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Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung


Letzte Beratung
Freitag, 19. Juni 2020 (öffentlich)
Federführend
A 63 - Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10470

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag beschließt die Richtlinie der Städteregion Aachen zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung in der der Sitzungsvorlage 2020/0338 als Anlage beigefügten Fassung.

 

Sachlage:

In dieser Angelegenheit hat die Verwaltung zuletzt den Fachausschuss zu dessen Sitzung am 05.03.2020 unterrichtet (Sitzungsvorlage 2020/0209)

 

Der Städteregionstag hat im Haushalt 2020 Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 EUR zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen bereitgestellt.

 

Es gilt daher, eine entsprechende Förderrichtlinie zu erarbeiten.

 

Neben den bereits bestehenden Förderprogrammen des Bundes und des Landes NRW für umweltgerechtes und energieeffizientes Bauen unterstützt die Städteregion nun mit einem eigenen Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünungen, um damit einen weiteren Beitrag zum Umweltschutz und zur CO2-Reduzierung zu leisten.

 

  1. Dachbegrünungen:

 

Bei Dachbegrünungen unterscheidet man zwei Varianten:

 

Bei der extensiven Dachbegrünung handelt es sich um die einfachere/leichtere Variante, da der Aufbau nur etwa bei 10 bis 20 Zentimetern Höhe und bei 60 bis 250 Kilogramm Gewicht pro Quadratmeter liegt. Die Begrünung beschränkt sich hauptsächlich auf Moose, Gräser und Kräuter, die einerseits sehr pflegeleicht sind und andererseits nicht zusätzlich bewässert werden müssen.

 

Bei der intensiven Dachbegrünung sind Aufbau und Gewicht deutlich höher (bis zu 2 Meter und 3 Tonnen Gewicht pro qm), dafür können auch ganze Bäume gepflanzt werden. Mit einer aufwendigeren Begrünung steigt der Aufwand für Bewässerung und Pflege - wie bei einem normalen Garten.

 

Die Kosten für eine Dachflächenbegrünung belaufen sich etwa auf:

 ca. 25 EUR bis 50 EUR pro qm für eine extensive Begrünung

 ca. 50 EUR bis 100 EUR pro qm für eine intensive Begrünung

 

  1. Fassadenbegrünungen

 

Fassadenbegrünungen lassen sich vereinfacht in zwei Hauptkategorien unterscheiden:

 

Die traditionell bodengebundene Begrünung erfolgt an einer fertigen Außenwand je nach Klettermodus mit oder ohne Kletterhilfe; die verwendeten „Kletterpflanzen“ haben eine Verbindung zum gewachsenen Boden. Die Wasser- und Nährstoffversorgung findet in der Regel über natürliche Einträge statt. Zwar ist eine regelmäßige fachgerechte Pflege notwendig, jedoch in geringerem Maße als bei fassadengebundenen Begrünungssystemen.

 

Fassadengebundene Begrünungssysteme bilden i.d.R. die Fassade der Außenwand und ersetzen hier andere Materialien wie Glas, Faserzement, Metalle etc. Die Konstruktion muss auf die Begrünung abgestimmt sein. Die Versorgung mit Wasser und Nährstoffen erfolgt über eine automatische Anlage. Der Aufwand für Pflege und Wartung ist von der Art der Gestaltung und dem verwendeten System abhängig; insgesamt höher als bei bodengebundenen Begrünungen.

 

Die Kosten für eine Fassadenbegrünung belaufen sich etwa auf:

 ca. 15 EUR bis 35 EUR pro qm für eine bodengebundene Fassadenbegrünung

 ab ca. 400 EUR pro qm für eine fassadengebundene Begrünung

 

Die Erarbeitung der neuen Richtlinie wurde mit der Energieberatung der Verbraucherzentrale e.V. mit nachfolgenden Ergebnissen beraten.

 

Zielsetzung der Richtlinie ist, möglichst viele Interessenten anzusprechen und daher lediglich

 

 extensive Dachbegrünungen oder/und

 bodengebundene Fassadenbegrünungen

 

 mit einer Festbetragsfinanzierung (Zuschuss) finanziell attraktiv zu gestalten/zu fördern.

 

 Die administrativen Regelungen sind dabei einfach gehalten.

 

 Grundsätzlich ist die Förderung vor Durchführung der Maßnahme zu beantragen.

 

 Aufgrund der Komplexität der Fachbereiche auch hinsichtlich notwendiger Statiken, Schichtaufbauten, Pflanzenauswahl etc., dürfen die Maßnahmen nur durch ein Fachunternehmen geplant und abgewickelt werden; vom Fachunternehmen sind somit auch sämtliche fachlichen Nachweise etc. zu erbringen.

 

 Mit der Durchführung der Maßnahmen darf erst nach Bewilligung begonnen werden.

 

 Den Antrag stellenden Personen obliegt es lediglich, einen Antrag zu stellen; alle erforderlichen Unterlagen/Nachweise wären vom Fachunternehmer zu erstellen/zu erbringen.

 

Um möglichst eine Vielzahl von Dach- und Fassadenbegrünungen zu fördern – und auch nicht die Zuschussgelder an einige wenige große Objekte zu vergeben

 

 sind förderberechtigte Objekte nur Wohn- und Gewerbebauten (die Wohnnutzung bei einem gewerblich genutzten Gebäude muss jedoch überwiegen), Vereinsgebäude – sowohl bei Neubauten als auch bei Nachrüstungen.

 

 Begrünungsmaßnahmen, die allerdings bereits in Bebauungsplänen festgesetzt sind, als Auflage im Rahmen einer Baugenehmigung oder sonstiger baurechtlicher Vorgaben gefordert wurden oder sich als Ausgleichsverpflichtung aus Baumschutzsatzung ergeben, werden ausgeschlossen.

 

Auch von einer Förderung ausgeschlossen sind Dachbegrünungen auf Asbest- oder PVC-haltigen Dachabdeckungen/-flächen und Maßnahmen, die zum Anlass für Mietpreiserhöhungen vorgenommen werden.

 

 Der Zuschuss beträgt 50% der als förderungsfähig anerkannten Kosten.

 

So würden beispielsweise die Kosten einer Dachbegrünung für eine Standardgarage von ca. 900 EUR durch die Städteregion mit einem Betrag von 450 EUR bezuschusst.

 

 Der maximale Gesamtförderbetrag pro Dach-/Fassadenfläche beträgt jeweils 3.000,00 Euro.

 

 Die Förderung ist auf das Altkreisgebiet Aachen beschränkt.

 

 Intensive Dachbegrünungen und fassadengebundene Begrünungssysteme sind von einer Förderung ausgeschlossen.

 

Die erarbeitete Richtlinie ist als Anlage beigefügt.

 

Rechtslage:

Bei der Förderung im Altkreis Aachen handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe/Leistungen der Städteregion Aachen. Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f KrO NRW ist der Städteregionstag zuständig für den Erlass von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen.

 

Personelle Auswirkungen:

Es handelt sich um eine neue, zusätzliche Aufgabe. Der Umfang der notwendigen personellen Ressourcen lässt sich derzeit nicht absehen, wird ab 01.07.2020 jedoch vorerst durch Aufstockung der Arbeitszeit einer Mitarbeiterin bereitgestellt (von 19,5 Stunden/Woche auf vorerst 24 Stunden/Woche bzw. vom Stellenumfang von 0,5 auf 0,615).

 

Der tatsächliche Aufwand wird Anfang 2022 evaluiert und dann ggf. weiterer personeller Mehrbedarf angemeldet.

 

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die Haushaltsmittel zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen in Höhe von 50.000 EUR wurden im Haushalt 2020 bereitgestellt und sind im Sachkonto 531828 „Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung“, Produkt 100201 „Wohnraumförderung“, berücksichtigt.

 

Die Personalmehrkosten können im laufenden Haushaltsjahr 2020 (durch Späterbesetzung einer durch Pensionierung frei gewordenen Stelle beim A 63) aufgefangen werden: dem durch Späterbesetzung eingesparten Betrag von 22.597 EUR stehen durch die Stundenaufstockung Mehrkosten von lediglich 4.401 EUR gegenüber.

 

Im Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2021 ist der erhöhte Stellenumfang von 0,115 durch eine allgemeine Fortschreibung abgedeckt.

Die Personalmehrkosten im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 8.802 EUR können ebenfalls im Rahmen einer Wieder-/Neubesetzung einer durch Renteneintritt ausgeschiedenen Mitarbeiterin des A 63 aufgefangen werden.

 

Nach Evaluierung des tatsächlichen Aufwandes Anfang 2022 wird hierzu entsprechend berichtet werden.

 

 

Im Auftrag:

gez.: Pilgrim

Anlage:

Richtlinie der Städteregion Aachen zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Freitag, 19. Juni 2020Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
zur Kenntnis genommen
Details
Tagesordnung
Auszug

Freitag, 19. Juni 2020Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Mittwoch, 10. Juni 2020Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung