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Aufgabenwahrnehmung im Straßen- und Radwegebau;
Personalmehrbedarf für Planung und Bau des "Radschnellweg Euregio" im Auftrag
des Landes NRW


Letzte Beratung
Donnerstag, 10. Oktober 2019 (öffentlich)
Federführend
A 61 - Immobilienmanagement und Verkehr
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9821

Beschlussvorschlag:

 

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

 

1.Er nimmt die derzeitige Personalsituation im Bereich A 61.1 - Straßenbau und Verkehrslenkung zur Kenntnis. Er stimmt der dauerhaften Ausweitung des Stellenumfangs um eine Vollzeitstelle für eine/n Bauingenieur/in zu (Einplanung im Stellenplan als KW-Stelle).

 

2.Er stimmt der Erhöhung der Personalaufwendungen im A 61 um jährlich ca. 70.000 € zu. Die Personalaufwendungen der StädteRegion Aachen werden durch das Land refinanziert. Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt die zusätzliche Stelle im Stellenplan zu berücksichtigen.

Sachlage:

 

Die StädteRegion Aachen wird für das Land Nordrhein-Westfalen die Planung des Radschnellwegs Euregio (RS 4) für die Abschnitte in Baulast des Landes übernehmen. Um die Übernahme dieser Aufgabe wurde ausdrücklich durch die Straßenbauverwaltung des Landes (Landesbetrieb Straßenbau NRW) gebeten. Eine entsprechende Planungsvereinbarung zwischen dem Land, der StädteRegion, der Stadt Aachen und der Stadt Herzogenrath wurde inzwischen unterzeichnet. Der Projektbeginn steht unmittelbar bevor.

 

Es besteht Einvernehmen, dass die StädteRegion Aachen auch die Bauausführung übernehmen wird.

 

Der Radschnellweg ist mit geschätzten Baukosten von mehr als 30 Mio. € ein Großprojekt und wird bis zur vollständigen Umsetzung bzw. Fertigstellung aller Abschnitte voraussichtlich mehr als zehn Jahre in Anspruch nehmen. Auch bei der externen Vergabe der Planungsleistungen an Ingenieurbüros entsteht ein außerordentlich großer, von der Verwaltung zu leistender personeller Aufwand hinsichtlich der Betreuung und Projektsteuerung, der mit vorhandenem Personal nicht abzudecken ist. Mit der Betreuung der Unterhaltung von Kreisstraßen sowie der Projekte des Ausbau- und Instandsetzungsprogramms für Kreisstraßen einschließlich der Aufgaben des Radverkehrsbeauftragten sind die vorhandenen Ingenieure aktuell bereits vollständig ausgelastet.

 

Rechtslage:

 

Die Übernahme von Aufgaben für Planung und Bau des Radschnellweges in Baulast des Landes ist eine freiwillige Leistung.

Personelle Auswirkungen:

 

Es ist ein/e zusätzliche/r Bauingenieur/in für A 61 mit einer dauerhaften Vollzeitstelle zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich. Angesichts der absehbar langen Projektdauer von zehn Jahren scheidet eine befristete Einstellung aus arbeitsrechtlichen Gründen aus. Hierüber hinaus liegen diesseits aber auch Erfahrungswerte vor, dass eine befristete Ausschreibung bei der aktuellen großen Nachfrage nach qualifizierten Kräften auf dem Arbeitsmarkt auf das Bewerber-Portfolio erheblich einschränkende Auswirkungen hat.

 

Da der Projektbeginn unmittelbar bevorsteht, ist eine schnellstmögliche Besetzung zwingend notwendig. Die Stelle soll im Stellenplan mit einem „kw-Vermerk“ (= künftig wegfallend) ausgewiesen werden und wird nach Projekt-Ende entsprechend wieder eingespart. Bis zur Einrichtung der Planstelle bzw. bis zur Genehmigung des Haushaltes wird auf eine derzeit nicht besetzte Planstelle zurückgegriffen.

 

Die Personalaufwendungen für 2019 betragen ca. 30.000 € und können im Amt aufgefangen werden.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

 

Die StädteRegion erhält gemäß der Planungsvereinbarung für die erbrachten Leistungen Verwaltungskosten in Höhe von 6 % auf die tatsächlichen Bau- und Grunderwerbskosten vom Land NRW erstattet. Hierin sind die Personalaufwendungen enthalten. Sollten die anfallenden Verwaltungskosten diese 6 % überschreiten, werden die tatsächlichen Kosten auf Grundlage von Einzelnachweisen vom Land vollständig übernommen, so dass eine Refinanzierung zu 100 % erfolgt. Es werden die Gebührensätze nach der Verwaltungsgebührenordnung in Ansatz gebracht. Über alle erbrachten Personalleistungen werden daher Stundennachweise geführt und mit entsprechenden Abschlagsrechnungen nach Projektfortschritt beim Land eingereicht und von dort erstattet. Für die Einnahmen ist ein entsprechender Ertrag einzuplanen.

 

Die tatsächlichen Personalkosten betragen ca. 70.000 € pro Jahr. Sie sind im Haushalt 2020 zu veranschlagen. Die Stelle wird refinanziert über die oben dargestellten Erstattungen des Landes.

 

Im Auftrag:

gez. Jücker


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 10. Oktober 2019Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 04. Juli 2019Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 27. Juni 2019Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug