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Solidarfinanzierung des ÖPNV ermöglichen - Kommunalabgabengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen ändern - Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion vom
[13.05.2020](si010.asp?YY=2020&MM=05&DD=13 "Sitzungskalender 05/2020 anzeigen"
)


Letzte Beratung
Freitag, 19. Juni 2020 (öffentlich)
Federführend
Dez. II - Dezernat für Finanzen, Sicherheit und Ordnung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10485

Beschlussvorschlag A: Vorschlag der SPD-Städteregionstagsfraktion

 

Der Städteregionstag beauftragt auf Grund des Antrags der SPD-Städteregionstagsfraktion die Verwaltung, sich auf Landesebene für eine Änderung des § 6 Abs. 1 KAG NRW einzusetzen, um in Nordrhein-Westfalen die Solidarfinanzierung des ÖPNV - zum Beispiel in Form eines verpflichtenden Job Tickets - zu ermöglichen.

Beschlussvorschlag B: Vorschlag der Verwaltung

Der Städteregionstag beauftragt auf Grund des Antrags der SPD-Städteregionstagsfraktion die Verwaltung, sich auch weiterhin auf Landesebene für erforderliche gesetzliche Änderungen/Maßnahmen mit dem Ziel einzusetzen, den ÖPNV in der StädteRegion Aachen und darüber hinaus attraktiv auszubauen und eine langfristige, stabile Finanzierung zu sichern.

 

 

 

Sachlage:

Mit Schreiben vom 13.05.2020 stellt die SPD-Städteregionstagsfraktion den als Anlage beigefügten Antrag.

Der Antrag bezieht sich auf den Vortrag des Vorstandes der ASEAG, Herrn Michael Carmincke, in der Sitzung des Städteregionsausschusses am 27.02.2020 zum Thema ÖPNV-Vision 2027 auf Grund des entsprechenden Antrags der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion vom 05.02.2020 (Sitzungsvorlage 2020/0206).

Aus dem Vortrag des Herrn Carmincke wurde deutlich, dass eine Umsetzung des Konzeptes eine Leistungssteigerung des kommunalen ÖPNV in Aachen und der weiteren StädteRegion in Höhe von 30 % bedeuten würde. Eine solche Leistungssteigerung kann nicht aus eigenen Mitteln der kommunalen Träger getragen werden. Da zudem auch eine Komplettfinanzierung des Ausbaus aus Fördermitteln von Bund und Land nicht zu erwarten ist, sind andere Finanzierungsalternativen zu prüfen.

 

In dem Zusammenhang wird die Möglichkeit einer „solidarischen Nutzerfinanzierung“, zum Beispiel im Rahmen eines „solidarischen Jobtickets“, gesehen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird eine entsprechende Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW diskutiert.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Um eine Solidarfinanzierung des ÖPNV zu erreichen, kommen verschiedene Abgaben in Betracht. Für die Zulässigkeit einer Gebührenerhebung wird von der Rechtsprechung nicht nur die Möglichkeit, sondern auch eine tatsächliche Inanspruchnahme des ÖPNV durch den Gebührenpflichtigen gefordert. Im Rahmen der Erhebung einer pauschalen ÖPNV-Gebühr steht die Zahlungspflicht nicht in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zur Leistung und kann daher nicht über § 6 KAG NRW begründet werden.

 

Bei der Erhebung vonBeiträgen gem. § 8 KAG NRW ist zwar festzustellen, dass diese für einen Vorteil erhoben werden, den der Abgabepflichtige nur durch die bloße Möglichkeit der Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhält. Jedoch fehlt es auch in § 8 KAG NRW an weiteren notwendigen Voraussetzungen.

 

Insgesamt erscheint es somit notwendig, dass für den Fall, dass ein ausgebauter ÖPNV nicht über Steuern (z.B. Grundsteuer) finanziert werden soll, das KAG NRW anzupassen ist.


Allerdings konnten auch darauf gerichtete Initiativen von der Stadtdirektorin der Stadt Aachen, Frau Grehling, gerade vor dem Hintergrund jüngst erst abgeschlossener gesetzlicher Änderungen des KAG nicht mit Erfolg erwirkt werden. Eine weitergehende, dem Ziel entsprechende Änderung des KAG ist derzeit nicht zu erwarten. Ob und inwieweit dies angesichts jetziger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund der Corona-Krise beschleunigt werden könnte, dürfte zumindest fraglich sein.

 

Demzufolge ist es weiterhin erforderlich, sich auf Landesebene für das Ziel eines solidarisch finanzierten kommunalen ÖPNV einzusetzen. Dazu begleitend wäre eine öffentliche Diskussion zur Thematik durchaus wichtig und hilfreich.
In der Sitzung des Städteregionsausschusses vom 27.02.2020 hat der Städteregionsrat zudem auf die notwendige interkommunale Zusammenarbeit zur Thematik hingewiesen.


So ist zum Beispiel auch in der Stadt Aachen die Weiterentwicklung des ÖPNV ein ständiges Thema. In einem gemeinsamen Ratsantrag der Fraktionen von CDU und SPD im Rat der Stadt Aachen vom 25.11.2019 heißt es:

"Der Umbau des ÖPNV in Aachen und seine Finanzierung sind nur umsetzbar, wenn die Aachener Stadtgesellschaft von Anfang an einbezogen wird. Neben klassischen Formen wie Bürgerversammlungen in den Quartieren sind dazu auch andere Formate wie beispielswiese öffentliche Expertenanhörungen und Workshops gut geeignet."

Die Verwaltung wird sich auch weiterhin auf Landesebene für erforderliche gesetzliche Änderungen/Maßnahmen einsetzen. Das Ziel, den ÖPNV in der StädteRegion Aachen und darüber hinaus attraktiv auszubauen, kann nur gelingen, wenn seine langfristige, stabile Finanzierung gesichert ist.

Rechtslage:

Aufgrund von §§ 52 Abs. 3 i.V.m. 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist der Städteregionsrat

verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

Personelle Auswirkungen:

keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

keine

 

Ökologische Auswirkungen:

Ein verstärkter Ausbau des ÖPNV führt voraussichtlich zu einem vermehrten Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel und verringert so den Ausstoß von Schadstoffemissionen.

 

 

In Vertretung

gez.: Jansen

Anlage:

Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion vom 13.05.2020


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Freitag, 19. Juni 2020Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
zur Kenntnis genommen
Details
Tagesordnung
Auszug

Freitag, 19. Juni 2020Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug