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Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans zur Verlegung eines Erdkabels für die energetische Anbindung von Windenergieanlagen im Münsterwald

Entscheidung über den Widerspruch des Naturschutzbeirates gegen die beabsichtigte Befreiung


Letzte Beratung
Dienstag, 10. September 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Umwelt
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=20367

Erläuterungen:

Die für die Netzanbindung notwendige Verlegung von Erdkabeln für sieben Windenergieanlagen (WEA) im Münsterwald war bereits im Jahr 2015 Gegenstand eines naturschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Nach Erteilung der Genehmigung und nach der positiven gerichtlichen Entscheidung bezüglich der Genehmigungsfähigkeit der WEA erfolgte in einem ersten Bauabschnitt die Errichtung und Verkabelung von fünf WEA westlich der B 258.

Nunmehr steht die Errichtung der genehmigten WEA 6 und 7 östlich der B 258 bevor. Bauherrin ist die STAWAG Energie GmbH, die den Betrieb und den weiteren Ausbau des Windparks von der Fa. Juwi übernommen hat. Im Laufe der Detailplanung der WEA 6 und 7 hat sich herausgestellt, dass deren Vernetzung nicht wie ursprünglich geplant umgesetzt werden kann. Das Bestandskabel weist nur noch die nötige Kapazität für die Aufnahme einer WEA auf. Die Möglichkeit, innerhalb der bereits genehmigten Trasse ein weiteres Kabel zu verlegen, wurde geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die parallele Verlegung in der begrenzten Trasse mit erheblichen Problemen verbunden ist. Es besteht das Risiko, dass beim Einsatz des Verlegepfluges das vorhandene Erdkabel trotz aller Sorgfalt durch das Pflugschwert beschädigt wird. Um dies zu vermeiden, müsste mit deutlichem Mehraufwand in Handschachtung vorgegangen werden.

Aufgrund der schwierigen Situation wurde für die letzten beiden WEA eine alternative Kabeltrasse entwickelt, deren Genehmigung nun beantragt wird. Es hat sich gezeigt, dass diese im Vergleich zu der ursprünglichen Trasse in Bezug auf den Eingriff in die Landschaft vorteilhafter ist. Statt zehn müssen vier Fließgewässer gekreuzt werden. Auf eine notwendige Station im Wald kann verzichtet werden. Die neue Trassenlänge ist insgesamt 3,5 km kürzer und nutzt über größere Längen die vorhandenen Wege, so dass ein erneuter Eingriff in das Wegebankett nicht notwendig ist.

Die untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, von den Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Landschaftsplans für die Kabelverlegung in einer alternativen Trasse eine Befreiung zu erteilen, weil die Voraussetzungen des § 67 BNatSchG als gegeben erachtet werden. Die untere Naturschutzbehörde kann eine Befreiung erteilen, wenn

1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder

2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.

Aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde ist die Voraussetzung nach Ziffer 1. erfüllt. Die Stadt Aachen unterstützt – besonders im Hinblick auf den Klimawandel - den Ausbau von erneuerbaren Energien und hat sich daher für die Errichtung eines Windparks im Münsterwald ausgesprochen. Es liegt ein öffentliches und gewichtiges Interesse hieran vor. Dazu gehört zwangsläufig auch die Schaffung einer Netzanbindung. Die Kabelverlegung läuft dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes nicht zuwider. Eine Gefährdung des Schutzgebietes ist auch ausgeschlossen, weil der Eingriff durch die Trassenwahl und die schonende Vorgehensweise bei der Verlegung (Verlegepflug, Spülbohrung) deutlich geringer ist als bei der Verlegung eines zweiten Kabels in der genehmigten Trasse. Ansonsten sind die Eingriffe temporär und weitgehend reversibel. Daher überwiegt das öffentliche Interesse die Belange des Landschaftsschutzgebietes.

Der Naturschutzbeirat hat in seiner Sitzung am 02.07.2019 hauptsächlich deshalb der beabsichtigten Befreiung widersprochen, weil grundsätzliche Bedenken gegen den Standort Münsterwald bestehen.

Die rechtliche Bewertung des Sachverhaltes hat sich aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde nicht geändert. Die weitere formale Vorgehensweise ist in § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW geregelt:

„Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde kann einer beabsichtigten Befreiung mit der Folge widersprechen, dass die Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt oder ein von ihr beauftragter Ausschuss über den Widerspruch zu entscheiden hat. Hält die Vertretungskörperschaft oder der Ausschuss den Widerspruch für berechtigt, muss die untere Naturschutzbehörde die Befreiung versagen. Hält die Vertretungskörperschaft oder der Ausschuss den Widerspruch für unberechtigt, hat die höhere Naturschutzbehörde innerhalb einer Frist von sechs Wochen darüber zu entscheiden. Lässt sie die Frist verstreichen, kann die Befreiung durch die untere Naturschutzbehörde erteilt werden.“

Die untere Naturschutzbehörde beabsichtigt weiterhin, die Befreiung für die gesonderte Kabeltrasse für zwei WEA zu erteilen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz hält den Widerspruch des Naturschutzbeirates gegen die beabsichtigte Befreiung für unberechtigt und stimmt dem Eingriff zu.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Anlage/n:

- Vorlage nebst Anlagen vom 13.06.2019 für die Sitzung des Naturschutzbeirates

- Karte Trassenverlauf gesamt 2015



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 10. September 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Tagesordnung