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12. März 2018 - Im Archiv seit 01.05.2018 Neue Förderrichtlinien für Integrationsmaßnahmen durch Sport

Bei den Haushaltsberatungen des Sportausschusses Ende November 2017 wurde erstmalig die Bereitstellung von insgesamt 20.000 Euro für die Förderung von „Integrationsmaßnahmen durch Sport“ beschlossen – jeweils 10.000 Euro für Vereinssport und für vereinsungebundenen Sport.

Grundsätzlich soll sich die Vergabe der Fördermittel an den sportfachlichen Kriterien für die Vergabe des seit vielen Jahren vergebenen Förderpreises „Integration durch Sport“, orientieren.

Diese lauten:
Gefördert werden können Vereine, Träger der freien Jugendhilfe, Migrantenselbstorganisationen oder andere Institutionen, die durch einmalige oder langfristige Aktionen und Projekte im Bereich Sport einen außergewöhnlichen und nachhaltigen Beitrag zur Integrationsarbeit in Aachen leisten.

Diese sollen sich:

  • nachhaltig und dauerhaft auf die Integrationsarbeit auswirken
  • durch eine Kooperation unterschiedlicher Institutionen getragen werden und vernetzt sein
  • sich durch gemeinsames Miteinander von Menschen unterschiedlicher Kulturkreise auszeichnen und die Kommunikation verbessern
  • sich durch soziale Aspekte, wie kostenlose oder preiswerte Angebote oder ein über das Sportangebot hinausgehendes soziales Engagement auszeichnen

 
Zusätzlich gibt es diese Kriterien:

  • Der Sportausschuss entscheidet über die zu fördernden Projekte.
  • Die Zuwendung erfolgt seitens der Sportverwaltung mittels eines Zuwendungsbescheides mit dem auch ein Verwendungsnachweis versandt wird. Dieser ist spätestens zwei Monate nach Ablauf des Zuwendungszeitraumes der Sportverwaltung vorzulegen.
  • Bereits begonnene Projekte und auch jahresübergreifende Projekte sind förderfähig.
  • Personal- wie auch Sachkosten sind förderfähig.
  • Eine wiederkehrende Bezuschussung von Projekten ist nicht förderschädlich.
  • Es gilt ein Förderhöchstbetrag, der in der Regel 5.000 Euro nicht übersteigen darf.

 
2018 wurde der Stichtag für die Einreichung von Förderanträgen für das Jahr 2018 auf den 30. April 2018 festgelegt. Damit ist gewährleistet, dass der Sportausschuss in seiner Sitzung am 14. Juni 2018 über die Anträge entscheiden kann.
 
Der Stichtag für die Einreichung der Förderanträge, soll – wenn eine Verstetigung der Förderung erfolgt und in den kommenden Jahren die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen – auf den 31. Oktober des Jahres für das Folgejahr fixiert werden.
 
Die Förderanträge können so gestellt werden:
E-Mail: sportamtmail.aachen.de
oder per Post an Fachbereich Sport der Stadt Aachen, Elisabethstraße 8, 52062 Aachen

Kategorien:
Flüchtlingshilfe , Fördermittel

Quelle: PM Stadt Aachen