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Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe;
1. Bericht über die Entwicklung im Jahr 2016
2. Tätigkeitsbericht 2016 des Pflegekinderdienstes


Letzte Beratung
Mittwoch, 21. Juni 2017 (öffentlich)
Federführend
A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8614

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er nimmt den Bericht über die weitere Entwicklung der Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe sowie den Tätigkeitsbericht des Pflegekinderdienstes zur Kenntnis.

  1. Er stellt fest, dass im Jahr 2016

? mit differenzierten Maßnahmen der Jugendhilfe dem hohen Bedarf an Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen und erneut gestiegenen Meldungen über Kindeswohlgefährdungen verlässlich begegnet wurde,

? die erwarteten Kostensteigerungen nicht abgewendet werden konnten,

? die Zusammenarbeit zwischen dem Pflegekinderdienst und den Pflegeeltern erneut unter Beweis gestellt hat, dass diese Hilfe die zentrale Alternative zu einer Heimunterbringung darstellt,

- mit dem Modell Intensivierte Familienberatung“ der Anstieg förmlicher ambulanter Hilfen wirkunsvoll verhindert werden konnte,

? r die dem Jugendamtsbereich zugewiesenen unbegleiteten minderhrigen Ausländer und den zugewanderten Familien Hilfestellung zur Integration geleistet wurde

und

? die deutlich gestiegenen Fallzahlen in der Eingliederungshilfe sich zum großen Teil aus steigenden Fallzahlen im Bereich der Schulbegleitung und Kostenübernahme für Privatschulen ergeben.

  1. Er beauftragt die Verwaltung, eine abschließende Evaluation zu den Ergebnissen des Modells „Intensivierte Familienberatung“ mit einem weiteren Handlungsvorschlag in der zweiten Jahreshälfte 2017 vorzulegen und dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss im ersten Halbjahr 2018 erneut über die Entwicklung in den Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe zu berichten.

Sachlage:

Mit der Vorlage informiert die Verwaltung über die inhaltliche und finanzielle Weiterentwicklung der geleisteten Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Hilfen für junge Volljährige und über die weitere Entwicklung im Bereich der zugewanderten minderjährigen Ausländer im Jugendamtsbereich (vgl. Anlage 1). Ergänzt wird dieser Bericht durch den Tätigkeitsbericht des Pflegekinderdienstes (vgl. Anlage 2).

1.Entwicklung 2016:

Im Berichtsjahr 2016 hat sich ein konstanter Hilfebedarf gezeigt. Bei den Hilfen zur Erziehung ist bezüglich der Fallzahlen ein leichter Rückgang, hingegen im Bereich der Eingliederungshilfe eine erneute Zunahme der schulbezogenen Hilfe zu verzeichnen.

Die Anzahl der vom Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) durchgeführten Familienberatungen sowie Trennungs- und Scheidungsberatungen ist im Vergleich zum Jahr 2015 deutlich zurückgegangen.

Gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl der Meldungen auf vermutete Kindeswohlgefährdungen mit 217 Meldungen gestiegen (2015: 200; 2014: 224). Allen Meldungen ist der ASD nachgegangen. Bei 42 Meldungen ergab sich nach Überpfung keine Kindeswohlgefährdung und kein Hilfebedarf für das betroffene Kind, für 138 Kinder und Jugendliche bestätigte sich das Vorliegen einer akuten oder latenten Kindeswohlgefährdung. In 41 Fällen war eine Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII und in 35 Fällen eine ambulante Hilfe zur Erziehung notwendig. Bei 99 betroffenen Kindern ergab sich keine Kindeswohlgefährdung, aber es wurde ein Hilfebedarf festgestellt, der durch ambulante Beratung, Erziehungsberatung, Schulsozialarbeit oder Einsatz von Maßnahmen der Frühen Hilfen etc. aufgefangen werden konnte.

Im Bereich der Hilfen zur Erziehung sind die Fallzahlen gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufig (von 513 auf 495). Das im Jahr 2014 entwickelte Modell Intensivierte Familienberatung mit eigener Durchführung ambulanter Hilfen (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr.: 2014/0187 sowie 2016/0210) hat sich erfolgreich bewährt und zu dieser Entwicklung beigetragen. In der Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfe am 09.02.2017 wurde die Leistungsbilanz dieser Arbeit den Vertretern der Jugendamtskomunen vorgestellt und die Auffassung der Verwaltung geteilt, dass eine Reduzierung/Beendigung des Modells finanzwirtschaftlich nicht zu empfehlen ist. Die eingesparten Sachkosten bei ambulanten Familienhilfen und Erziehungsbeistandschaften sind höher als die Personalkosten des Mitarbeiters (Datengrundlage 2016, Einsparung rd. 30.000 €).

Aufgrund der anhaltend hohen Fallzahlen sowie der steigenden fachlichen und zeitlichen Inanspruchnahme des Pflegekinderdienstes erfolgte auf der Basis des Jahres 2015 eine erneute Überprüfung der Personalsituation im Pfle­gekinderdienst. Im Ergebnis wurde ein Personalmehrbedarf in Höhe von
22,5 Stunden/Woche festgestellt. Sowohl die Jugendamtskommunen als auch die Verwaltungskonferenz der StädteRegion Aachen (VK) stimmten dem festgestellten Personalmehrbedarf zu. Der Städteregionsausschuss wird in seiner Sitzung am 29.06.2017 über den Personalmehrbedarf entscheiden.

Nachdem bereits im Jahr 2015 ein weiterer großer Anstieg der Anträge auf schulbegleitende/schulersetzende Maßnahmen nach § 35a SGB VIII parallel zur Einführung der inklusiven Beschulung festgestellt wurde, setzte sich diese Entwicklung im Jahr 2016 fort. Es wurden im Wesentlichen basierend auf einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Aachen 5 neue Fälle im Rahmen der Übernahme der Schulkosten begonnen. Darüber hinaus wurden in 8 Fällen Schulbegleiter zur Sicherung der Beschulung bewilligt. In 42 Fällen ist es dem Fachteam „Eingliederungshilfe“ gelungen, durch intensive Beratungsprozesse die Gewährung von förmlichen Kosten verursachenden Jugendhilfemaßnahmen zu vermeiden und damit die Wirksamkeit der präventiven Arbeit eindrucksvoll zu belegen.

In 2016 wurden insgesamt 62 unbegleitete minderjährige Ausländer betreut. 17 Fälle konnten beendet werden. Am 31.12.2016 wurden noch 45 UMA betreut (inkl. 15 junge Volljährige). Sie werden noch in ihrer Selbstständigkeit unterstützt, bis sie in andere Leistungssysteme übergeleitet werden nnen.
16 UMA sind stationär untergebracht, 16 UMA werden nach § 35 SGB VIII (InSpe) ambulant in angemieteten Wohnungen betreut, 12 weitere werden ambulant durch Jugendhilfeanbieter betreut. Sie leben in der Regel mit Verwandten zusammen. Zur Betreuung und Begleitung des Personenkreises wurden eine sozialpädagogische Fachkraft sowie eine Fachkraft für Amtsvormundschaften für alle UMA eingestellt, so dass keine Vormundschaft mehr extern vergeben werden musste. Alle UMA sind inzwischen schulisch angebunden, zumeist in den Berufskollegs.

2.Ausblick 2017

Die für 2017 geplante Reform des SGB VIII und die damit beabsichtigte „Große Lösung SGB VIII“ in den Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe wird nicht stattfinden. Die geplanten Gesetzesänderungen gehen nicht so weit, dass eine sogenannte „Inklusive Lösung“ bzw. eine umfassendere Form des SGB VIII durchgeführt wird (keine Übernahme der sachlichen Zuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen mit erzieherischem und behinderungsbedingtem Bedarf in der Jugendhilfe). Die nun vorgelegte SGB VIII-Novellierung zielt u.a. auf die Themen Ombudstellen, Pflegekinderwesen, Übergangsmanagement, Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen, Betriebserlaubsnisverfahren und Steuerungsverantwortung des Jugendamtes.

Hinweis:

Die im Text der Vorlage genannten Anlagen werden lediglich den Mitgliedern des Kinder- und Jugendhilfeausschusses und in weiteren Exemplaren den Fraktionen separat zur Verfügung gestellt. Sie sind im Übrigen über das Ratsinformationssystem „ALLRIS“ abrufbar.

Rechtslage:

Die allgemeine Familienberatung, die Trennungs- und Scheidungsberatung, die Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe sowie die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern sind Pflichtaufgaben nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe). Die vorrangige Verpflichtung von Schulen, Kinder und Jugendliche zu fördern (vgl. § 10 SGB VIII; §§ 1, 2 Schulgesetz NRW), bleibt davon unberührt.

Personelle Auswirkungen:

vgl. Sachlage

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Zum 31.12.2016 ergeben sich vorbehaltlich des endgültigen Jahresabschlussergebnisses 2016 Kostensteigerungen bei den Sachkosten/Hilfeaufwendungen für die Bereiche Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe und Hilfen für junge Volljährige (bezogen auf den Haushaltsansatz 2016, diff. RU) in Höhe von rd. 2.263.000 €. Die Verwaltung hat sich mit den Bürgermeistern und Vertretern der Jugendamtskomunen im Rahmen der Erstellung des Haushaltsentwurfes 2015/2016 einvernehmlich darauf verständigt, die Haushaltsansätze auf Grundlage des 1. Budgetberichtes 2014 zuglich 5 % (HzE) bzw. 2,5 % (EGH) jeweils für 2015 und 2016 zu veranschlagen, um die voraussichtliche aber nicht sicher quantifizierbare Entwicklung tendenziell zu berücksichtigen. Enthalten sind im Ergebnis die Aufwendungen für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in Höhe von rd. 1.004.000 € und Kostenerstattungen an andere Jugendämter in Höhe von rd. 248.000 €. Weiterhin wurde im Jahr 2016 eine Rückstellung in Höhe von rd. 225.000 € gebildet für Rechnungen, welche erst in 2017 bezahlt werden konnten, obwohl sie wirtschaftlich dem Haushaltsjahr 2016 zuzuordnen gewesen wären.

A 51 konnte im Jahr 2016 in Höhe von insgesamt 2.321.000 € (=1.602.000 € über dem Haushaltsansatz 2016) Erträge vereinnahmen. Diese Summe setzt sich aus der Kostenerstattung aufgrund der Flüchtlingssituation (rd. 1.004.000 €) und Kostenerstattungsansprüche gegenüber anderen Jugendämtern sowie dem LVR (rd. 1.317.000 €) zusammen.

Die nach dem 2. Budgetbericht 2016 beantragten erheblichen unabweisbaren überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von insgesamt rd. 2.495.000 € (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2016/0147 und 2016/0389) wurde in Höhe von 2.263.000 in Anspruch genommen. Die erhöhten zusätzlichen Erträge/Einzahlungen in Höhe von rd. 1.602.000 € reduzieren den Nettozuschussbedarf auf rd. 661.000 €.

Die Steigerung des Nettozuschussbedarfes bei den Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe und Hilfen für junge Volljährige liegt über dem Niveau des Vorjahres (2015: 358.000 €). Abzüglich der erstmalig in 2016 eingebuchten Rückstellung ergibt sich ein Ergebnis in Höhe von rd. 436.000 €.

Ein weiterer Anstieg der Kosten kann durch A 51 nur bedingt beeinflusst/gesteuert werden. Mit den Vertretern der Jugendamtskommunen wurde vereinbart, dass quartalsweise (zuvor halbjährlich) über die Finanzentwicklung, insbesondere in den Bereichen Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Hilfen für junge Volljährige und Kindertagesbetreuung, berichtet wird und ein Austausch dazu stattfindet. Weiterhin wurde mit den Jugendamtskommunen abgestimmt, die Fachcontrollingstelle zur inhaltlichen Steuerung, Qualitätssicherung sowie Evaluation von eingesetzten Hilfen mit einem Stellenumfang von 0,5 Stelle zeitlich befristet wieder zu besetzen (Entscheidung SRA am 29.06.2017).

Soziale Auswirkungen:

Individuelle und bedarfsgerechte Unterstützungs- und Hilfsangebote für Kinder, Jugendliche und Familien tragen zur Förderung guter Lebensbedingungen junger Menschen im Jugendamtsbereich der StädteRegion Aachen bei. Die Leistungen für unbegleitete minderjährige Ausländer, die aus ihren Heimatländern fliehen mussten, sind wichtiger Bestandteil einer gelingenden Integration in die deutsche Gesellschaft.

Im Auftrage:

gez. Terodde

Anlage:

Entwicklung der Fallzahlen, der Aufgabenwahrnehmung und der Kosten im Jahr 2016 (Anlage 1)

Tätigkeitsbericht des Pflegekinderdienstes 2016 (Anlage 2)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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