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NRW-Tarif (AVV)
Fortschreibung Beförderungsbedingungen NRW zum 01.01.2020


Letzte Beratung
Donnerstag, 21. November 2019 (öffentlich)
Federführend
Aachener Verkehrsverbund
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=20802

Erläuterungen:


Zum 01.01.2020 ist eine Anpassung der Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW (BB NRW) gegenüber dem Stand vom 01.08.2019 erforderlich.

Auf Empfehlung des LAK Nahverkehr NRW in der Sitzung 25.06.2019 soll in Ziffer 3.1.1 der Begriff Chip durch elektronisches Speichermedium ersetzt werden. Darüber hinaus ergab sich die Ergänzung der Fahrgelderstattung in Ziffer 4. (4). Des Weiteren soll mit der Umgestaltung der Ziffer 7.2 der bargeldlose Ticketverkauf ermöglicht werden. Als letztes soll in Ziffer 9.4 (6) präzisiert werden, dass sich die Fahrgäste bei ihren mitgenommenen Fahrrädern aufhalten müssen.

Im Einzelnen sind die Änderungen der Beförderungsbedingungen NRW zum 01.01.2020 in der Anlage dargestellt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt den der Vorlage beigefügten Ergänzungen der Beförderungsbedingungen NRW zum 01.01.2020 zu.

 

 

Anlage/n:

Beförderungsbedingungen NRW zum 01.01.2020


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 21. November 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses und AVV-Beirats

Art
Entscheidung
Ausschuß
Mobilitätsausschuss
Details
Tagesordnung