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Kommunales Integrationsmanagement;
Sachstand zur Umsetzung


Letzte Beratung
Mittwoch, 14. September 2022 (öffentlich)
Federführend
A 46 - Kommunales Integrationszentrum
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11795

Sachlage:

 

Die Verwaltung hat zum Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) seit 2020 kontinuierlich berichtet (vgl. Sitzungsvorlagen 2020/0354 und 2022/0119). Am 22.02.2022 fand die konstituierende Sitzung der Lenkungsgruppe des KIM der StädteRegion Aachen statt. In dieser sind die für die Integrationsarbeit zentralen verwaltungsinternen und -externen Akteure vertreten.

 

Zum Auftakt stellte ein Vertreter des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) den Anwesenden die zentralen Aspekte des KIM vor. Als Grundlage für die Implementierung des KIM und den Beginn der operativen Arbeit des Case Managements (CM) in den Kommunen der StädteRegion Aachen wurde das Konzept zum KIM einvernehmlich verabschiedet. Zuvor hatten mehrere Arbeitstreffen mit den zentralen Integrationsakteuren (kommunale Sozialämter, Ehrenamt, Arbeitsmarktakteure, Wohlfahrtsverbände) stattgefunden, deren Ergebnisse in das Konzept übernommen wurden.

 

Als mögliche Arbeitsschwerpunkte für das CM waren bei diesen Treffen u. a. die Beratung und Begleitung afghanischer Ortskräfte hinsichtlich der Wohnungssuche oder gesundheitlicher Fragen identifiziert worden. Zudem sah das Konzept der StädteRegion Aachen zunächst einen Fokus auf besonders benachteiligte Personengruppen, wie zugewanderte Frauen, vor.

 

Für die erste Jahreshälfte 2022 wurde die Verzahnung und Vernetzung des CM mit den vor Ort bestehenden Systemen und Beratungsstrukturen vorgesehen. Zudem sollten in jeder Kommune feste Sprechstunden bzw. Beratungszeiten angeboten werden.

 

Durch den Angriffskrieg auf die Ukraine und dem damit einhergehenden Ankommen vieler geflüchteter Menschen in den Kommunen der StädteRegion Aachen erfolgte die Umsetzung des CM in einer hochdynamischen Situation. Folglich wurden die gesetzten Ziele und Schwerpunkte den sich aus dieser Lage ergebenen Prioritäten untergeordnet. Daher übernahm das CM in den Kommunen u. a. zunächst eine Lotsenfunktion im Kontext der Erstversorgung geflüchteter Menschen aus der Ukraine.

 

In den Kommunen sind die Case Managerinnen entweder in den Rathäusern (Herzogenrath, Eschweiler, Würselen, Monschau und Roetgen) oder weiteren zentralen Stellen (z. B. ABBBA e.V. in Alsdorf, Quartiersbüro Baesweiler West, VHS Stolberg) verortet. Dort findet aktuell ein großer Teil der Beratungsarbeit statt.

 

Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Einrichtung eines Beratungsstandortes in den Aachen-Arkaden. Um die rasant ansteigende Anzahl der Beratungen von Familien mit schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine in der Seiteneinstiegsberatung bewältigen zu können (etwa 500 von März bis August 2022), wurde dort Anfang April ein Beratungsbüro für die abgeordneten Lehrkräfte im ehemaligen Kinderimpfzentrum eingerichtet. Direkt gegenüber davon wurden fünf Beratungsplätze für die Mitarbeiterinnen des CM geschaffen. Auf diese Weise konnten die Familien mit ihren Anliegen von der Seiteneinstiegsberatung direkt an das CM verwiesen werden.

 

Insgesamt wurden von März bis Mitte August 2022 etwa 650 Beratungen im Case Management durchgeführt. In der Regel waren zwischen zwei und fünf ratsuchende Personen pro Termin anwesend, da die Sprechstunden sehr häufig von Familien bzw. Müttern mit Kindern aufgesucht wurden. Überwiegend handelte es sich dabei um Menschen aus der Ukraine. Darüber hinaus wurden die Beratungen vor allen Dingen von Menschen aus dem Irak, Syrien, Afghanistan und südosteuropäischen Herkunftsländern wahrgenommen. Dabei fielen die Herkunftsländer standortabhängig sehr unterschiedlich aus. So kamen z. B. in Herzogenrath keine Ukrainer_innen in die Beratung.

 

In den konkreten Beratungsgesprächen ging es häufig um Themen wie Wohnungssuche, Aufenthalt, Familienzusammenführung, Erwerbstätigkeit, soziale Teilhabe, Deutschkurse, Anerkennung von Bildungsabschlüssen, Rechtskreiswechsel (z. B. AsylbLG zu SGB II) oder Gesundheitsversorgung. Abhängig vom Thema erfolgte eine Erstberatung durch das CM oder eine Verweisberatung (z.B. bei Rechtsfragen).

Aus dem individuellen Bedarf und der Anzahl der Folgeberatungen wird sich die Aufnahme in das CM und damit eine längerfristige Begleitung ergeben. Aktuelle Zahlen können daher noch nicht genannt werden.

 

Am Standort in den Aachen-Arkaden konnten die Ratsuchenden mit allen Anliegen zum Thema Gesundheit direkt an das Team des neu geschaffenen Gesundheitskiosks weiterverwiesen werden. Die Zusammenarbeit mit mehreren Stellen an einem Standort hat sich als großer Vorteil für die beratenden Fachkräfte und die ratsuchenden Personen erwiesen. Perspektivisch bietet auch der temporäre Umzug der Infostelle des Ausländeramtes das Potential für eine engere Verzahnung von Ausländeramt und CM, entsprechend den Zielsetzungen des Handlungskonzepts zum KIM. Im Rahmen der Registrierungsaktion ukrainischer Geflüchteter in den Arkaden hat sich eine derartige Zusammenarbeit bereits bewährt.

 

Praktisch erprobt wird eine Kooperation bereits im Verwaltungsgebäude in der Hackländerstraße, Aachen. Hier ist das CM der Stadt Aachen räumlich verortet und das der StädteRegion mit einem eigenen Büro vertreten. Damit wurde eine Anlaufstelle geschaffen, an die sich Menschen im Rahmen eines Termins im Ausländeramt mit ihren Anliegen wenden können. In der zweiten Jahreshälfte soll die Zusammenarbeit mit dem Ausländeramt im Rahmen von KIM zu bestimmten Themen weiter vertieft und systematisiert werden. Gleiches gilt auch für die im Rahmen von KIM finanzierte Personalstelle in der Einwanderungsbehörde. Mit dem CM der Stadt Aachen findet bereits ein regelmäßiger fachlicher Austausch auf der operativen Ebene statt.

 

Zentral für den Strukturansatz des CM ist das Arbeiten in sogenannten „Produktionsnetzwerken“. Daher hat das CM die Vernetzung innerhalb der StädteRegion Aachen aber auch vor Ort in den Kommunen mit den zentralen Akteuren (Sozialämter, zivilgesellschaftliche Initiativen, Akteure der freien Wohlfahrtspflege usw.) vorangetrieben. Auch im Kommunalen Integrationszentrum führt das KIM zu einer Bündelung und Verzahnung der verschiedenen Landesprogramme, etwa durch gemeinsame Veranstaltungen mit den KOMM AN Netzwerken in den Kommunen. Im weiteren Verlauf der Umsetzung KIM wird damit eines der Kernziele verfolgt: Die Weiterentwicklung effizienter Kooperationsstrukturen aller in einer Kommune vorhandenen Ämter und Behörden einschließlich verwaltungsexterner Akteure, die Dienstleistungen und Angebote zur Integration zugewanderter Menschen erbringen.

 

Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit

Gemäß der Anregung aus der ersten Lenkungsgruppensitzung erfolgte die Vorstellung des KIM in den Sitzungen der kommunalen Integrationsräte in Würselen, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath und Stolberg sowie beim Sozialausschuss der Stadt Eschweiler und verschiedenen runden Tischen in den Kommunen.

 

Für eine bessere Ansprache und Information der ratsuchenden Personen wurden Flyer in zehn verschiedenen Sprachen erstellt. Um geflüchteten Menschen wichtige Informationen rund um das Ankommen in Deutschland zugänglich zu machen, wurde eine Willkommensseite (zeitweise inklusive einer Telefonhotline) auf dem Portal der StädteRegion Aachen erstellt.

 

Beantragung weiterer Fördermittel für Dolmetscherdienste

Die StädteRegion Aachen hat im Rahmen des KIM zusätzliche Mittel in Höhe von 30.000 Euro zur Finanzierung professioneller Dolmetscherleistungen erfolgreich beantragt. Bislang wurden die Mittel u. a. zur Übersetzung von Dokumenten wie Urkunden und Zeugnissen, aber auch für mehrsprachiges Informationsmaterial genutzt. Dabei muss ein Bezug zum CM bestehen. Aufgrund des bislang hohen Bedarfs und der absehbaren Auslastung bestehender Fördertöpfe ist davon auszugehen, dass die Mittel in voller Höhe verwendet werden.

 

Evaluation durch eine Studierendengruppe der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) NRW

Von April bis Juni erfolgte eine prozessbegleitende Evaluation der Umsetzung des KIM im Rahmen eines Studierendenprojektes der HSPV NRW in drei Projektgruppen. Aus den Interviews mit den Sozialamtsleitungen und den Mitarbeitenden des Kommunalen Integrationszentrums sowie der Analyse des KIM-Konzeptes leiteten die Studierenden verschiedene Handlungsempfehlungen ab (z. B. mehr Öffentlichkeitsarbeit, thematische Ausweitung der Beratung). Von den Kommunen wurden insbesondere die Gespräche im Vorfeld des Programmstarts sowie die gute Kommunikation im Projektverlauf und die Bedarfsorientierung des Programms hervorgehoben. Eine weitere Projektgruppe widmete sich der Aktualisierung einer Onlineübersicht mit Bildungs- und Beratungsangeboten für zugewanderte Menschen mit 380 Angeboten. Die Abschlusspräsentationen und der Projektbericht können bei Interesse gerne zur Verfügung gestellt werden.

 

Stellenbesetzung und Überführung des Teilhabemanagements in das KIM

Zum aktuellen Zeitpunkt sind alle sechs Stellen im CM mit sieben Mitarbeiterinnen sowie die drei Koordinationsstellen und die halbe Verwaltungsstelle besetzt.

 

Zur Gestaltung des Übergangs des Teilhabemanagements der zum 30. Juni 2022 auslaufenden Landesinitiativen „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit/Gemeinsam klappt’s“ in das KIM wurden Austauschtreffen und Workshops organisiert.

 

Letztendlich wurde lediglich die Teilhabemanagerin der Stadt Baesweiler zum 1. Juli mit einer halben Stelle in das Case Management überführt. Drei weitere halbe Stellen wurden beim Caritasverband für die Region Eifel, der Flüchtlingsberatung Herzogenrath (Diakonisches Werk) sowie dem Gesundheitskiosk (SPRUNGbrett gGmbH) besetzt.

Voraussichtlich im Oktober 2022 wird eine weitere volle Stelle beim Gesundheitskiosk besetzt werden. Die Stadt Würselen plant die Besetzung einer halben Stelle zum Jahresanfang 2023.

 

In Alsdorf, Eschweiler und Stolberg ist eine Besetzung der Stellen zum aktuellen Zeitpunkt derzeit noch nicht abschließend geklärt, auch nicht die Frage, ob die Stellen bei der Kommune oder einem Träger der freien Wohlfahrtspflege verortet werden sollen.

 

Vorläufiges Fazit und Ausblick

Nach einem knappen halben Jahr kann hinsichtlich der Umsetzung des KIM und insbesondere des CM bislang ein überwiegend positives Fazit gezogen werden. Die gute Arbeit des multiprofessionellen und mehrsprachigen CM-Teams hat dazu einen wesentlichen Beitrag geleistet. Insbesondere ist an dieser Stelle die konstruktive Zusammenarbeit mit den Kommunen, den zivilgesellschaftlichen Initiativen sowie Akteuren der freien Wohlfahrtspflege hervorzuheben, wobei auf den Erfahrungen bereits bestehender Programme wie „KOMM-AN NRW“ oder „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ aufgebaut werden konnte. In den kommenden Monaten wird die weitere Konsolidierung des CM unter Einbezug der zusätzlichen Stellen in den Kommunen eine zentrale Rolle spielen.

 

 

Rechtslage:

 

Das KIM wurde mit der Grundnovellierung des seit dem 01.01.2022 gültigen Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetzes) gesetzlich verankert.

Personelle Auswirkungen:

Alle Stellen im Kommunalen Integrationsmanagement sind derzeit bis zum 31.12.2022 befristet. Sobald die weitere Förderzusage des Landes schriftlich vorliegt, erfolgt eine entsprechende Verlängerung der Arbeitsverträge.

 

Soziale Auswirkungen:

 

Kurzfristig konnten dringende Bedarfe im Kontext geflüchteter Menschen aus der Ukraine aufgefangen und die Kommunen dadurch punktuell entlastet werden. Auch konnten die Casemanager_innen an ihren Einsatzorten (z. B. im Quartier Baesweiler-West) die bereits vor Ort tätigen Berater_innen entlasten und die ratsuchenden Menschen durch ein zusätzliches Angebot unterstützen. Mittelfristig wird das CM durch die enge Verzahnung mit dem Gesundheitskiosk und die dortige Verortung von 1,5 Stellen (neu)zugewanderte und geflüchtete Menschen beim Thema Gesundheit unterstützen können.

Auf lange Sicht wird der systemtheoretische Ansatz des KIM durch die Optimierung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit sowie der Weiterentwicklung der Strukturen in den Kommunen seine Wirkung entfalten und damit die Teilhabechancen aller zugewanderter Menschen erhöhen.

 

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons


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Beratungsfolge

Mittwoch, 14. September 2022Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt

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Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
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