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Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen, hier:bedarfsgerechte Platzverteilung der Anteile im Bereich der 45-Stunden-Plätze

Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen, hier:bedarfsgerechte Platzverteilung der Anteile im Bereich der 45-Stunden-PlätzeFB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und

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Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung; hier: Bedarfsgerechter Ausbau

Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung; hier: Bedarfsgerechter AusbauFachdienst 3.3Der Jugendhilfeausschuss stellt den Bedarf zur Schaffung von 5 Gruppen in Kindertageseinrichtungen fest und

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Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung; hier: Ausbau des MontessoriFamilienzentrums "Klatschmohn" zur Schaffung zusätzlicher Ü3- undU3-Betreuungsplätze

Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung; hier: Ausbau des MontessoriFamilienzentrums "Klatschmohn" zur Schaffung zusätzlicher Ü3- undU3-BetreuungsplätzeFachdienst 3.31.Der Rat der Stadt Würselen

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Beförderungen 2016

Beförderungen 2016Haupt- und FinanzausschussTOP 1 der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Beförderungen 2016Niederschrift:http://bit.ly/29UUzhg

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Befristete Einrichtung einer halben Stelle für eine/n kommunale/nKoordinator/in zur Teilnahme am Lernnetzwerk "Kein Kind zurücklassen"

Befristete Einrichtung einer halben Stelle für eine/n kommunale/nKoordinator/in zur Teilnahme am Lernnetzwerk "Kein Kind zurücklassen"Fachbereich Personal und OrganisationErläuterungen:Von 2012

Befristete Einrichtung einer halben Stelle für eine/n StützlehrerIn zurDurchführung der Maßnahme "Assistierte Ausbildung" in der Jugendberufshilfeder Stadt Aachen

Befristete Einrichtung einer halben Stelle für eine/n StützlehrerIn zurDurchführung der Maßnahme "Assistierte Ausbildung" in der Jugendberufshilfeder Stadt AachenFachbereich Personal und

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Befristete Einrichtung einer halben Stelle im Fachbereich Kinder, Jugend undSchule (FB 45) im Zusammenhang mit der Abrechnung therapeutischer Leistungenin städtischen Kindertageseinrichtungen

Befristete Einrichtung einer halben Stelle im Fachbereich Kinder, Jugend undSchule (FB 45) im Zusammenhang mit der Abrechnung therapeutischer Leistungenin städtischen

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Befristete Einrichtung einer Sachbearbeiterstelle im FachbereichImmobilienmanagement (FB 23) für das Projekt "Aachen-Nord"

Befristete Einrichtung einer Sachbearbeiterstelle im FachbereichImmobilienmanagement (FB 23) für das Projekt "Aachen-Nord"Fachbereich Personal und OrganisationErläuterungen:In den Jahren 2008 und

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Befristete Einrichtung einer Stelle im Fachbereich Geoinformation undBodenordnung (FB 62) für die vermessungstechnische Bearbeitung derBaulandumlegung Kornelimünster West

Befristete Einrichtung einer Stelle im Fachbereich Geoinformation undBodenordnung (FB 62) für die vermessungstechnische Bearbeitung derBaulandumlegung Kornelimünster WestFachbereich Personal und

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Befristete Einrichtung einer zusätzlichen Stellen im FB 32 für das SachgebietSondernutzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen für Veranstaltungen (Aachen-Mitte) und zentrale Ansprechstelle der Stadt Aachen für Großveranstaltungenund Sicherheitsk

Befristete Einrichtung einer zusätzlichen Stellen im FB 32 für das SachgebietSondernutzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen für Veranstaltungen (Aachen-Mitte) und zentrale Ansprechstelle der

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Befristete Einrichtung einer zusätzlichen Stellen im FB 32 für das SachgebietSondernutzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen für Veranstaltungen (Aachen-Mitte) und zentrale Ansprechstelle der Stadt Aachen für Großveranstaltungenund Sicherheitsk

Befristete Einrichtung einer zusätzlichen Stellen im FB 32 für das SachgebietSondernutzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen für Veranstaltungen (Aachen-Mitte) und zentrale Ansprechstelle der

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Befristete Einrichtung von 18 Vollzeitstellen bewertet nach EG-S 11 TVöD-SUEfür Schulsozialarbeit bis zum 31.07.2016

Befristete Einrichtung von 18 Vollzeitstellen bewertet nach EG-S 11 TVöD-SUEfür Schulsozialarbeit bis zum 31.07.2016Fachbereich Personal und OrganisationErläuterungen:Zum 01.01.2011 wurde das

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Befristete Einrichtung von ErzieherInnen- und KinderpflegerInnen-stellen zurSicherstellung der Aufsichtspflicht in städtischen Kindertageseinrichtungenwährend der Zeit der Auslagerung

Befristete Einrichtung von ErzieherInnen- und KinderpflegerInnen-stellen zurSicherstellung der Aufsichtspflicht in städtischen Kindertageseinrichtungenwährend der Zeit der AuslagerungFachbereich

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Befristete Stelleneinrichtung im Fachbereich Personal und Organisation (FB 11)für die Aufgaben im Rahmen des Sicherheitskonzeptes “Gewaltprävention“

Befristete Stelleneinrichtung im Fachbereich Personal und Organisation (FB 11)für die Aufgaben im Rahmen des Sicherheitskonzeptes “Gewaltprävention“Fachbereich Personal und

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Befristete Stelleneinrichtungen im Rahmen des Bundessprachförderprogramms"Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" im Bereich der städtischenKindertageseinrichtungen

Befristete Stelleneinrichtungen im Rahmen des Bundessprachförderprogramms"Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" im Bereich der städtischenKindertageseinrichtungenFachbereich Personal und

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Begleitung Asylsuchender zur Anhörung

Begleitung Asylsuchender zur AnhörungEinschätzung der Rechtslage zur Begleitung Asylsuchender durch Ehrenamtliche von Michael Rapp in der Zeitschrift Rescriptum (01/2016)Konkreter Hintergrund sind

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Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen undSchüler gemäß § 46 Abs. 4 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)

Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen undSchüler gemäß § 46 Abs. 4 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)Fachdienst 3.3Der Bildungsausschuss nimmt die

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Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen undSchüler gemäß § 46 Absatz 4 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)

Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen undSchüler gemäß § 46 Absatz 4 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)Fachbereich Kinder, Jugend und

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Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen undSchüler gemäß § 46 Absatz 4 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)an der Alkuinschule

Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen undSchüler gemäß § 46 Absatz 4 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)an der AlkuinschuleFachbereich Kinder, Jugend

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Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen undSchüler gemäß § 46 Absatz 4 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)an der Hugo-Junkers-Realschule

Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 aufzunehmenden Schülerinnen undSchüler gemäß § 46 Absatz 4 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)an der Hugo-Junkers-RealschuleFachbereich


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