Überarbeitung der Richtlinie der Städteregion Aachen zur Förderung von
Solarkollektoren und von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung vom
[18.03.2010](si010.asp?YY=2010&MM=03&DD=18 "Sitzungskalender 03/2010 anzeigen"
);
- Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion vom
[26.11.2019](si010.asp?YY=2019&MM=11&DD=26 "Sitzungskalender 11/2019 anzeigen"
) -
- Letzte Beratung
- Donnerstag, 12. Dezember 2019 (öffentlich)
- Federführend
- A 63 - Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung
- Originaldokument
- http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10119
Beschlussvorschlag:
Der Städteregionstag trifft aufgrund des Antrages der SPD-Städteregionstagsfraktion vom 26.11.2019 folgende Entscheidung:
Der Städteregionstag fordert die Verwaltung auf, die Richtlinie der StädteRegion Aachen zur Förderung von Solarkollektoranlagen und von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung vom 18.03.2010 zu überarbeiten.
Zielsetzung muss sein, die bestehende Festbetragsfinanzierung für die Antragsteller*innen finanziell attraktiver zu gestalten und die Förderung insgesamt auf eine bilanzierbare Reduktion von CO2-Ausstoß auszuweiten, sowie die administrativen Regelungen zu vereinfachen.
Hierzu ist der Haushaltsansatz des Sachkontos 531827 im Produkt 10.02.01 des Haushaltsentwurfs 2020 deutlich zu erhöhen.
Sachlage:
Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 26. November 2019 bittet die SPD-Städteregionstagsfraktion, den oben aufgeführten Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu bringen.
Rechtslage:
Bei der Förderung nach der städteregionseigenen Richtlinie handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe.
Aufgrund von § 33 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW ist der Städteregionsrat verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.
Im Auftrag:
gez.: Jücker
Anlage:
Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion vom 26.11.2019
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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