Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt, die der Vorlage als Anlage beigefügte 2. Änderung der Wahlordnung für die Wahl der direkt in das Integrationsgremium der Stadt Herzogenrath zu wählenden Mitglieder.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Herzogenrath hat am 23.06.2020 die 1. Änderung der Wahlordnung für die Wahl der direkt in das Integrationsgremium der Stadt Herzogenrath zu wählenden Mitglieder beschlossen (vergl. V/2020/012-E01).
Hintergrund für die 1. Änderung der Wahlordnung war die Änderung des Kommunalwahlgesetzes aufgrund der Verschiebung des Stichtages für die Einrichtung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl. Dies hatte auch Auswirkungen auf die Wahl der Mitglieder in das Integrationsgremium der Stadt Herzogenrath.
Da die Wahlordnung u.a. die §§ 15 und 18 des Kommunalwahlgesetzes für anwendbar erklärt hat und das Kommunalwahlgesetz zwischenzeitlich im § 15 Abs. 1 und im § 18 Abs. 3wieder geändert wurde, ist eine entsprechende 2. Anpassung der Wahlordnung erforderlich.
Rechtliche Grundlagen:
§ 27 GO NRW
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Keine.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X
keine Auswirkungen
positive Auswirkungen
negative Auswirkungen
Anlagen:
Textliche Gegenüberstellung
2. Änderung der Wahlordnung
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Dienstag, 05. Oktober 2021Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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