

 

Zur Unterstützung aller Grundschulen werden die beiden Kommunalen Integrationszentren Stadt und Städteregion Aachen gemeinsam mit der Unteren Schulaufsicht und der Fachberatung am 13. April 2016 einen ganztägigen Fachtag durchführen.

Engagement von Ehrenamtlichen

Der Einsatz der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern ist für alle Beteiligten grundsätzlich von enormer Bedeutung. Dies gilt derzeit besonders im Bereich der Notunterkünfte sowie in der Zeit, bevor Flüchtlingen ein adäquates Bildungsangebot gemacht werden kann. Darüber hinaus sind zahlreiche Ehrenamtliche zur Unterstützung im alltäglichen Leben beispielsweise als Familienpaten im Einsatz. Dieses Engagement wird grundsätzlich in den r.a. Kommunen in unterschiedlicher Ausprägung koordiniert.

Um Ehrenamtler zu unterstützen, hat das KI eine Fortbildungsveranstaltung „Sprachförderung in der ehrenamtlichen Integrationsarbeit“ am 12.11.2015 angeboten. Aufgrund der hohen Nachfrage findet eine zweite Fortbildungsveranstaltung zum gleichen Thema am 16.12.2015 statt. Zusätzlich bietet das KI eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Integration durch Fußball“ am 10.12.2015 an.

Das A43-Bildungsbüro reagiert auf die derzeitigen gesellschaftlichen Herausforderungen durch die Zuwanderung und die anstehende Daueraufgabe Integration von geflüchteten Kindern als eine Querschnittsaufgabe in allen Handlungsfeldern. Bestehende Programme und Strukturen können für besondere Unterstützungsangebote genutzt werden:

Übergang Schule-Beruf-Studium:

Die Potenzialanalyse für Schüler/innen aus internationalen Förderklassen (IFK) ist für das laufende Schuljahr durch die Städteregion Aachen ausgeschrieben worden. Der Trägerverbund beo wurde mit der Durchführung beauftragt. Es gibt ein Angebot für 200 Schüler/innen, die anschließend drei Tage Berufsfelderkundung bei Trägern erhalten. Derzeit gibt es an 20 weiterführenden Schulen internationale Förderklassen. Aus diesen werden 170 Schüler der Klassen 8 und 9 voraussichtlich im Dezember an einer Potenzialanalyse teilnehmen.

MINT-Bildung:

Ausgehend von den diesjährigen Ferienakademien wurden den fünf Grundschulen mit bereits etablierten Deutsch-Intensiv-Kursen ausgewählte und auf die Bedürfnisse der DIKu-Kinder angepasste Angebote unterbreitet. Noch bis Ende 2015 sollen für die Deutsch-Intensiv-Kurse (DIKu) an den Grundschulen Annastraße, Beeckstraße, Hermannstarße (Stolberg), Eschweiler-Mitte und Barbaraschule (Eschweiler) ausgewählte Angebote aus den Ferienakademien 2015 stattfinden. Das gemeinsame Thema wird sein „Klingen, schwingen, hören“. Insgesamt sieben Anbieter verschiedener Sparten und Ausrichtungen beteiligen sich daran. Zu den Anbietern gehören KiWi - Kinder wollen Wissen und Haus der kleinen Forscher (gemeinsam experimentieren und forschen), Centre Charlemagne (Geräuschereporter unterwegs), Serge Salomou (Trommelworkshop), Rae (HipHop-Workshop) und ggf. Yann Le Roux (Cajon-Workshop). Jeder DIKu kann bis zu drei Angebote kostenfrei buchen. Die Mini-(Ferien)akademien wurden in Abstimmung mit der unteren Schulaufsicht konzipiert und über die DaZ-Koordinatorin, Frau Lemm, an die DaZ-Lehrerinnen weitergeleitet. Nach jetzigem Planungsstand wollen die einzelnen DIKu-Kurse, zwischen ein und drei Angebote, überwiegend aus dem Bereich der kulturellen Bildung wahrnehmen.

Kulturelle Bildung (KuBiS)

Im Rahmen einer Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hat die Stiftung Lesen ein dreijähriges Programm für Flüchtlingskinder in Erstaufnahmeeinrichtungen gestartet. Ab Mitte Dezember 2015 erhalten dort Flüchtlingskinder bis 5 Jahre ein spezielles Lesestart-Set, für alle Kinder bis 12 Jahre werden Lese- und Medienboxen bereitgestellt. Ab Anfang 2016 wird dies durch ein umfassendes Seminar-Angebot für ehrenamtliche Vorlesepaten und andere Freiwillige in Erstaufnahmeeinrichtungen flankiert. Damit wird auch die Zusammenarbeit von regionalen Akteuren der Leseförderung mit den Erstaufnahmeeinrichtungen ermöglicht. Die Koordination dieser Maßnahmen vor Ort übernimmt das Bildungsbüro im Rahmen des KuBiS-Netzwerkes.

Ab sofort ist es möglich, auch Maßnahmen, die sich explizit an junge Flüchtlinge wenden, über das Programm „Kultur macht stark“ zu fördern bzw. durchzuführen. Schon jetzt richten sich zahlreiche Maßnahmen in „Kultur macht stark“ an Kinder und Jugendliche nichtdeutscher Herkunft. In den Bildungsbündnissen werden Sprach- und Kulturtechniken vermittelt, die bei der Integration helfen und einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung einer Integrationskultur leisten. Fast alle Programmpartner bieten bereits Maßnahmen an, an denen auch junge Flüchtlinge teilnehmen. Zu nennen sind hier beispielhaft der Deutsche Volkshochschulverband und der Paritätische Wohlfahrtsverband. Maßnahmen ausschließlich für junge Flüchtlinge sind bisher eher die Ausnahme.

Die Förderung von Maßnahmen, die sich direkt an junge Flüchtlinge richten, erfolgt innerhalb der bestehenden Förderprogramme. Die Regelungen der Förderrichtlinie bleiben grundsätzlich unverändert. Die zusätzlichen Maßnahmen werden auf der Grundlage der ursprünglich bewilligten Konzepte der Programmpartner durchgeführt. Inhaltliche Vorgaben, pädagogische und kulturelle/künstlerische
Rahmenbedingungen sowie Maßnahmenformate bleiben unverändert bestehen. Gesetzlich verankerte Leistungen wie bspw. Integrationskurse und Sprachunterricht werden durch „Kultur macht stark“ nicht ersetzt. Diese Angebote können aber durch Maßnahmen der kulturellen Bildung ergänzt werden. Eine Abgrenzung vom Unterricht muss weiterhin aus dem Antrag und der Bewilligung schlüssig hervorgehen. An einer Förderung interessierte lokale Träger wenden sich wie bisher an Programmpartner, deren Konzepte für die Umsetzung der geplanten Maßnahme geeignet sind.

Die LAG Tanz bietet in Kooperation mit dem LVR unbegleiteten jugendlichen Flüchtlingen Tanzprojekte im Segment moderner Tanz an. Die Jugendlichen besuchen die Seiteneinsteigerklassen der Berufskollegs, bzw. sie besuchen einen Workshop in den Ferien. TanzlehrerInnen sind u.a. TänzerInnen des Stadttheaters Aachen unter der Leitung der LAG. Die Koordination aller Partner rund um diese Projekte erfolgt im Bildungsbüro im Rahmen des KuBiS-Netzwerkes. Partner sind die KIs, die KaTHo, die Jugendpflegerin der Stadt Aachen sowie das Ludwig-Forum.

Bildungszugabe:

Das Bildungsbüro hat Schulen mit IFKs am 25. September 2015 per E-Mail mitgeteilt, dass bis zum 20. Oktober 2015 für jede eingerichtete IFK ein Antrag auf Bildungszugabe gestellt werden kann. Mit dem zusätzlichen Angebot unterstützt das Bildungsbüro die Schulen mit IFK bei ihrer herausfordernden Bildungsarbeit. Zudem wird ein Beitrag zur Integration und Betreuung geleistet.

Eine detaillierte Übersicht, welche Schulen welche Angebote der Bildungszugabe beantragt haben, ist in der Anlage 2 beigefügt. Die Anträge wurden bereits genehmigt.

Zur Perspektive:

Das Schulministerium NRW rechnet in diesem Jahr mit mindestens 40.000 schulpflichtigen Flüchtlingskindern. Bereits im laufenden Schuljahr sind 674 zusätzliche Lehrerstellen und 300 Integrationsstellen geschaffen worden. Mit dem am 23.09.2015 vom Kabinett verabschiedeten dritten Nachtragshaushalt wurden noch einmal insgesamt 2.625 Stellen bereitgestellt. Davon entfallen 1.725 Stellen auf den Regelunterricht, 900 sind Integrationsstellen, die zur Vermittlung von Deutsch als Fremdsprache vorgesehen sind.

Unterstützungsbedarf für Schulen, die neu zugewanderte Kinder und Jugendliche unterrichten, besteht nach Auffassung der Verwaltung weiter in folgenden Bereichen:

die Versorgung mit Lehrer/innen, die über eine Qualifikation im Bereich Deutsch als Zweitsprache (DaZ) bzw. Deutsch als Fremdsprache (DaF) verfügen,

eine Ausweitung des Qualifizierungsangebotes für Lehrer/innen im Bereich DaZ/DaF

die zusätzliche Versorgung der Schulen mit Schulsozialarbeiter/innen

eine Unterstützung der Schulen mit Internationalen Förderklassen durch Schulpsychologen und Schulpsychologinnen.

Aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit Ausbildung, Arbeit und Studium

In seiner Sitzung vom 12.03.2015 hat der Ausschuss für Schulen und Bildung die

Verwaltung beauftragt, eine Ausbildungsoffensive für junge Flüchtlinge in der

Städteregion Aachen zu initiieren. In der Vorlage 2015/0066 wurden wichtige

Eckpunkte einer Ausbildungsoffensive für junge Flüchtlinge von der Verwaltung

benannt. Mit Blick auf die o. g. Eckpunkte konzentriert sich die Information über den aktuellen Sachstand auf folgende Punkte:

Die aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Zielgruppe

junger Flüchtlinge wurden bereits in Vorlage 2015/0066 ausführlich dargelegt.

Wichtige Änderungen ergeben sich für die Zielgruppe der jungen Flüchtlinge vor

allem durch folgende gesetzliche Neuregelungen:

Das „Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ (01.11.2015)

Das „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ (24.10.2015)

Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“

Mit dem am 01.11.2015 in Kraft getretenen „Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ wird die bundesweite Verteilung unbegleiteter minderjähriger ausländischer Kinder und Jugendlicher (UMA) geregelt. Die Umsetzung des Bundesgesetzes in NRW erfolgt durch ein Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz des Bundes vgl. (SGB VIII), das am 03.11.2015 bereits vom Landeskabinett NRW gebilligt und für die Verndeanhörung freigegeben wurde. Der Gesetzentwurf soll am 02.12.2015 in den Landtag eingebracht werden.

Nach Auskunft der Landesregierung leben derzeit rund 8.000 (Stand 09.11.2015 vgl. Schreiben LKT vom 24.11.2015) unbegleitete Kinder und jugendliche Flüchtlinge in NRW. Da nach der bisherigen Regelung junge Flüchtlinge dort untergebracht wurden, wo sie aufgefunden wurden, bzw. sich gemeldet haben, konzentrierte sich die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in NRW vor allem auf folgende Kommunen: Dortmund (rd. 1.100 minderjährige Flüchtlinge), Köln (ca. 900), Aachen (rd. 600), Bielefeld (rd. 500), Wuppertal (rd. 300), Düsseldorf (rd. 300) und Bochum (rd. 200).

Nach dem Gesetz sind seit dem 01.11.2015 alle 186 Jugendämter in NRW verpflichtet, unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) aufzunehmen. Die Verteilung erfolgt über eine Landesstelle beim Landesjugendamt in Köln. Die Aufnahmequote der einzelnen Jugendämter richtet sich nach der Einwohnerzahl.

Demnach ist zu erwarten, dass das Jugendamt der Stadt Aachen durch die landes- und bundesweite Umverteilung entlastet wird. Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in den anderen regionsangehörigen Kommunen steigt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 26. November 2015Sitzung des Ausschusses für Schulen und Bildung

Art
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Ausschuß
Ausschuss für Schulen und Bildung
Entscheidung
zur Kenntnis genommen
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